Ihr Lieben,
Ich hoffe jemand weiß Rat.
Ich werde Teilzeit in Elternzeit beantragen und würde pro Woche zwei Nachtbereitschaftsdienste machen von jeweils 16 Stunden inklusive jeweils 8 Bereitschafts Std. (Man ist vor Ort, kann aber schlafen).
Zählen diese Bereitschaftstunden als richtige Arbeitszeit? (Dann käme ich mit zwei solchen Diensten schon über 30Std/Woche).
Und kennt jemand das Gesetz wo das genau steht?
Liebe Grüße
M.
Bereitschaftsdienst in Elternzeit (Kinderheim)
Ja, das ist so, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zählt, ist ein Urteil vom europäischen Gerichtshof, das schon mehrfach bestätigt wurde, ich glaube erstmals 2003.
Ging z.B. 02/18 wieder rum: http://m.aerzteblatt.de/news/89371.htm
Bzgl. der 30h/Woche - das muss ja nur der Schnitt im Lebensmonat sein, sprich auf ca. 4 Wochen 120h, da müssen die Dienste halt entsprechend verteilt sein.
Hallo.
Bei uns wurden die Nachtbereitschaften nur anteilig berechnet. Die Stunden von 22-6 wo man Bereitschaft hat, wurden als 2 Arbeitsstunden berechnet.
Frag einfach nach wie das nei euch gehandhabt wird.
Hallo!
Ja, so ist das bei uns auch. Es gibt dieses Urteil in der Theorie. In der Praxis wird das in der Kinder-Jugendhilfe NICHT umgesetzt, da es unbezahlbar ist.
MFG Sportskanone
Ja. Traurig...