Hallo,
Eine wirklich verzwickte lage. Ich versuche mal den Fall stichwortartig aufzuführen. Habe mich schon in einiges eingelesen, was gemeinsame Schulden aus einer Ehe heraus angeht. Die Bank darf sich aussuchen, bei welchen der beiden Schuldner sie sich das Geld holt.
Der Kredit bezieht sich auf das erst kürzlich geminesam gekaufte Haus. Dieser Kredit wurde von Frau und Mann unterzeichnet.
Fakt ist: Mann ist abgehauen und im Außland untergetaucht und somit alles andere als greifbar. Die Bank geht jetzt auf Frau los und will von Frau den Kedit abbezahlt bekommen.
Sie hat zwei Kinder und genausoviele Jobs. Zudem bekommt sie von der Arge etwas. Wieviel das ist und welche Töpfe der Arge hier wirken weiß ich nicht. Da Frau aber Eigentümerin von Wohnraum ist, werden die anfallenden Wohnkosten nicht vollständig übernommen. Diese Wohnkosten sind ja eben die Zahlungen an die Bank.
Die Zahlungen und Zinsen an die Bank stauen sich immer mehr auf. Die Einnahmen der Frau sind somit immer niedriger, trotz sparen, trotz Arge-Unterstützung, trotz zwei Jobs.
Klar ist, sie muss das Haus verkaufen. Nun will die Bank eine "Entschädigung" für einen frühzeitig getilgten Kredit verlangen. So ist es auch im Kredit-Vertrag festgehalten. Fast 35% der noch vorhandenen Schulden!!! Der Hammer! 35%!
Wie hoch darf eine "Vorfälligkeitsentschädigung" seitens der Bank prozentual auf die Kreditsumme ausfallen?
Warum "prüft" eine Bank vor Kreditvergabe Einkommen usw, bevor sie einen Kredit vergibt, der durch die eigens verfasste Klauseln n keinem Verhaltnis zu beliehenem Haus steht? Wie kann das rechtens sein!?
Fest steht, sie kommt nicht ohne Schulden aus dem Kredit. Auch untertauchen oder eben Privatinsolvenz. Alle drei Optionen sind keine wirklichen, aber wer kann helfen, um die beste Strategie zu wählen?
Zudem sollte gesagt sein, dass einer der beiden Jobs gerade in der Anlaufphase ist, bald genug Geld einbringen kann, doch die Zeit bis dahin nicht ausläuft, bevor die Bank das Haus Zwangsversteigert.
Bleibt die Bank auf dem vernichteten Betrag durch eine Zwangsversteigerung sitzen oder sind das wieder Schulden der Frau?
Bleibt noch die die Privatinsolvenz, nur wäre ein in Zukunft aller wahrscheinlichnach gut laufender Job auch nicht mehr möglich. Oder?
Wer hat eine Idee zur Lösung dieses Dilemmas .. oder soll ich besser sagen "Trilemmas"?
Besten Dank für eure Hinweise.
Casius
Untergetaucht nach Scheidung trotz gemeinsamer Kredit
Rechtsanwalt. Und zwar einen, der am besten auf Sozial- und Familienrecht spezialisiert ist.
Hallo,
wie wäre es mit arbeiten ?
Es ist völlig sinnlos, die Schuld immer bei anderen zu suchen.
Sie sollte erst einmal in den Spiegel schauen.
Eine Zwangsversteigerung dauert normalerweise von der letzten Rate bis zum Termin 2 Jahre.
Verkaufen kann sie nicht, da müsste er auch unterschreiben.
Die 35% sind unrealistisch, da hat sie nicht richtig zugehört.
Auch nach einer Versteigerung bleiben die Restschulden bei ihr.
freundliche Grüsse Werner
Die TE arbeitet bereits in zwei Jobs, wenn ich das richtig gelesen habe...
Solche Schlaumeier-Kommentare sind immer extrem hilfreich...
Wenn ich richtig gelesen habe, dann ist sie Eigentümer vom Haus. Also könnte sie es alleine verkaufen.
Hallo,
"Bleibt noch die die Privatinsolvenz, nur wäre ein in Zukunft aller wahrscheinlichnach gut laufender Job auch nicht mehr möglich. Oder?"
Wieso kann sie den Job nicht ausüben, wenn sie in Privatinsolvenz ist? Sie kann alles tun um Ihre Schulden abzuzahlen.
Das Haus wurde erst "kürzlich" gekauft - was heisst das? Und was genau meinst Du damit, dass der Kredit in keinem Verhältniss zum Wert des Hauses steht? Wohin hat sich der Ehemann denn abgesetzt? Ist denn die Scheidung schon abgeschlossen? Und dabei ist nicht die Hausfrage geregelt worden? Die Wohnkosten werden auch bei Eigentum übernommen - aber nur die Zinsen, nicht die Tilgung - Vielleicht kann die Frau den Kredit Tilgungsfrei stellen?
