Steuerberater unter Euch? :-) Elterngeld und so und wie macht Ihr das?

Guten Morgen !

Ich/wir tun uns so schwer mit dem Mist ;-).

Fakten:
Seit 1/17 verheiratet,
ET 07.02.18
Voraussichtlich möchte ich 1, 5 Jahre zu Hause bleiben

Unser Steuerberater sagt, mein Mann soll in die 3 wechseln. Schön und gut, aber da liest man ja häufig von Nachzahlungen aufgrund dieses Progressionsvorbehaltes.

Seid ihr getrennt oder gemeinsam veranlagt? Spielt ja dahingehend auch ne Rolle.

UND: macht es ggf. mehr Sinn, sich das Elterngeld für 24 Monate auszahlen zu lassen und dann die Hälfte?

WIE MACHT IHR DAS ALLES? Ich finde es seeehr kompliziert!

Danke und seid lieb gegrüßt!

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Jetzt hab ich nen ganzen Roman geschrieben und dann wurde der Thhread ovn urbia verschoben und alles war für die Katz! #aerger

Weil ich aber selbst viel zum Thema recherchiert habe versuche ich nochmal zusammen zu fassen was ich geschrieben habe!

Ich kann hier nur von gemeinamer Veranlagung sprechen! Die montaliche Steuer ist ein wenig vergleichbar mit den Nebenkosten einer Mietswohnung. Man zahlt montalich einen Betrag, die eigentliche Abrechnung kommt aber erst am Ende des Jahres. Bei der Steuer in Form einer Einkommenssteuererklärung. Hier wird eure eigentlich Steuerlast ermittelt. dafür addiert man euer Einkommen, berechnet die zu zahlende Steuer und zieht dann das was ihr das Jahr über bezahlt habt davon ab. Meinst ergibt das dann eine Differenz. Habt ihr unterjährig zuviel bezahlt bekommt ihr etwas erstattet, habr ihr zu wenig bezahlt müsst ihr zurück zahlen.

Nun könnt ihr für Euch entscheiden ob ihr montalich mehr voraus zahlt (dann würde dein Mann Steuerklasse 4 wählen) oder ob ihr weniger voraus zahlt, aber eben mit einer Nachzahlung rechnet (dann kann man sich unterjährig ja Geld zurück legen. Da würde er Steuerklasse 5 wählen). Gesamtheitlich ändert sich - ob Rückzahlung oder Nachzahlung - aber nichts an der Summer der Steuern die ihr für das Jahr zahlt. Ihr könntet lediglich das monatlich "gesparte" Geld für Euch arbeiten lassen und Zinsen darauf erhalten. Wenn ihr mehr Voraus zahlt erhält diese Zinsen quasi das Finanzamt.

Wir haben sogar zu Beginn der Schwangerschaft so gewechselt dass ich (trotz Teilzeit) in Klasse 3 gegangen bin. Damit erhöht sich mein Elterngeld. (Den Wechsel muss man aber mind. 6 Monate vor Mutterschutz machen). Nach der Geburt wechseln wir andersrum und mein Mann bekommt die 3. natürlich müssen wir dann mit einer Nachzahlung rechnen. Aber da wir das wissen können wir damit umgehen. Und wie schon gesagt: Mehr Steuern zahlen wir ja trotz Nachzahlung nicht.

Ich hoffe das war halbwegs verständlich. Wenn noch Fragen sind versuche ich gerne zu helfen. (Steuerberaterin bin ich übringens nicht. Ich informiere mich lediglich recht intensiv zu diesem Thema... ;-) )

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Danke für deine Antwort! Mir stellt sich auch die Frage, wie es wäre, wenn wir uns nicht gemeinsam veranlagen, sondern getrennt. Dann würde sich das ganze doch erledigen oder nicht? Aber sicher ist da nich irgendwo die Kruks :-)

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Wenn ihr getrennt veranlagt dann greift dann halt nicht der Steuervorteil der durch die Splittingtabelle entsteht sondern jeder wird einzeln veranlagt. Dass bringt nur in wenigen Konstellationen Vorteile da die Steuervorteile durch Anwendung der Splittingtabelle einfach meist höher sind als das was durch den Progressionsvorbehalt dann wieder abgezogen wird. Eine Konstellation wäre z.B. denkbar wenn das Gehalt des Mannes sehr niedrig ist und dein Elterngeld sehr hoch dann müsste man das durchrechnen.

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Hallo #winke

Genau wird das für euren Fall leider keiner sagen können.
Wir hatten das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet, mein Mann hatte schon länger vor der Geburt die 3, ich 5. Wir haben, seit wir verheiratet sind, immer Geld erstattet bekommen, auch in meiner Elternzeit. Du siehst, so pauschal kann man das nicht sagen.
Aber wenn ihr einen Steuerberater habt, dann lasst es doch von dem mal grob durchspielen.

LG
Jessi

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Das ist auch nich meine Überlegung. Wenn wir das Geld über 2 Jahre verteilen, so ist es ja dann im Endeffekt pro Jahr weniger.

