Auch eine Frage zu Bafö und Unterhalt

Hallo,

Ich wùrd euch auch gern etwas fragen....

Also mein. Mann hat eine 22 jährige Tochter, die in einer anderen Stadt wohnt und studiert. Sie ist mit ihrem Freund zusammen gezogen und bekommt Bafög und Kindergeld, und wahrscheinlich jobbt sie auch. Mein Mann und ich haben zwei gemeinsame Kinder, der jüngste ist unter 3. Die Mutter ist auch wieder verheiratet und hat ebenfalls 2 Kinder. Mein Mann bezahlt noch zusätzlich zum Bafög 200€. Ob und wieviel die Mutter bezahlt, wissen wir nicht, das wird geheim gehalten. Was noch geheim gehalten wird ist der Bafög Betrag den sie bekommt. Wir haben bis heute keinen Bafög bescheid gesehen. Laut meinem Mann würde sie etwas zwischen 500-600€ bekommen, denn mein Mann verdient grad mal 1900€ Netto, und ich bin noch in Elternzeit. Wobei ich denke das es durchaus mehr sein kann, da es ja insgesammt 4 minderjährige Geschwister gibt, und die Eltern keine Großverdiener sind. Ich wollte fragen, ob die Aussage von meiner Stieftochter stimmen könnte, und auf dem Bafög bescheid nicht drauf steht wieviel Unterhalt die Eltern zu zahlen haben. Also laut ihr würde auf dem Bescheid garnichts drauf stehen. Kann ds sein, oder führt sie uns an der Nase rum?

Danke euch ....,

L.g

Joys

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Eigentlich würde ich das ziemlich einfach halten: Ohne den Bescheid zu sehen (im Original!) gibt es keinen weiteren Cent. Dein Mann ist keineswegs verpflichtet ins Blaue hinein irgendwelche Zahlungen zu leisten. Zu Unterhalt ist er natürlich verpflichtet - aber die genaue Höhe muß er schon wissen. Das würde ich aber an seiner Stelle nur schriftlich akzeptieren - oder freiwillig zahlen (das ist eine andere Möglichkeit).
Auf dem Bafög Bescheid steht übrigens ganz genau drauf, wieviel Unterhalt von welchem Elternteil zu leisten ist. Die Tochter kann ja den Teil, wo der Betrag der Mutter draufsteht abdecken. Ich kann verstehen, dass die Mutter nicht will, dass ihr das seht.

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Ja dann wird es wohl so sein, das sie einfach nicht will das wir wissen wieviel sie bekommt. Und somit lügt Sie uns ja an, denn sie hat uns gesagt das da nix drauf stehen würde. Sie führt ihren Papa an der Nase rum, und er bezahlt einfach weiter ohne etwas zu hinterfragen. Ich darf mich da ja nicht einmischen, weil das ja seine Sache ist.....

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Vielleicht will er aber auch einfach FREIWILLIG zahlen. Sorry, aber Eltern von studierenden Kindern, die in einer intakten Ehe leben und entsprechende Geldmittel haben, würden das nie hinterfragen und ihre Kinder selbstverständlich unterstützen. Auch das muß man mal sehen. Vielleicht WILL dein Mann sein Kind auch einfach so unterstützen. Vielleicht weißt du nur nicht die Wahrheit.

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Hallo,

also zunächt einmal sind 597€ der Höchstsatz für Bafögempfänger unter 25. Mehr kann sie also gar nicht bekommen.

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/375.php

Sollte sie den Höchtsatz bekommen, hat sie also knapp 600€ - das ist dann der finanzielle Bedarf, den sie rechtlich gesehen hat.

Ein Bafög Bescheid sieht das so aus:

http://www.google.de/imgres?client=firefox-a&hs=iPq&rls=org.mozilla:de:official&biw=1280&bih=894&tbm=isch&tbnid=og5udG2__RNd1M:&imgrefurl=http://www.mehr-bafoeg.info/Mehr_Bafoeg/Download.html&docid=xptw3CUgYNnyvM&imgurl=http://www.mehr-bafoeg.info/Mehr_Bafoeg/Download_files/Scan%2525203.jpg&w=2480&h=3508&ei=KRdEUuThJ8fAtAa67IDoCg&zoom=1&iact=hc&vpx=73&vpy=67&dur=1956&hovh=267&hovw=189&tx=121&ty=168&page=1&tbnh=139&tbnw=98&start=0&ndsp=41&ved=1t:429,r:1,s:0,i:84

In diesem Beispiel ist eine elternunabhängige berechnugn erfolgt, aber der Bogen ist letztendlich der Gleiche.

