Überstundenkonto für schlechte Zeiten, Baubranche

Hallo, ich wunder mich gerade über das Gehalt meines Mannes. Ihm fehlen für zwei Tage Geld. Er war zwei Tage zu Hause weil der Chef nichts zu tun hatte für ihn. Nun fehlen ihm die zwei Tage an Geld. Aber er hat ein volles Überstundenkonto, für eben solche Zeiten. Sollten ihm die zwei Tage nicht davon bezahlt werden? Leider kann ich ihn nicht fragen da er noch arbeitet und erst Nachts heim kommt, aber es brennt mir natürlich unter den Nägeln, wie Frau halt so ist ;)

Was meint ihr, ist das normal das man das nicht bezahlt bekommt wenn man zwangsweise zu Hause ist obwohl man viele Überstunden geleistet hat welche auch nicht ausbezahlt wurden?

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Also mein Mann ist auch in der Baubranche und natürlich kann es auch mal vorkommen, dass er mal ein oder mehrere Tage zu Hause ist. Der bekommt aber trotzdem immer den ganzen Monat gezahlt. Entweder werden die Stunden vom Überstunden Konto runtergeholt oder vom Urlaub abgezogen.

In eurem Fall würde es ja heissen, er hat 2 Tage unbezahlten Urlaub gehabt.

Rede mit ihm und er soll das mal mit seinem Chef klären.

lg

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Eigentlich muss der Chef ihn trotzdem bezahlen und darf ihm nicht mal ohne weiteres Überstunden abziehen.
Aber das volle Gehalt muss es auf jeden Fall geben!

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Ich schließe mich den zwei anderen an.

Auch mein Mann ist in der Branche.

Sollte mal nicht gearbeitet werden können wegen schlechtem Wetter oder dergleichen wird entweder Urlaub abgezogen oder eben die Überstunden hergenommen.

40 Überstunden müssen diesbezüglich auch immer stehen bleiben damit man im Falle eines Falles eben darauf zurück greifen kann.

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Nein. Ich würde ganz blond schriftlich darauf hinweisen, dass hier ein Fehler unterlaufen ist und auffordern, den Fehlbetrag zu überweisen!

Gruß

Manavgat

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Ich frage mich zwar was du an den Abrechnungen deines Mannes ohne sein wissen zu suchen hast aber ok euer Bier.

Mein Mann und auch ich (wenn ich nicht grade mein Sohn hätte) arbeiten im Baugewerbe. Und sollte es mal schlechtes Wetter geben und an arbeiten ist nicht zu denken werden die Überstunden genommen.

Aber bei uns wird das erst am ende des Jahres miteinander verrechnet. Sprich am ende des Jahren bekommen wir eine ganz Jahres Abrechnung der Stunden.
Also entweder hat er zwei Tage unbezahlten urlaub oder aber der Chef hat die 2Tage schlicht falsch verrechnet. Kommt aber auch drauf an wie das Vertraglich geregelt ist.

Wie gesagt bei uns wird das erst ende des Jahres auseinander gerechnet bzw. miteinander verrechnet entgültig.

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Hallo,

mache Lohnabrechnung im Bau.

1. ist es ein Überstunden-Konto oder Schlecht-Wetterkonto (Zeitenkonto), warum war er zu Hause?

Für das Schlechtwetter-Konto werden Urlaubstage und überstunden umgebucht. Jeder Mitarbeiter braucht bis zu einem gewissen zeitpunkt eine gewisse Anzahl.

Bei uns schaffen diese Stunden fast keiner! Die werden von den Verbänden/Kammern vorgegeben.

Evtl. wurden die 2 Tage auf Schlechtwetter umgebucht. Vor ca. 1 Jahr haben die Gewerkschaften aufgefordert gegen die Verbände zu klagen. Passiert ist nichts, außer das evtl. auch bei euch das 13. Gehalt gekürzt wird ( bei uns muss ein Teil vom 13. jetzt in einen Renten-Found einbezahlt werden) Echt super. :-[

Deswegen würde ich mal nachfragen wie das Schlecht-Wetter-Konto oder wie das bei euch auch immer genannt wird. Überstunden sind bei uns Überstunden! Sie werden je nach Wunsch ausbezahlt oder als Urlaubstage angerechnet( Natürlich muss dann das zeitkonto für Schlecht-wetter erst voll sein!.

lg
navio

ps. Das Zeitenkonto dient dazu, wenn im Winter (so ca. Dezember bis Februar) nicht auf dem Bau geht, dass die Mitarbeiter ein Mindestgehalt ausbezahlt bekommen. Bzw. das Zuschüsse vom Arbeitsamt fliessen dürfen!

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Hallo,
inwiefern beteiligt sich bei euch denn eigentlich der Arbeitgeber an der Sache des Arbeitsausfalls durch Schlechtwetter, oder muss etwa der Arbeitnehmer entgegen der gesetzlichen Regelung das komplette unternehmerische Ausfallrisiko tragen?

So wie ich dich verstanden habe, bucht ihr Urlaub oder Überstunden die der Arbeitnehmer angespart hat ab, wenn er aufgrund Schlechtwetter nicht arbeiten kann.

Damit trägt aber der Arbeitnehmer voll das unternehmerische Arbeitsausfallrisiko, das eigentlich der Arbeitgeber zu tragen hätte.

Bei Zeitarbeit ist diese Vorgehensweise verboten bzw. rechtlich unzulässig.
Wie es bei anderen Firmen ist muss ich mal schauen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, das ohne Beteiligung des AG am unternehmerischen Arbeitsausfallrisiko eure vorgehensweise Rechtmäßig ist.

Gruß
Demy

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Da hast du etwas mißverstanden.

Bei uns gibt es sogenannte Kassen in denen man Mitglied sein muss. Jeden Monat muss man Berichte an diese senden und anteilig Geld abdrücken. AG

Das Schlecht-Wetter-zeitkonto ist übrigens durch das Bundesland und den Staat so gewollt!

Also der AG zahlt auch kräftig monatlich seine Beiträge!

Ich finde persönlich, dass hier viel zu viel Geld hin und her geschoben wird!

Und das 13. Gehalt ist auch per Gesetz belegt. Bin ich mal mit einer Meldung wg. PC-Ausfall hintendran, bekommt man sofort eine Mahnung und evtl. Kosten wie bei einer KK. Ist auch gesetzlich so vorgelegt!

Die Kassen geben jedes Jahr vor, wieviéle Tage als "Rücklage" weggespart werden müssen.

Anteilig wie viel der AN bekommt und Schlecht-wetter hat, gibt es dann eine Abrechnung von der Kasse mit Rückerstattung Geld oder Tage. D. h. jedes Jahr kommen Urlaubstage weg (Rücklage) und gleichzeitig kommen die, die vom Vorjahr übrig sind nach Abrechnung Kasse wieder dazu.

Total schwachsinnig. Willkommen in der Realität.

Übrigens, diejenigen, die diese Dinge ins Leben gerufen haben, haben niemals im Bau oder sonstwo gearbeitet! Haben aber politische Unterstützung.

Und ganz ehrlich, der Schutzverband hat zu Streik und Klagen aufgefordert, bundesweit, aber nur 3 AN haben sich angeboten zu klagen.

ps. wir sind nicht in der Zeitarbeit!