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Wenn nicht geplant ist im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten zu gehen, kann es durchaus Sinn machen den Progressionsvorbehalt durch EG-Plus auf 2 Jahre zu verteilen, da der Steuersatz ja nicht linear steigt. Damit kann es sein das in der Summe der über die 2 Jahre durch den Progressionsvorbehalt mehr zu zahlende Steuer diese geringe ist als bei Anrechnung in nur einem Jahr. Allerdings kann es je nach Einkommenshöhe deines Mannes auch umgekehrt sein wenn er in der Nähe des Grenzsteuersatzes ist https://www.google.de/imgres?imgurl=https://sk-7ad1.kxcdn.com/thumbs/steuern/spitzensteuersatz/grenzsteuersatz-1400x650-min.jpg&imgrefurl=https://www.steuerklassen.com/steuern/spitzensteuersatz/&h=650&w=1400&tbnid=57-SbHPf_qT5qM:&tbnh=97&tbnw=211&usg=__aSJ9Afdj6iAeFHAFjcmYqvIdM4o%3D&vet=10ahUKEwiR8LWbnNzYAhULkywKHYnTDJAQ9QEILDAA..i&docid=VRmvkk0otWoDyM&sa=X&ved=0ahUKEwiR8LWbnNzYAhULkywKHYnTDJAQ9QEILDAA

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Wir haben damals in 5 und 3 gewechselt und mussten für 2016 ca. 660 € nachzahlen. Das sind ca. 50 € pro Monat. Das ist ein Klecks zu dem Gewinn, den wir dazu pro Monat dafür hatten. Wir hatten halt auch nicht viel zum Absetzen.

Legt einfach etwas beiseite und gut ist.

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"Das ist ein Klecks zu dem Gewinn, "

So ein Quatsch - mit 3/5 macht meinen keinen Gewinn - mit 4/4 hättet ihr halt noch ein nette Rückerstattung erhalten. Wie es eine Vorschreiberin so schön erklärt hat - die Steuerlast ist gleich, ob nun 3/5 oder 4/4.

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Euer STB ist in der Lage, Euer Einkommen hochzurechnen:
a) Elterngeldplus mit 24 Monaten-Auszahlung
b) Elterngeld mit 12 Monaten-Auszahlung.
Außerdem könnte er die mögliche Steuerlast ausrechnen.

Weiterhin könnte er bei beiden Varianten unterschiedliche Steuerklassen-Kombinationen zu Grunde legen und so eine Nachzahlung oder Erstattung prognostizieren:
1. Steuerklassen 4/4
2. Steuerklassen 3/5

Es handelt es um prognostizierte Werte (Schließlich könnte das Einkommen steigen/sinken/weniger oder mehr Werbungskosten/Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen etc. und der Gesetzgeber könnte die Steuerberechnung ändern oder Steuersatz erhöhen/verringern etc.)
Ob eine Einzelveranlagung für Ehegatten oder Zusammenveranlagung sinnvoll ist, kann Euch Euer StB auch sagen. Häufig ist eine Einzelveranlagung dann sinnvoll, wenn beide Ehepartner ähnlich viel verdienen.

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Dafür braucht man heutzutage keinen Berater. Das kann man alles selbst erledigen. Aber wie schon mehrfach geschrieben: am Ende ist es egal. Es hilft nur zu wissen, wie sich die Zahlungen zeitlich verteilen lassen.
Die Veranlagungsart wird bei der Steuererklärung nachträglich gewählt. Und man nimmt die Günstigere.

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Mir ist klar, dass "es am Ende alles egal" ist.
Ich habe der TE mit geteilt, welche Berechnungen zu machen sind.
Der Begriff Steuerlast sagt Dir etwas?
Die TE hat außerdem gefragt, ob Zusammenveranlagung oder "getrennte" Veranlagung sinnvoll ist. Getrennte Veranlagung heißt jetzt Einzelveranlagung von Ehegatten.
Natürlich kann man diese Berechnungen selbst erstellen und man braucht keinen StB hierfür.
Aber die TE hat einen StB, also macht sie ihre Steuererklärung nicht selbst. Für den St B sind diese Berechnungen bei Bekannten Mandanten schnell erstellt.

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Was die Steuerlast betrifft ist hier ja genug gesagt worden. Wir haben auch 3/5, müssen jedes Jahr nachzahlen bzw. Vorauszahlungen leisten. Der Vorteil bei dieser Konstellation ist aber, dass der Hauptverdiener mit Stkl. 3 im Falle der Arbeitslosogkeit mehr Arbeitslosengeld erhält. dies errechnet sich ja aus dem Nettolohn der letzten Monate. Insofern kann das für den Worst-Case eine bessere Überbrückung der finanziellen Lage ergeben. Nur mal so als Gedanke.

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Ich erweitere mal diesen Gedanken: auch Krankengeld und Elterngeld sind nettoabhängig. Somit kann bei TZ und erneuter Schwangerschaft sogar die vermeintlich komische Kombination 5/3 sinnvoll sein. Da die Steuerlast immer die gleiche bleibt, sollten eher solche Überlegungen eine Rolle spielen.