Feuerwehreinsatz bei Kleinkind

Hallo ihr Lieben,

mal ein etwas anderes Problem, meine Mama war heute mit meiner Tochter (2 Jahre) im Garten, der Garten grenzt ans Haus, um Gartenarbeit zu erledigen. Mit einmal war meine Tochter verschwunden, meine Mama schaute nach ihr, aber es war schon zu spät, sie war drinne im Haus und hatte den Hebel der Terrasentür ein Stück herunter gedrückt, sodas meine Mama pertue nicht mehr reinkam. Sie redete der Kleinen gut zu, und versuchte ihr zu verklickern, das Sie den Hebel hochschieben muss, alles vergebens. Da ich in Berlin war, ca. 60km entfernt und es ein Weilchen gedauert hätte, bis ich daheim wäre um meine Tochter zu befreien, bzw. meiner Mama Zugang zum Haus zu gewähren, rief meine Mama die Feuerwehr, denn mittlerweile war meine Kleine nicht mehr gut drauf und weinte vor Angst.

Die Freiwillige Feuerwehr rückte auch sofort aus, und 3Min später waren Sie da. Meine Tochter wurde durchs Schlafzimmer befreit. Der Feuerwehr mann stieg übers Schlafzimmer ins Haus ein, was zum Glück geöffnet war.

Nun meine Mama fragte dann, wie es nun weitergeht und der Feuerwehrmann meinte das Sie nun den Einsatz bezahlen muss? Stimmt das? Ich meine klar man hätte einen Schlüsseldienst rufen können, aber dies dauert bekanntlich Stunden bis da jemand da ist, und solange ein 2 Jähriges Kind im Haus alleine sich selbst überlassen, ich weiß nicht da hätte ja weiß was ich passieren können.

Meine Fragen daher? Stimmt das das Sie nun den Einsatz bezahlen muss, obwohl ein 2 Jähriges Kind im Haus alleine war?

Und wenn ja, kann mir jemand ungefähr sagen (aus Erfahrung) wie teuer das wird?

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Mein Sohn ist bei der Feuerwehr und ist der Meinung, das in unserem Ort in diesem Fall sicherlich dem Bürger keine Rechnung gestellt wird.
Nett würde ich aber eine Spende in die Feuerwehrkasse finden, denn du hast ja den Schlüsseldienst gespart und die Feuerwehrmänner haben ihre Freizeit geopfert.#winke

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300 € ca. - Ein Schlüsseldienst wäre genauso schnell, aber billiger gewesen.

Wie kommst Du aber auf die Idee, dass Deine Mutter den Einsatz nicht bezahlen muss?

Oder anders gefragt, wer soll den Einsatz Deiner Meinung nach bezahlen?

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wir haben hier vor 8Jahren mal den Schlüsseldienst gehabt, und haben Sage und Schreibe 4 Stunden gewartet, das ist einem Kleinkind wohl kaum zuzumuten. Wir wohnen in einem Dorf, hier gibt es ausser Gewerbegebiet, Kindergarten und Freiwilliger Feuerwehr und ca. 1500Einwohner nix. Die Feuerwehr war binnen 3 min da, du willst mir doch nicht erzählen das es ein Schlüsseldienst genauso schnell geschafft hätte... Selbst wenn dieser sich beeilt hätte, hätte der einen Anfahrtsweg von etwa 30Minuten wenn nicht sogar mehr. Also ich weiß das im Umkreis von 15km kein Schlüsselnotdienst ist.

War heute in meiner Gemeinde, und habe dort mal nach gefragt, die meinte aufgrund dessen weils ein Kleinkind ist, meine Mama nicht die Aufsichtspflicht verletzt hat, das Sie den Einsatz nicht bezahlen muss. Und wie meinte die Mitarbeiterin zu mir, und wenn was kommt, Klagen. Leider ist das eine andere Gemeinde wo das passiert ist und somit auch ein anderer zuständig

Nun habe ich via Internet gelesen das mein Kind (2Jahre) ja garnicht geschäftsfähig ist, und meine Mama nur Haftbar gemacht werden kann, wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzt hätte. Meine Tochter hatte die Tür aber binnen Sekunden zu, meine Mama hat nur noch gesehen wie die Terassentür zuging und sie den Hebel ein Stück runter drückte.

