Antrag auf Elternzeit

Hallo,

eigentlich hatte ich mir das so einfach vorgestellt.

Ich bekomme voraussichtlich im Februar mein erstes Kind und arbeite derzeit voll im öffentlichen Dienst.

Wir bauen gerade und finanziell ist es nicht drin, ganze zwei Jahre zu Hause zu bleiben.
Meine Vorstellung war, zwei Jahre Elternzeit zu beantragen, aber auf alle Fälle nach der Eingewöhnung meines Kindes in der Kita wieder zu arbeiten.

Nachdem man das aber ja nicht soweit im Voraus sagen kann, da ich mein Kind ja noch nicht kenne, kann ich noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen.

Laut Gesetz kann man 7 Wochen vor geplanten Arbeitsbeginn einen Antrag auf Teilzeit stellen in der Elternzeit.

Als ich das aber letzte Woche meiner Personalabteilung auf Nachfrage mitgeteilt hatte, waren die nicht begeistert. Sie meinten, dass sie mich ja ersetzen und ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung keine guten Chancen hat.
Ich solle doch den genauen Zeitpunkt festlegen, wann ich wieder anfange und dies bereits im Antrag ausführen. Dieser ist dann jedoch bindend….

Nun bin ich damit völlig überfordert. Ich soll vor Geburt meines Kindes bereits exakt festlegen, wann ich wie wieder zurück komme?

Musste das jmd. ähnlich beantragen und hat das dann auch geklappt?

Hat jmd Alternativen?

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Hey,
das ist das Problem deines Arbeitgebers. Gesetzlich gelten die 7 Wochen.
Ich habe in meinen Antrag rein geschrieben das ich 2 Jahre Elternzeit nehme und ab Frühjahr 2023 (nach ca 18 Monaten) in Teilzeitelternzeit wieder kommen möchte. Toll fand das mein Arbeitgeber nicht. Ich weiß ja aber auch gar nicht ob und wann ich einen Kitaplatz bekomme.
Sollte ich im Februar ein Platz bekommen komme ich früher als die 18 Monate zurück. Sollte ich erst im Mai einen bekommen erst nach den 18 Monaten. Deswegen gibt es ja die Elternzeit damit man als Arbeitnehmer flexibel ist.

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Nein, du musst dich noch nicht festlegen.

Du meldest einfach nach der Geburt fristgerecht Elternzeit für 2 Jahre an.

Dann schaust du, wann du wieder arbeiten möchtest und beantragst Teilzeit in Elternzeit an 7 Wochen vor geplantem Beginn. Wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind kann der AG das auch nicht ablehnen.

Dann müssen die eben einen entsprechenden Vertrag mit deiner Vertretung machen. Ist aber nicht dein Problem.

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Danke für deine Antwort.

Also ich hab das so verstanden, dass sie diesen Antrag auf Teilzeit ohne weiteres ablehnen können, weil sie mich ja nachbesetzen…

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Nein, das können sie nicht.

Lies dir mal dazu das BEEG durch, das ist das Gesetz zu Elterngeld und Elternzeit.

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