Die Vorfälligkeitsentschädigung bezieht sich auf die verlorengegangenen Zinsen bis zum Ende der Zinsfestschreibung. Das ist nicht prozentual vom Kaufpreis abhängig (indirekt natürlich schon).
Lässt sich aber ungefähr berechnen, wenn man die Höhe dees Kredites, den Kreditzinz und die Restlaufzeit kennt.
LG, Andrea
Ich kann auch nur den Anwalt empfehlen. Sie sollte schnellstmöglich die Scheidung forcieren, denn damit schrumpft schonmal die offene Schuld um 50%, da ja das Vermögen und Schulden die aus der Ehe hervorgehen geteilt werden.
35% Vorfälligkeitsentschädigung ist krass, aber so viel billiger ist es woanders auch nicht...
Sie kann, falls der Mann nicht auffindbar ist, eine Teilungsversteigerung erwirken, dadurch wird eine reguläre Versteigerung forciert, wo jede Partei vom Erlös den Anspruchteil erhält. Mit der Scheidung kann sie dann ihren Teil bezahlen, zumindest teilweise...
Aber das weiss ein Anwalt besser.
Bei welcher Bank ist sie denn?
Inwiefern halbiert sich denn ihre Schuld der Bank gegenüber der Bank durch die Scheidung?
Nach Beendigung des Kreditvertrages haben die Eheleute Schulden. NAch der Scheidung wird alles geteilt, sowohl Haben als auch Schulden.
Hallo.
Das einzige, was ich jetzt vorschlagen könnte, wäre der Selbstverkauf des Hauses. Somit hat die Ehefrau noch die Abwicklung in der Hand und könnte vielleicht noch mehr rausschlagen und dann damit den Kredit ablösen. Ansonsten würde das die Bank übernehmen und durch eine Zwangsversteigerung eben nicht so großen Erlös.
Viel Glück.
LG
"Wie hoch darf eine "Vorfälligkeitsentschädigung" seitens der Bank prozentual auf die Kreditsumme ausfallen?"
Die Vorfälligkeitsentschädigung bezieht sich auf die entgangenen Zinsen. Es kommt also maßgeblich drauf an, welcher Betrag der Bank an Zinsen entgeht, wenn der Kredit vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst wird. Versuch es doch mal über diesen Vorfälligkeitsentschädigungsrechner:
http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?view=showPrepayCalculator&STYLE=b2c
"Warum "prüft" eine Bank vor Kreditvergabe Einkommen usw, bevor sie einen Kredit vergibt, der durch die eigens verfasste Klauseln n keinem Verhaltnis zu beliehenem Haus steht? Wie kann das rechtens sein!?"
Kannst du näher erläutern, was du damit meinst? Ich verstehe nämlich nur Bahnhof...
"Fest steht, sie kommt nicht ohne Schulden aus dem Kredit. Auch untertauchen oder eben Privatinsolvenz. Alle drei Optionen sind keine wirklichen, aber wer kann helfen, um die beste Strategie zu wählen?"
Anwalt oder Schuldnerberatung.
"Bleibt die Bank auf dem vernichteten Betrag durch eine Zwangsversteigerung sitzen oder sind das wieder Schulden der Frau?"
Wenn bei einer Zwangsversteigerung nicht der Kaufpreis erzielt wird, der den Kredit abdeckt (wovon auszugehen ist), bleibt die Restforderung selbstverständlich am Darlehensnehmer hängen.
"Bleibt noch die die Privatinsolvenz, nur wäre ein in Zukunft aller wahrscheinlichnach gut laufender Job auch nicht mehr möglich. Oder?"
Was sollte das Eine mit dem Anderen zu tun haben?
Hallo!
Natürlich lässt sich die Bank das bezahlen, wenn der Kredit früher gekündigt wird - die hätten ja auf Jahre hinaus Zinsen bekommen, und das wird jetzt nichts. Der Anteil ist recht hoch, aber das liegt wohl daran, dass vom haus bisher noch fast nichts abbezahlt ist, der Kredit von Anfang an nicht sonderlich günstig war und eine lange Laufzeit hat.
Wobei 35% der Restschuld nicht soooo schlimm ist, sonst zahlt man im Laufe einer Finanzierung meistens eher 200% der geliehenen Summe, Zinsen sind übel.
auch wenn sie eine Privatisolvenz anstrebt soll und MUSS sie arbeiten, und zwar so viel es geht. Sie ist verpflichtet, ihren Teil dazu beizutragen, dass wenigstens ein teil der Schulden bezahlt werden kann. Sie darf eben von ihrem Einkommen nur einen teil behalten, dafür hat sie dann keine Probleme, dass die Insolvenz auch genehmigt wird. Das wirkt sich da sehr positiv aus. Wenn man dagegen nur einen 400-Euro-Job macht ist das nicht so ideal für die Insolvenz.
