Betriebliche Veranstaltung trotz Beschäftigungsverbot?

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor der Entscheidung einem Beschäftigungsverbot zuzustimmen oder nicht. Ich habe einen befr. AV bis Anfang nächsten Jahres und offensichtlich versucht mein Arbeitgeber nun Gründe (außer meiner Schwangerschaft) zu finden, damit der Vertrag auf keinen Fall verlängert werden kann. Es lastet ständig Druck auf mir und ich bekomme für jeden kleinen Fehler Ärger, werde ständig beäugt und fühle mich verfolgt bei allem was ich tue.

Nun findet aber in einigen Wochen eine betriebliche Jubiläumsveranstaltung statt und ich würde dort schon gerne hingehen um mich noch einmal mit liebgewonnenen Kollegen zu treffen und mich zu verabschieden, bevor mein Mutterschutz beginnt und ich dann gekündigt werde. #schmoll

Nun die Frage: Dürfte ich trotz eines BV an der Veranstaltung teilnehmen oder drohen mit dadurch irgendwelche Konsequenzen? #gruebel

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PS: Du wirst übrigens nicht gekündigt und Dein Vorgesetzter muß auch keine Gründe finden, Dich nicht weiter zu beschäftigen.
Es läuft schlicht und einfach Dein Arbeitsvertrag nach Zeitablauf aus. Mehr nicht.

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Dürfen oder nicht dürfen...
Ich denke es ist ein geben und nehmen.
Ich würde dem AG sagen, dass Du da gerne in deiner Freizeit hin kommen willst.
Achte dann aber auch bitte auf Deine Worte gegenüber Kollegen.
Den AG verunglimpfen, beschimpfen oder vielleicht sogar Unwahrheiten verbreiten, das sollte Dir nicht passieren.

Das ist eine Sache zwischen Dir und dem AG, die auf anderem Wege, Notfalls vor Gericht zu klären ist. Mach Dir damit nicht den Tag kaputt.

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Ich hatte jetzt nicht vor mich nochmal ordentlich auszulassen. Es ist halt wie es ist und mir werden neue Aufhaben bevorstehen ;-)
Ich bekomme sonst nur die Kollegen alle nicht mehr vor die Nase und so kann man sich nochmal ordentlich und in aller Ruhe verabschieden. Auf der Arbeit ist meist nicht die Zeit dafür da.
Ich werde einfach anrufen und nachfragen ob ich teilnehmen "darf" sobald die Einladungen raus sind.

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Ist diese Veranstaltung eine offizielle Dienstveranstaltung oder eine Freizeitveranstaltung?
Grundsätzlich darf man an einer Veranstaltung teilnehmen, wenn man eingeladen wurde.
Ein Beschäftigungsverbot hat grundsätzlich nichts mit einer Veranstaltung zu tun, da Du während der Veranstaltung ja nicht arbeitest.

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Es ist eine betriebliche Veranstaltung, ähnlich einem Sommerfest für die ganze Firma nur dieses Mal mit dem "Jubiläum" als Anlass.

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"Ein Beschäftigungsverbot hat grundsätzlich nichts mit einer Veranstaltung zu tun, da Du während der Veranstaltung ja nicht arbeitest."

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt auf die Gründe für das BV an, und wer es ausgestellt hat.
Wenn ich auf eine Betriebsversammlung gehe, läuft das ebenfalls unter bezahlter Arbeitszeit. Sogar die Weihnachtsfeier ist bezahlte Arbeitszeit (bei uns), wie auch sämtliche "Anlässe" anderer Art. Wenn ich ein BV habe, darf ich nicht unbedingt daran teilnehmen, es kommt auf den Grund für das BV an. Im Zweifelsfall lieber klären.

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Ein BV bedarf grundsätzlich nicht der Zustimmung einer Schwangeren.

Wer hat das BV ausgestellt und aus welchen Gründen und wofür? Das ist entscheidend für die Frage, ob du an der Veranstaltung teilnehmen darfst.

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Die Frage kann man ohne weitere Infos nicht beantworten.
Grundsätzlich würde ich zu keiner Veranstaltung gehen, zu der ich nicht eingeladen wurde.
In Deinem Fall kommt es zusätzlich darauf an, weshalb Du von wem ein BV ausgesprochen bekommen hast.

Dein AG benötigt übrigens keine Gründe, um Dich loszuwerden, Dein Vertrag läuft dann einfach aus, das bedarf keiner Kündigung und somit keiner Begründung.

Grüße,

W

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So, das BV ist jetzt raus. Es wurde mit Stress begründet durch den sich Schlafstörungen etc. entwickelt haben und die Schwangerschaft gefährden könnten. Daher hab ich jetzt ein individuelles totales Beschäftigungsverbot.