Geld für die Oma wegen Kinderbetreuung

Hallo, heute muß ich unbedingt mal eine Frage stellen. Ich hoffe irgendjemand kann mir weiterhelfen.

Wir arbeiten beide im Schichtdienst. Die Kinderbetreuung kann dadurch natürlich nicht durch die Kita abgedeckt werden. Am Wochenende und nachts werden die Kids daher von meiner Mutter betreut. Da wir jetzt zwei Mädels haben möchten wir ihr gern monatlich dafür etwas bezahlen. Meine Frage ist jetzt; Wieviel können wir ihr bezahlen ohne großes "Drum und dran"? D.H. ohne das sie es versteuern muß, wir sie versichern müssen usw. Sie ist Hausfrau und über ihren Mann krankenversichert.Wir dachten so an 300€?! Vielen dank schonmal für Eure Antworten. LG Marliese

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Über einer bestimmten Stundenzahl pro Woche müßte sie eine Tagespflegebescheinigung (oder wie auch immer das heißt) haben, wenn sie das gegen Bezahlung macht.

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Danke für die Antwort. Kannst Du das genauer sagen wieviele Stunden oder wo man das bekommt? Bzw. wo könnte ich mich denn erkundigen?

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Frag mal beim Jugendamt nach.

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Ohne versteuern und versichern wäre es vermutlich einfacher, das anders zu regeln - bezahlt ihr den nächsten Urlaub, die Dachreparatur oder was auch immer ... da kann zwischen Eltern und Kindern ja keiner was sagen ...

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Wenn ihr ihr einen wiederkehrenden monatlichen Betrag für die Kinderbetreuung zahlen möchtet, dann müßt ihr das schon als Minijob angeben, also auch Steuern zahlen, ansonsten nennt sich das Schwarzarbeit. Ob ihr euch darauf einlassen möchtet, bleibt euch überlassen.
Alternative wäre, ihr beteiligt euch unregelmäßig an ihren "Ausgaben", d.h. ihr ladet sie mal zum Essen ein, spendiert einen Theaterbesuch oder zahlt eine Urlaubswoche.

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Ihr könnt sie als Minijob anmelden. Sie wäre dann als Kinderfrau für euch tätig (geht sowohl in Ihren als auch in euren Räumen).

Damit würde sie auch nicht den Auflagen einer Tagesmutter unterliegen, da sie weisungsgebundene Angestellte und eben nicht selbstständig tätig ist. Einzig wenn ihr öffentliche Förderung für sie als Kinderfrau beantragen wollt, bedarf es in den meisten Gemeinden Deutschlands der Pflegeerlaubnis - dies wäre bei eurem JA zu erfragen.

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Das beantwortet jetzt nicht Deine Frage, aber als meine Mutter meine Tochter betreut hat, da gab es über die EU Zuschuss (Geld) für ihre Rentenversicherung. Beantragt wurde das seinerzeit über die Stadtverwaltung.

Gruß

Manavgat

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Wenn du diese Kosten nicht absetzen willst, kannst du deinen Eltern monatlich auch 1000,-- € überweisen oder deine Eltern an dich. Das geht niemand was an. Ob deine Eltern deine Kinder betreuen oder dein Haus putzen oder dein Garten in Ordnung haltet ist auch eure Sache.

LG

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Da schließ ich mich Dir mal uneingeschränkt an.
Wer meldet denn bitte seine Eltern als Minijobber oder Kinderfrau an, weil sie die Enkelkinder betreuen?

LG,

W

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Es gibt sogar eine Regelung, dass Verwandte gar nicht so einfach als Minijobber angemeldet werden können im Privathaushalt.

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Frage in die Runde:

Funktioniert es, dass das Geld als "Dankeschön" für die tolle Betreuung überwiesen wird/ geschenkt wird?

Ist doch in dem Fall fast euer Bier was ihr mit eurem Geld macht.

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Nun ja, ich würde da nicht " Dankeschön für die Betreuung" auf die Überweisung schreiben, sondern lieber "alles Gute zu Ostern / Muttertag / Pfingsten" ...

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Wer sollte diese Überweisung lesen. Außerdem muss man doch bei privaten Überweisungen kein Grund angeben.

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Hallo Marliese,
deine Mutter kann immer ihre Enkelkinder betreuen. Das ist FAMILIE. Da kommt auch kein Jugendamt dazwischen. Es gibt nämlich einen "kleinen" Unterschied, ob man fremde Kinder betreut, oder eigene bzw. Enkelkinder. Nun mit der Bezahlung musst du etwas "flexibel" sein. Muß es denn unbedingt Bargeld sein? Deine Mutter ist Hausfrau. Wie sieht es denn mit ihrer Rente aus?

Die Frage muß doch einen Hintergrund haben. Hast du vor, die 300€ in deiner Steuererklärung zu erwähnen, dann muß deine Mutter es auch tun.

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Und warum kann man das nicht einfach familienintern regeln?