Beschäftigungsverbot als Fahrdienstleiterin

Hallo zusammen,

ich bin jetzt ganz frisch schwanger (ssw5) und frage mich, ob ich ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme...
Die Hintergründe dazu sind, dass ich während der gesamten Schichten alleine arbeite (meinen Arbeitsplatz DARF ich NICHT verlassen), ich andauernd mehreren Druckern in einem kleinen Raum (ca 10 qm) ausgesetzt bin und es zudem keine Möglichkeit gäbe, mir einen Ruheraum einzurichten...

Ich bin echt hin und her gerissen, ob ich meinem AG jetzt schon von der Schwangerschaft berichten soll, da mir einerseits mein Job echt Spaß macht, ich aber höllisch kaputt bin nach Nachtschichten oder Tagen, an denen ich Früh und Nachtschicht habe (sind dann 17 Stunden insgesamt)... Auf der anderen Seite sind wir aber auch auf die Schichtzuschläge angewiesen, da wir Ende des Jahres wohl bauen oder kaufen werden....

Wie würdet ihr das handhaben?

1

So lange du nichts sagst kann dein Chef dir keinen mutterschutzgwrechten Arbeitsplatz zuweisen . Also selber schuld sozusagen .
Wenn du es sagst kann er dir eine andere Tätigkeit geben . Wenn es nicht möglich ist nach Gefährungsbeurteilung dann bekommst du erst bv.
Er könnte dich theoretisch auch ins Büro schicken :)

2

Wenn du die Schwangerschaft bekannt gibst dann greift das MuSchG und es muss die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Auch wenn du auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird oder ein teilweises oder komplettes BV erhältst (keine Nachtarbeit usw) bekommst du als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 abgerechneten Monate vor Eintritt der Schwangerschaft!

Dabei würden die Zulagen (Schicht, Nacht usw) die bisher steuerfrei waren versteuert, daher werden das paar Euro weniger... aber das gleicht sich daher aus das dafür der anteilige Betrag der Zulagen in die Elterngeldberechnung einfliesst und dein Elterngeld erhöht.

Die Zulagen sind daher kein Grund auf den Mutterschutz zu verzichten.