Unterhaltsklage muss ich das Einkommen vom Ehemann angeben?

Hallo,

ich bin verheiratet und habe einen Sohn und mit meinem Mann zusammen eine Tochter.

Der Kindsvater meines Sohnes hat noch nie Unterhalt gezahlt. Deswegen habe ich eine Beistandschaft einrichten lassen und ein Unterhaltstitel wurde vom Jugendamt erwirkt. Gezahlt hat er weiterhin nicht.
Jetzt soll ich für die Prozesskostenhilfe mein Einkommen offen legen. Das ist ja auch kein Problem.
Aber ich soll auch das Einkommen meines Ehemannes angeben.

Ist das so korrekt?

Es kann doch nicht sein das er letzten Endes nur weil er "gut" verdient dafür aufkommen muss, oder?

Lg

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Ja das ist so korrekt im Prinzip wird nur dein Einkommen berechnet, aber es wird geprüft falls du mit deinem Einkommen Anspruch hast ob dein Ehepartner im Rahmen der Unterhaltspflicht dich unterstützen muss siehe BGB $1360a Abs 4 http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1360a.html und dir einen Prozesskostenvorschuss gewähren muss.

Im Endeffekt kommt es ihm ja auch zu Gute wenn ihr durch die Klage eventuell doch noch Unterhalt erwirken könnt und in eurem gesamten Haushalt daher mehr Geld vorhanden ist.

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Danke für deine Antwort.

Wie ist das denn bei der Angabe der Belastungen? Denn ich habe keine Kredite am laufen, er schon.

Wird dies mit berücksichtigt?

Leider habe ich auch keine Ahnung um was für Beträge es bei der Verhandlung für einen Unterhaltstitel geht.

Weißt du das zufällig im groben?

Denn wenn es sich um einen geringen Betrag handelt (ein paar hundert Euro), dann ist das ja gar kein Problem.

Das er zahlen wird ist eher unwahrscheinlich, aber zumindest verfällt dann der Unterhalt nicht einfach. Der Titel ist ja schon durch. Da er sich nicht um Arbeit bemüht wurde er nicht auf 0 € gesetzt, sondern auf den normalem Unterhalsbetrag für das Einkommen bis 1500€.
Ich gehe doch mal davon aus das "Daddy" ihn nicht noch bis 30 oder 40 finanzieren wird, was dieser bisher tut.

Lg

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Nein, das ist natürlich korrekt, dass nicht Dein Ehemann (!) dafür aufkommen sollte, sondern ich (der Steuerzahler). Warum auch nicht, ich verdiene ja gut.....

Unglaublich!

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Wenn du dich schon beschwerst tue dies doch beim zahlungsunwilligen Vater.

Unglaublich!

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Lol, der war gut. :-p

Ps: Ich glaube, die TE hat nicht wirklich verstanden, was du damit sagen wolltest #schein.

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Für was benötigst Du denn jetzt noch Prozesskostenhilfe?

Den Titel hast Du doch laut Sachverhalt schon.

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Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist laut dem Brief den ich bekommen habe aber noch nicht durch. Da sie jetzt noch die Angaben von meinem Mann wollen und die Unterlagen vom Unterhaltsvorschuss (bekomme ich ja nicht mehr wegen der Heirat).

Es geht also darum ob es rückwirkend bewilligt wird. Der Antrag wurde damals zwar gestellt, aber irgendwie nie bearbeit so dass jetzt erst aufgefallen ist das sie zur Entscheidung noch Angaben brauchen.

Lg

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Was sagt denn deine Anwältin dazu?

Gruß

Manavgat

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Hallo,

ich habe keine. Das ganze läuft über die Beistandschaft beim Jugendamt.

Lg

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Wenn du Anspruch auf Pkw hast, dann brauchst du kein Jugendamt!

Gruß

Manavgat

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