teilzeit nach Elternzeit

Hallo

Bald ist es soweit ich werde nach meiner Elternzeit wieder arbeiten gehen. Und ich fühle mich sowas von verarscht.... .

Geplant war ich komme auf 20 stunden wieder. Kinderbetreuung steht.

Nun war ich die Tage mal auf der Arbeit um mein Gehalt auszuhandeln und bin dermaßen enttäuscht ????.

Netto bekomme ich gerade mal soviel raus wie in der Elternzeit jetzt und das passt vorne und hinten nicht, kommen ja noch kosten wie Kindergarten und Benzin dazu...
Also fragte ich nach 25 Stunden damit ich gerade mal 100€ mehr verdiene... Das kotzt mich richtig an... Wir planen auch ein weiteres Baby das nächste Elterngeld wird ja wahnsinnig beschissen ausfallen. Ich bin richtig deprimiert.

Geht es jemanden auch so das er wieder einsteigt und so die arschkarte zieht?
Ich überlege ob ein jobwechsel vielleicht was bringt damit vielleicht etwas mehr am Ende bleibt. Habe auch das Gefühl das ich nun als Mutter und Risiko Kraft (so wird es meine Chefin sehen) nichts mehr wert bin :(

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Wie kommst du darauf, dass da etwas auszuhandeln ist?

Das TzBfG ist doch da eindeutig, wenn du vorher 40 Stunden gearbeitet hast, bekommst du mit 20h 50% davon Brutto.

Was das netto für dich heißt interessiert den AG überhaupt nicht!

Und verarschen tut dich damit auch keiner, wenn man sich an das Gesetz hält!

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Na ja wer halbtags arbeitet, der kann kein Vollzeigehalt erwarten. Meine vorschreibenden hat ja bereits etwas zur Gesetzeslage geschrieben. Das hat mit verarschung nichts zu tun. Darüber macht man sich doch im allgemeinen vorher Gedanken und rechnet es sich durch, gerade auch dann wenn man ein weiteres kind plant und ein entsprechendes Elterngeld haben möchte.

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Ich bekomme aber nicht die Hälfte meines alten Gehaltes :(

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Redest du von Brutto oder Netto nicht die Hälfte?

Denn Brutto ist es wie gesagt im Gesetz festgeschrieben, da kann der Ag auch nichts bei ändern, das würde dann nämlich einer Änderungskündigung bedürfen und nicht einem einfachen Antrag auf Teilzeit.

Wir reden hier aber ganz klar nicht von NETTO!

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Hi,

redest du jetzt von Brutto oder Netto?

Warum verhandelst Du dein Gehalt nach? Hast Du einen anderen Job innerhalb der Firma, stand eine Gehaltsverhandlung an....? Du hast im Endeffekt deinen alten Vertrag nur mit Stundenreduzierung und dementsprechend anteilsmäßig auch weniger Gehalt/Urlaub.

Das ihr dann noch Betreuungsgeld, etc. davon zahlen müßt, kann der Arbeitgeber nichts davon.

Oder hat der Arbeitgeber Divh betrogen, indem er nicht anteilsmäßig das Gehalt zahlt?

lg
lisa

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Ich verstehe das Problem auch nicht. Ist doch klar dass du nur 50 % deines Gehalts bekommst wenn du 50 % arbeitest. Wenn dir das zuwenig ist musst du auf 30 Stunden oder mehr aufstocken. In deinem Fall würde ich erstmal wieder nen Jahr Vollzeit arbeiten gehen bevor Kind Nr 2 kommt. Kinder sind halt "teuer" aber man bekommt ja auch noch 190 € Kindergeld. Damit kann man eigentlich alles bezahlen - auch Kiga Beitrag (bzw zumindest nen Teil davon). Ansonsten kannst du deinen Chef lieb fragen ob er bei der Kinderbetreuung was zuschustert. Mein Chef bezahlt je AN bis zu 200 €.

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tja thats life

was erwartest du 10 std arbeiten und vollzeitgehalt plus kräftiger gehaltsaufstockung

sorry du hast nur ein kind bekommen kein Studium bestanden

SOWAS läst man sich VOR dem Antrag ausrechnen und nicht danach und dann noch rum motzen

und ja für die steuern wird die Kinderbetreuung die sehr viel mehr kostet wie nur den Bruchteil der von den Eltern übernommen wird

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Hallo!

Du bist in Steuerklasse 5 gewechselt, das ist der Fehler. Wenn Du die vier hättest wäre Dein Einkommen wirklich bei der Hälfte, aber dann hat halt auch Dein Mann entsprechend weniger.

Du kannst mit dem Arbeitgeber reden ob er vielleicht einen Zuschuss zu den Kitakosten zahlen würde, das geht dann steuerfrei, aber wird nicht aufs Elterngeld angerechnet.

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Ach, wie ich es liebe...ich kann nur 20 h arbeiten, erwarte aber ein tolle Gehalt und Kind Nr. 2 steht ja auch noch an #rofl

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Wenn Da nach der Elternzeit statt 40 Stunden "nur" 20 Stunden arbeitest, dann steht Dir gesetzlich 50% vom Bruttolohn zu.

Wie hoch der Nettolohn ausfällt, ist abhängig von Deinen persönlichen Verhältnissen (Steuerklassenwahl, ggf. Freibetrag eintragen lassen, Kirchenzugöhrigkeit, Krankenkassenwahl ...).

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Du müsstest bei Wiedereintritt nun die Hälfte dessen bekommen, was du vorher als Vollzeitbeschäftigte bekommen hast.

Das das unter Umständen weniger oder genauso viel wie dein Bezug während der Elternzeit ist kann ich mir schon ganz gut vorstellen, da wurde als Basis ja auch dein 100% Gehalt herangezogen.