Teilzeit in Elternzeit bei anderem AG?

Hallo zusammen,

ich möchte in meiner zweijährigen Elternzeit gerne in Teilzeit arbeiten, allerdings bei einem anderen Arbeitgeber.
Hat jemand von euch Erfahrung damit? Kann sich mein jetziger Arbeitgeber querstellen? Ich überlege auch, ob ich vorsichtshalber eine Rechtsschutzversicherung abschließen soll, falls es da zu Problemen kommen sollte...
Bin für jeden Tipp dankbar! :)

1

Hallo,

du musst dir das von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Er hat nämlich zuerst das Anrecht auf deine Arbeitskraft. Wenn er dich selbst nicht beschäftigen möchte kann er meines Wissens nach nur ablehnen, wenn durch deine Tätigkeit bei dem anderem Unternehmen deinem Arbeitgeber ein Schaden entstehen könnte. Zum Beispiel, weil du bei einem direkten Konkurrenten arbeiten möchtest und die Gefahr besteht, dass du Betriebsgeheimnisse ausplauderst.

2

Hallo,
zur Zeit bin ich selbst in Elternzeit und arbeite bei einem anderen AG.
Solange du noch bei deinem alten AG angestellt bist, kannst du nur auf 450€ Basis andernorts arbeiten. Außerdem musst dein derzeitiger AG zustimmen. So war es zumindest bei mir.

3

Das stimmt so aber nicht. Du darfst im Rahmen der elternzeit bis zu 30 Stunden woanders arbe

4

Das stimmt so aber nicht. Du darfst im Rahmen der elternzeit bis zu 30 Stunden woanders arbeiten. Nichts begrenzt auf 450€.
Es ist aber in jeden Fall genehmigungspflichtig.

5

Moin,

Dein Arbeitgeber ist gerade gesetzlich dazu verdonnert auf Dich als (hoffentlich) gute Arbeitskraft zu verzichten, muss versuchen Dich adäquat zu ersetzen und Dir dabei trotzdem Deinen Arbeitsplatz zu erhalten, damit Du Dich um die Erziehung Deines Kindes kümmern kannst.

Woraus genau denkst Du leitet sich jetzt Dein Rechtsanspruch ab sich in dieser Elternzeit nicht um Dein Kind zu kümmern oder die erlaubten 30 Stunden bei Deinem jetzigen AG zu arbeiten, sondern Deine Arbeitskraft auch noch einem anderen Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen?

Frag Deinen AG, lass Dir die Erlaubnis schriftlich geben, dann brauchst Du keinen Rechtsschutz der Dir eh nix bringen wird weil Du die Genehmigung brauchst.
Erzwingen kannst Du nix, Du hast nen Vertrag unterschrieben in dem Du Dich verpflichtet hast Deinem jetzigen AG Deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
LG
Wuschelke

6

Nu mal langsam :)

Vielleicht kann der Hauptarbeitgeber die 30 Stunden gar nicht gewährleisten? Oder die Elternzeitvertretung wurde für eine bestimmte Dauer eingestellt?

Bei meiner Frau war es so, dass sie sich erst gegen Ende des ersten Jahres entschlossen hat, wieder ein bißchen zu arbeiten. In ihrem Vollzeitjob ging das nicht (1. mehr als 30 Stunden, 2. Stelle war mit Vertretung besetzt).

Wo genau ist also das Problem, sich bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit anstellen zu lassen? Klar, der Job muss vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden. Aber moralisch verwerflich finde ich daran nichts.

7

Ich hatte das irgendwie verstanden dass sie es gegen den Willen oder "heimlich" machen will, wozu sonst die Frage nach dem Rechtsschutz dachte ich.

In dem von Dir geschilderten Fall natürlich verständlich, aber wenn das der Fall ist und der AG stellt sich quer und man muss es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen kann man eigentlich auch eh gleich kündigen weil das Arbeitsverhältnis wohl eher keine gute Zukunft hat.

8

Hallo,
ich habe das gemacht - darüber, dass das nicht erlaubt sein könnte oder ich eine Genehmigung des alten AGs brauche, habe ich gar nicht nachgedacht...
Tatsächlich lagen 200 km zwischen dem Job, in dem ich in Elternzeit war einerseits und meiner Familie und dem anderen Job andererseits. In dem neuen Job bin ich dann geblieben, da die alte Stelle befristet war und während der Elternzeit ausgelaufen ist.

Was ich vorher nicht bedacht hatte: der neue Job war unbefristet aber sehr viel kleiner als der alte Job. Mit auslaufen des alten Jobs hätte ich nach der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt - der Anspruch ist verfallen, weil ich ja schon wieder einen Job hatte. Die finanzielle Differenz war dem Jobcenter egal.

Was ich nach wie vor nicht weiß: während der Elternzeit sammele ich doch auch Punkte in der Rentenkasse. Auch, wenn ich einen neuen Job habe? Zählt das überhaupt noch als Elternzeit?

Beides ist zu bedenken... Da mein neuer Job so klein war fürchte ich immer, dass die Rentenansprüche aus Elternzeit (Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt?) besser gewesen wären... Aber nachträglich kann ich es eh nicht mehr ändern.

LG!

PS
Und am Rande: mir ist das Ende meiner offiziellen "Elternzeit" sehr schwer gefallen. Da ich immer gearbeitet hatte, gab es keinen "Neuanfang", keine Umstellung im Sinne von "jetzt fange ich wieder an zu arbeiten". Nur mittlerweile einen Zweitjob. Oft denke ich, ich hätte mehr Geduld haben müssen. Aber das ist ein anderes Thema.