Es sind aufgeführt:

1 )Gesamtbedarf 597€
2) Anzurechnendes Vermögen/ Einkommen des Vater
3) Anzurechnendes Vermögen/ Einkommen der Mutter

1 - (2+3) ist dann der Betrag, den sie vom Bafögamt erhält.

Hoffe, das hilft dir weiter.

vlg

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Wenn auf dem Bescheid nichts steht, dann erhält sie den Höchstsatz und dein Mann muss gar nichts mehr zahlen.

Gruß

Manavgat

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Der Unterhaltsanspruch für die Tochter deines Freundes ist € 670. Davon wird das Kindergeld und der Bafögbetrag abgezogen. Der Rest, sofern es noch einen Rest

Betrag gibt, ist anteilmäßig durch Vater UND Mutter zu zahlen.

Wenn dein Mann dem Mädel 200 Euro jeden Monat gibt, weil er es ihr einfach geben will, dann versteh ich deine Frage hier nicht. Das solltest du mit deinem Mann direkt klären.

Gruß GR

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Meine Frage bezog sich ja auch auf den Bescheid,wo angeblich nichts drauf stehen würde. Klar ist das seine Sache, aber dennoch finde ich es nicht ok das er so dreist angelogen wird.Oder sehe ich das zu eng,und lügen je nach Situation ist ok?

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Wenn sie elternabhängiges BaföG bekommt, muss sich das Studentenwerk doch bei euch bzw. deinem Mann gemeldet haben, damit er sein Einkommen angibt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Studentenwerk sich nicht zurück meldet, in welcher Höhe der Unterhalt für deinen Mann ausfällt.

Wenn dein Mann die 200 freiwillig zahlt, ist das alles aber eh total egal, evtl möchte dein Mann seine Tochter nur unterstützen, daran gäbe es nun wahrlich nix schlecht zu reden.

LG Anita

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Nein, bei uns hat sich nie ein Studentenwerk gemeldet. Wir füllen jedes Semester die Anträge aus, aber haben noch nie ne Benachrichtigung gesehen. Ja klar möchte mein Mann seine Tochter unterstützen, aber das ist noch lange kein Grund, das man den Papa anlügen muss. Oder seh nur ich das so?

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Ah ok, dann meldet sich das Studentenwerk natürlich nicht, da ihr freiwillig Angaben macht (ich kenne es von Freunden leider bisher anders).
Wenn sich das Studentenwerk nun auch nicht meldet, um euch/deinem Mann mitzuteilen, wie viel Unterhalt er zahlen muss, würde ich wohl auch den Bescheid sehen wollen - von mir aus den Part der Mutter geschwärzt, was auf dem Original schwer ist, aber eine Kopie ist schon wieder eher unglaubwürdig.
Wenn dein Mann aber nicht der Meinung ist, es wäre nötig, wirst du nix machen können.
Wenn dein Mann aber auch wissen möchte, was er zahlen muss, kann er die Zahlung ja einstellen und sie erst wieder aufnehmen, wenn er den Bescheid gesehen hat...als Druckmittel.
Wahrscheinlich wäre ich auch misstrauisch, aber das anzugehen, ist die Aufgabe deines Mannes.

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Hallo!

Ich als ehemalige Bafög-Empfängerin kann dir sagen: Der Unterhalt, den dein Mann bezahlen muss, steht ganz sicher auf ihren Bescheid!

Wie jede Behörde, die über Sozialgelder beschließt, muss auch das Bafög-Amt ihren Bescheid durch eine genaue Aufstellung der Berechnung begründen. Und da der Unterhalt deines Mannes auf ihren Bafög-Anspruch angerechnet wird, muss dieser in dem Bescheid genau benannt werden.

Und dein Mann hat ganz klar ein Recht auf einen amtlichen Bescheid über den Unterhaltsanspruch! Den würde ich an eurer Stelle direkt bei dem für die Tochter zuständigen Bafög-Amt anfordern.

Ich würde da gleich morgen Mal anrufen. Hier könnt ihr die zuständige Stelle raussuchen:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Amt/alle-bafoeg-aemter.php

Alles Gute!