Teilzeit in Elternzeit variable Stundenzahl

Hallo zusammen,

mein Freund und ich bekommen im April unser erstes Kind. Jetzt überlegen wir natürlich, wie es hinterher mit Elternzeit und Arbeiten aussehen könnte. Ich bin Lehrerin und möchte nach dem MuSchu in EZ gehen und dann nach den Sommerferien wieder ca. 3 Tage TZ in EZ arbeiten. Mein Freund würde dann gerne auch in Elternzeit gehen und die anderen 2 Tage arbeiten. Momentan hat er offiziell eine Vollzeitstelle, aber wird nach Stunden gezahlt, also manchmal arbeitet er nur 35 Stunden und manchmal 50 Stunden pro Woche. Wie müsste sein Vertrag aussehen, wenn er TZ in EZ arbeiten will und dabei i.d.R. zwei Tage pro Woche arbeitet, außer wenn ich z.b. Ferien habe und sein Chef viel Arbeit hat, sodass er evtl. 3 oder 4 Tage pro Woche arbeitet?

Ich freue mich über eure Hilfe und Tipps. :-)
Liebe Grüße

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Wenn man in der Elternzeit arbeitet, dürfen es max. 30h in der Woche sein. Wie sich das dann bei deinem Freund gestaltet und es möglich ist, muss er mit seinem Chef besprechen bzw. EZ beantragen und die Gestaltung vorschlagen, die passen könnte. In keinem Fall sollte er einen neuen Vertrag aufsetzen, denn das ist gerade der Schutz in der Elternzeit, den man u.a. genießt. Ist der Vertrag einmal geändert in einen Teilzeitvertrag, muss der Chef ihn zum Ende der Elternzeit nicht unter den alten Bedingungen zurück in einen Vollzeitvertrag nehmen.

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Danke für deine Antwort.
Ja, das mit der Umwandlung Teilzeit und danach evtl nicht mehr in Vollzeit zurück zu können, habe ich auch gelesen. Deswegen wäre es auch Teilzeit in Elternzeit und nicht allgemein Teilzeit. Ich dachte, dafür gibt es dann einen extra Vertrag, der dann eben endet, wenn die Elternzeit endet und der Vollzeitvertrag würde dann weiterlaufen.

Stimmt, das mit den 30 Stunden muss man dann beachten. Gilt das generell für jede Woche als Grenze oder im Schnitt, also in einer Woche mal nur 15 Stunden und in der anderen mal 35, dann sind es im Monat im Schnitt weniger als 30 Stunden pro Woche oder wird tatsächlich jede Woche einzeln betrachtet.

Vielen Dank und viele Grüße

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Das gilt als Grenze pro Woche, aber letztlich ist es eine Absprache mit dem Chef, wie es dann intern geregelt wird. Ich würde dann nur in der Gehaltsabrechnung darauf achten, dass die Wochenstunden nicht einzeln aufgelistet sind, sondern nur die Gesamtstundenzahl.
Ich weiß jetzt nicht, wie das mit Verträgen ist, bei denen man stundenweise bezahlt wird, aber normalerweise wird die tägliche Arbeitszeit reduziert. Ich habe zum Beispiel eine 41h - Woche und muss jeden Tag 08:12h arbeiten (zzgl. 30min. Pause). Wenn ich nur noch 30h arbeite, muss ich jeden Tag 6h erbringen. Die Gesamtwochenarbeitszeit wird immer durch fünf geteilt bei uns. Ich kann aber trotzdem nur an vier Tagen ins Büro kommen und bleibe dann halt an manchen Tagen länger, um am Ende der Woche auf die 30h zu kommen und am fünften Tag freimachen zu können. Wenn ich in einer Woche mal fünf Tage komme, muss ich in der Woche darauf weniger arbeiten, um keine Überstunden entstehen zu lassen.
Das ist aber immer eine individuelle Absprache mit dem Chef, wie es gehandhabt wird.

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