Elternzeit endet im Mutterschutz - AG-Zuschuss?

Hallo,

ich hatte neulich schon mal gepostet weil ich das dritte Kind erwarte. Ich befinde mich seit 2006 in Elternzeit für meine beiden großen Söhne. Diese Elternzeit endet am 30.3.2012 (mein erster Arbeitstag wäre der 31.3.2012 - der 6.Geburtstag meines ältesten Sohnes). Nun erwarte ich am 23.2.2012 mein drittes Kind. Somit endet die Elternzeit in der Mutterschutzdrist für mein drittes Kind.Nach meinen Nachforschungen und den Aussagen zu meinem letzten Post bekomme ich ab dem 31.3.2012 bis zum Ablauf des Mutterschutzes wieder einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. So sagte es mir auch die Elterngeldstelle.
Da ich schon ahnte, dass unsere Verwaltung sowas nicht weiß (es war schon ein Drama die 6 Jahre EZ für die beiden ersten Kinder zu bekommen wobei das Problem nicht mein Arbeitgeber - selber 2 kleine Kinder - sondern die Verwaltung ist) habe ich heute dort angerufen. Die Dame ist sich 100%ig sicher, dass ich keinen AG-Zuschuss bekomme. Begründung: der berechnet sich am Gehalt der letztes 3 Monate VOR dem Mutterschutz und da hätte ich ja weniger verdient als der Krankenkassenzuschuss sein wird.
Irgendwie auch einleuchtend aber was stimmt denn nun?

Danke.

Miri

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Es stimmt das du den AG-Zuschuß erhältst, denn was die Dame unberücksichtigt gelassen hat, ist folgender Part:
"Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. "

Zu finden hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__14.html

Das ist doch wohl hoffentlich dann auch für die Verwaltung eindeutig! ;)

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Hallo Miri,

mir geht es genauso wie dir!

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Alles was du wissen musst steht auf Seite 32 (4.Absatz).

Habe mir die Broschüre im Vorfeld da ich vermutlich die selben Probleme haben werde wie du in 2facher Ausfertigung zuschicken lassen.
Einmal für die Krankenkasse (mit denen habe ich auch schon telefoniert und die wussten von nichts) und einmal für meinen "alten" Arbeitgeber.

Habe die Informationen auch durch eine ganz liebe Userin hier bei Urbia bekommen!

LG Steffi

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Danke ihr beiden!

Da ich eh in der Nähe der Elterngeldstelle wohne gehe ich da morgen nochmal rein und frage, ob sie diese Broschüre da haben. Dann bringe ich eine der KK (wenn ich den rosa Zettel für´s MuSchu-Geld reinreiche - die KK wusste nämlich auch nicht Bescheid aber ich denke, die zahlen ja eh nur die 13 Euro) und einen schicke ich an meine - leider immer wieder schlecht informierte - Lohnbuchhalterin. Manchmal frage ich mich, ob bei solchen Gesetzesänderungen in diesen Branchen keine Fortbildungen Pflicht sind.......

Miri