Erbrecht - Erbausschlagung

Hallo Ihr Lieben,

kennt sich von Euch jemand mit dem Ausschlagen vom Erbe aus?

Hintergrund ist Folgender:
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Vor ca. 25 Jahren haben meine Großeltern Haus und Hof ihrem Sohn (meinem Onkel) überschrieben und meine Mutter hatte seinerzeit einen Erbverzichtsvertrag unterschrieben und einen Pflichtteil ausgezahlt bekommen. Vor ca. 15 Jahren ist mein Onkel verstorben und das ganze Erbe ging an seine Frau und Kinder über. Meine Oma hatte lediglich ein lebenslängliches Einsitzrecht im Haus.

Nun ist meine Oma verstorben und ich frage mich, ob wir (meine Eltern, meine Kinder und ich) nun quasi das "Resterbe" ausschlagen müssen. Theoretisch ist nichts vorhanden, was wir erben könnten. Allerdings hat sie seit 3 Jahren im Heim gelebt, was vom SGB XII und Ihrer kleinen Rente gezahlt wurde. Nicht, dass wir jetzt vom LWV angeschrieben werden und sollen als "Erben" für die Heimkosten aufkommen und diese erstatten.

Wer kennt sich von Euch aus?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

LGe

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Mein Beileid zu deinen Verlust.

Wenn die Oma stirbt - ich nehme mal an, den Opa gibt's nicht (mehr) - dann erben die Kinder.
Das wären deine Mutter nebst Geschwistern.

Da sie bereits auf das Erbe verzichtet hat, erben ihre Kinder.
Das bist du, nebst Geschwistern.
Wenn du nicht erben willst, musst du ausschlagen. Dann wären deine Kinder die Erben.

Also ja, du und deine Kinder müssen das Erbe ausschlagen.
Ob der Erbverzichtsvertrag auch gleichzeitig heißt, dass jegliches andere Erbe als das Haus - insbesondere Forderungen von Dritten - berücksichtigt sind, weiß ich nicht.
Am besten, deine Mutter schlägt gleich mit aus, dann du und dann (du für) deine Kinder.

Gerade, da das SozialAmt einen Teil der Pflegeheimkosten übernommen hat, könnten da noch Forderungen an die Erben herangetragen werden.
Habe ich vor 1,5J. auch durchgemacht.

Bearbeitet von Angoraspinne
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Ich bin nach dem Tod einer hochverschuldeten Tante zum Notar gegangen und habe das Erbe ausgeschlagen.

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Das geht auch beim Nachlassgericht ohne größere Kosten.

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Als Verwandte von meinem Mann verstorben sind, wurden wir angeschrieben und hatten dann eine bestimmte Frist um das Erbe anzunehmen oder aufzuschlagen. Da Schulden im Spiel waren, haben wir ausgeschlagen!
Waren dafür beim Notar. Hätten es aber wohl auch bei Gericht machen können.

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Hallo!

Ob eine Erbausschlagung deiner Mutter (und dir und deiner Kinder) erforderlich ist, hängt von der genauen Formulierung des damaligen Erbverzichtsvertrages ab. Es ist möglich, dass sich der Erbverzicht auch auf die Abkömmlinge erstreckt, zudem muss/kann auch ein Pflichtteilsverzicht enthalten sein. Vorsorglich ist sie auf der sicheren Seite, wenn sie das Erbe ausschlägt. Hier ist aber unbedingt zu beachten, dass man das Erbe nur innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen kann. Eine längere Frist gibt es nur, wenn man zum Zeitpunkt der Kenntnis nicht in Deutschland war.

Die Erbausschlagung deiner Mutter, für dich und deine Kinder kann in einer Ausschlagung erfolgen (ist auch kostengünstiger).
Bei einer Erbausschlagung für minderjährige Kinder müssen immer alle Sorgeberechtigen für die Kinder ausschlagen. Falls du schwanger sein solltest muss unbedingt auch für das ungeborene Kind ausgeschlagen werden, das wird leider oft vergessen.

LG
Hochzeit777

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Wenn ihr mögliche Erben wäret, würde man euch rechtzeitig informieren.

Sehe ich das richtig, dass es um einen landwirtschaftlichen Betrieb geht? Vermutlich war damals bei der Hofübergabe nicht genügend Geld da, um deine Mutter als weichende Erbin auszuzahlen. Daher der Erbverzicht.

Eigentlich müsste es auch einen Hofübergabevertrag geben, in dem die Versorgung des Altenteils geregelt ist. Für gewöhnlich liegt diese Aufgabe beim Hoferben und alle anderen sind raus. Vielleicht könnt ihr euch den mal genauer anschauen.

Bearbeitet von Jadz82
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Jain. Das Erbe (Schenkung) umfasste damals Haus, Scheune und Ländereien. Früher wurde es anscheinend öfters so gemacht, dass derjenige, der im Haus wohnt auch dieses erbt. Daher ging meine Mutter leer aus und sie hat beim Notar eine Verzichtserklärung unterschrieben.

Wir werden jetzt aber alle sicherheitshalber das Erbe ausschlagen.

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Hallo ihr Lieben,

vielen, vielen Dank für Eure Hilfe.

LGe

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Gerne geschehen. Und viel Kraft für die kommende Zeit.
LG

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Bedenke aber, das ihr trotzdem die Beerdigung zahlen müsst, wenn kein Geld vorhanden ist.

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Ja, das ist klar. Das ist auch schon alles bezahlt worden.

Bearbeitet von Isi2009
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Die 6 Wochen Frist zum Ausschlagen beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem du vom Erbe weißt, nicht erst wenn du angeschrieben wirst. Der Notar wird dich fragen, wann du vom Erbe gewusst hast und sollte der Zeitpunkt früher gewesen sein, dann kann es mit den Ausschlagen problematisch werden.
Du kannst aber mal beim Notar anrufen und dich informieren, das ist telefonisch kostenlos.
Im schlimmsten Fall gibt es noch die Nachlassinsolvenz, solltest du ein Erbe angenommen haben und es stellt sich raus, dass die Person verschuldet war.