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Na dann warte doch erstmal ab.

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Hallo,
ob der Einsatz kostenpflichtig ist, hängt ggfs. ein wenig vom Bundesland und dessen "Feuerwehr-Gebührenordnung" ab. In Niedersachsen z.B. gilt:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BrandSchG+ND+%C2%A7+26&psml=bsvorisprod.psml&max=true
Diese Infos findest Du sicherlich auch für Dein Bundesland im Internet, wenn es nicht Nds. ist.

Ggfs. kann Eure Haftpflichtversicherung (Eureeigene / die der Mutter) dazu auch Auskunft geben (berechtigter/unberechtigter Anspruch).

Viele Grüße
A.

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"Ggfs. kann Eure Haftpflichtversicherung (Eureeigene / die der Mutter) dazu auch Auskunft geben (berechtigter/unberechtigter Anspruch)."

Das glaube ich kaum, denn der Vorfall hat ja mit einem Haftpflichtschaden überhaupt nix zu tun.

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Hi,

also bei uns in Nürnberg müsstest Du nichts zahlen. Es ist keine mutwillige Handlung sondern eine sogenannte "Gefahr in Verzug". Kind alleine im Haus, 2 Jahre alt - weisste, was da alles passieren kann?! Nö, bei uns gibt es das nicht, Rechnung übernimmt die Stadt. Kann aber bei Euch schon wieder ganz anders sein.

Falls Du bezahlen musst - sag das nächste Mal am Telefon: Du bist Dir nicht mehr Sicher, ob ein Topf auf dem Herd steht :-p; Aber psssssst, so was darf man gar nicht laut sagen!!!!

LG
Caro

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ein nächstes mal wird es hoffentlich nicht geben, der schock stand meiner mama heute ins Gesicht geschrieben.

Habe gerade auch nochmal ergoogelt, Menschenrettung (gerade von Babys/Kleinkindern) sind immer Kostenfrei.

Und wehe da kommt was, dann gibs ein nettes Schreiben, werde berichten.

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Hallo,

bevor Du solche Ratschläge gibst wirf mal einen Blick in das StGB und lies Dir das hier durch:

http://dejure.org/gesetze/StGB/145.html

Gruß

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Mein Mann meint da kommt keine Rechnung. Es geht hier immerhin um "Gefahr in Verzug" bei einem Kleinkind.

Du kannst freiwillig was spenden, wenn du dich bedanken möchtest, aber die Einsatzkosten übernimmt in solchen Fällen die Stadt oder die Gemeinde.

lg

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In etwa das gleiche ist mir vor einigen Monaten passiert - nur das die Befreiungsaktion durch die Feuerwehr ca 3 Stunden gedauert hat...
Mir hat die Feuerwehr gesagt, dass ich nichts bezahlen muß, da ein Kleinkind der "Grund" gewesen ist. Hätte mich mein (hypotetischer) betrunkener Mann ausgesperrt, hätten wir den Einsatz zahlen müssen.

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Hallo,

1 Träger Bier könntest du schon spenden, dann freuen sich alle und der Fall ist erledigt.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo,

Du wirst vermutlich eine Rechnung bekommen,wie hoch diese sein wird, richtet sich nach der Gebührenordnung Deiner Stadt.
Es ist ein kostenpflichtiger Einsatz (Fahrzeuge,Lohnausfall ect.).
Du kannst versuchen die Rechnung dann bei Deiner Haftpflichtversicherung einzureichen.

Gruß

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Ja natürlich müsst Ihr die FW zahlen!