Und wenn der Job mal SOOO gut laufen sollte kann die Zwangsversteigerung auch wieder gestoppt werden. Das geht ja nicht von heute auf morgen. Nur kommt es eben drauf an, wenn sie jetzt meint, mit Versicherungen verkaufen oder Tupperware oder sowas so reich zu werden wird ihr das auch eher keine Bank glauben. Die wissen auch,d ass 99% der Leute die sowas anfangen meistens mehr Geld rein stecken als sie am Ende raus bekommen.
Natürlich prüft die Bank, aber die kann ja nun nicht ahnen, dass jemand in dessen Ehe es bereits krieselt ein Haus kauft und das paar sich kurz darauf trennt? Sollen die ne Überwachungskamera ins Schlafzimmer hängen?
der Kredit steht nie in einem Verhältnis mit dem Haus, weil man eben meistens am Ende das doppelte vom Wert des Hauses bezahlen muss über die Jahre. wenn Du ein Auto auf raten zahlst dann wird dich das auch mehr kosten als es bar zu bezahlen.
"Natürlich prüft die Bank, aber die kann ja nun nicht ahnen, dass jemand in dessen Ehe es bereits krieselt ein Haus kauft und das paar sich kurz darauf trennt? Sollen die ne Überwachungskamera ins Schlafzimmer hängen?"
Geile Idee!! Dann würden die Bankangestellten ihren Job bestimmt mit mehr Enthusiasmus ausüben und gerne abends mal länger bleiben --- obwohl, wenn man sich hier im "Liebesleben" mal so rumtreibt, wäre vieles, was man da zu sehen bekäme entweder sterbenslangweilig oder total pervers
Erkläre mir mal bitte den Satz: "Da Frau aber Eigentümerin von Wohnraum ist......"
Meinst Du jetzt das Haus, was sie aktuell noch bewohnt oder hat sie noch anderes Eigentum?
Ich gebe Dir im letzten Teil meiner Antwort ganz unten nochmal einen Rat, den die Frau auf Fälle versuchen sollte!!!!
Sie soll versuchen das Haus privat zu verkaufen. Das ganz große Problem wird aber sein, wenn beide im Grundbuch stehen, dass auch beide Eheleute die Unterschrift für den VK ableisten müssten. In dem Falle MUSS sie sich rechtlich beraten lassen.
Für die Geschichte mit der Vorfälligkeitsentschädigung muss sie sich bei der Verbraucherzentrale informieren.
Ich weiß aber, dass sie die erstmal zahlen MUSS! Sie darf diese aber nur unter schriftiich festgehaltenem Vorbehalt bezahlen und muss dann gerichtlich gegen die Höhe vorgehen und kann dann nur auf einen wohlwollenden Richter hoffen.
Zahlt sie sie nämlich nicht, ist die Bank berechtigt, die eingetragene Last zu ihren eigenen Gunsten im Grundbuch stehen zu lassen. Somit würde der VK auch sehr schwierig bis unmöglich gemacht werden. Da kein Interessent ein Haus mit einer Altlast kauft, die dort nicht ausgetragen werden kann.
Die Frau würde nach erfolgreicher Versteigerung noch für die restlichen Schulden komplett haften. Wenn beide Pareien den Kredit unterschrieben haben, haften beide gesamtschuldnerisch. Sie könnte dann aber in die Privatinsolvenz gehen, zumindest versuchen, ob für sie die Möglichkeit bestünde.
Hier nochmal mein TIPP: Ich weiß, dass es besondere rechtliche Grundlagen gibt, wenn gemeinsame Kreditabschlüsse in einem Abhängigkeitsverhältnis (wie eine Ehe) bei Banken abgeschlossen werden. Manchmal sind solche gemeinsamen Kreditabschlüsse für eine Ehefrau für sittenwidrig zu erklären. D. B. wenn man so etwas durch bekäme, wäre sie aus der Kreditsache raus, da sie als Kreditnehmerin so wie so nicht in Betracht käme und die Bank somit nur noch auf den Ehemann zurück greifen könnte und die Frau aus dem Kreditvertrag ohne Folgen entlassen muss.
Welche Voraussetzungen zu der Thematik gelten, musst Du mal versuchen im Internet zu recherchieren und die Frau sollte sich zu diesem Thema von einem FACHanwalt rechtlich beraten lassen. Das ist gut investiertes Geld!
LG Janette
Hallo,
eine Privatinsolvenz ist möglich. Wenn Sie einen gut Bezahlten Job hat, dann ist es so, das vom Insolvenzberater ausgerechnet wird, wieviel die drei 1 Mama und 2 Kinder, zustehen bzw. wieviel sie behalten darf von ihrem Lohn, sind bei 3 Mann etwa 1358 Euro und der rest geht an die Gläubiger. ´So ist es besser,, als auf den Schulden zu sitzen.
Liebe grüße claudi