Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Vorletztes Jahr hat meine Frau vier Monate vor der Geburt unseres Sohnes Beschäftigungsverbot bekommen.
Bis zur Geburt hat sie vollen Lohn bekommen.

Währen der Elternzeit hat sie im letzten Jahr angefangen mit einer geringfügigen Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber.

Ende Februar endet offiziell ihre Elternzeit und ihr Elterngeld plus.

Bekommt sie jetzt während des Beschäftigungsverbotes den Lohn des Minijobs während der Elternzeit oder den vollen Lohn vor ihrer Elternzeit?

Vielen Dank für eure Antworten.

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Entschuldige. Ich habe einen entscheidenden Satz nicht getippt.

Ende Februar endet offiziell ihre Elternzeit und ihr Elterngeld plus. Nun ist sie erneut schwanger seit Januar und hat erneut Beschäftigungsverbot bekommen.

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Hat sie ihre erneute Schwangerschaft denn schon mitgeteilt und das BV schon ausgesprochen bekommen?

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Ja

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Na, wenn sie mit dem Arbeitgeber vereinbart hatte, dass sie ihren vorherigen Arbeitsvertrag wieder aufnimmt, dann bekommt sie das "alte" Gehalt im BV wieder.

Hätte sie auf geringfügiger Basis oder anderweitig Teilzeit ab März weiter gemacht, dann erhält sie das entsprechend wenigere Gehalt.

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Das entscheidenen ist doch, wie wäre es ab März weitergegangen? Wäre sie dann ganz normal wieder in ihren alten Arbeitsvertrag eingetreten?

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Sie hätte auf jeden Fall aufgestockt, aber eine schriftliche Vereinbarung haben sie beide nicht festgehalten, sondern nur mündlich vereinbart.

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Kommt auf den Vertrag/Vereinbarung an den sie mit dem AG vereinbart hat. Arbeitet sie Teilzeit in Elternzeit (wovon grundsätzlich erstmal auszugehen ist) dann endet diese Tätigkeit auch mit Ende der Elternzeit automatisch. Damit erhält sie im BV Mutterschutzlohn in Höhe ihrer Teilzeittätigkeit bis zum Elternzeitende. Danach lebt ganz automatisch ihr Vertrag von vor der EZ wieder auf und sie bekommt Mutterschutzlohn in Höhe des Gehaltes von vor der EZ + ggfs. inzwischen erfolgter Gehaltserhöhungen (Tarif, arbeitsvertraglich).

Den Mutterschutzlohn bekommt der AG durch das Umlageverfahren zu 100% durch die Umlagekasse erstattet.

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Ok verstehe. Sie dürfte aber theoretisch den Antrag auf Beendigung der Elternzeit beim AG auch stellen, wenn der AG zustimmt? Ich mein ihre Elternzeit endet sowieso Ende Februar, aber um Mutterschaftsgeld zu bekommen, darf sie ja nicht in Elternzeit sein. Sofern der AG zustimmt, könnte sie ab Anfang Februar schon Mutterschaftsgeld bekommen und nicht wie ursprünglich vereinbart Ende Februar oder?

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Du verwechselst gerade Mutterschaftsgeld, das wird innerhalb der Mutterschutz-Schutzfrist von der Krankenkasse bezahlt, + den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber, und den Mutterschutzlohn, der wird als Gehaltsersatz bei Beschäftigungsverboten ausserhalb der Mutterschutzfristen gezahlt und das geht auch bei Teilzeit in Elternzeit.
siehe §18-20 https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html#BJNR122810017BJNG000700000
Eine laufende Elternzeit kann sie erst zum Beginn der Mutterschutzfrist beenden.

Wenn ich deine Beiträge richtig verstanden habe ist deine Frau aber ja erst seit Januar wieder schwanger.

Sie bezieht daher jetzt im Beschäftigungsverbot Mutterschutzlohn vom AG für ihren Teilzeit in Elternzeit-Job.
Nach dem automatischen Ende der Elternzeit lebt ihr alter ruhender Arbeitsvertrag von vor der Elternzeit wieder auf und sie erhält Mutterschutzlohn auf Basis dessen.
6 Wochen vor ET beginnt die Mutterschutzfrist da bekommt sie dann Mutterschaftsgeld + Zuschuss.
Die Elternzeit könnte sie rein rechtlich lt BEEG mit Einverständnis des AG eher beenden. Für die Zahlung des Mutterschutzlohnes im Beschäftigungsverbot ist das dann aber rechtsmissbräuchlich da sie direkt ins Beschäftigungsverbot geht bzw ist. und der Arbeitgeber dann Probleme bekommt den Mutterschutzlohn ersetzt zu bekommen.

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