Guten Tag.
****vom urbia-Team editiert****
Ich habe letzte Woche erfahren das ich schwanger bin.
Nun meine Frage.
Habe bereits 1 kind (9 Jahre) aus einer anderen Beziehung und bin nun schwanger von meinem jetzigen Partner.
Wir leben nicht zusammen er hat sein eigenens Haus und ich eine kleine Wohnung.
Er arbeitet Vollzeit und hat mit dem Jobcenter nichts am Hut.
Ich möchte nun nächste Woche meine Schwangerschaft dort angeben.
1. Kann das JC mich zwingen mit ihm zusammen zu ziehen? (ich möchte das nicht da ich meine eigene wohnung möchte wo man sich auch mal aus dem weg gehen kann)
2. Was muss ich dort zwingend alles angeben?
liebe grüße ****vom urbia-Team editiert****
Hartz4 Frage.
zwingen können sie dich nicht das du mit ihm zusammen ziehst.
Allerdings muss er aufkommen und das wird dann entspechend an deine Leistung angerechnet
Angeben musst du das du alleine wohnst und schwanger bist Entbindungstermin beim Vater bin ich mir gerade nciht sicher. Aber wenn der bekannt ist auch den
Gebe ich natürlich alles an, jedoch wohnen wir ja nicht zusammen. er hat auch nicht viel Lohn das er mich mit durchbringen könnte :(
muss er ja auch nciht ihr wohnt nicht zusammen. Ihr seid nicht verheiratet. Er ist nur für das Kind zuständig wie ich schon oben geschrieben habe. Aber dafür voll inwiefern vor der SS weiß ich aber nicht und nicht viel Lohn ist leider kein Argument.......
Mein Mann verdient 250 Euro zuviel wir bekommen daher kein PFennig dazu
Hallo,
Erstmal herzlichen Glückwunsch!
Nein, das JC kann Dich natürlich nicht zwingen, mit ihm zusammenzuziehen, es geht die ja auch nichts an, was Du für ein Verhältnis zum Papa hast.
Sie brauchen unbedingt Deinen Mutterpass und den ET Deines erwarteten Kindes, dann bekommst Du ja auch diesen Mehrbedarf für Schwangere.
Wenn ihr nicht zusammenlebt, werden die aber natürlich verlangen, dass Du Dich darum kümmerst, dass er Unterhalt zahlt sprich er muss für sein Kind aufkommen, damit die das nicht voll übernehmen müssen. Aber wenn ihr ein Paar seid, dürfte das ja kein Thema.
Unterhalt zahlt man doch aber wenn das Kind geboren wurde oder?
Ja, genau
Hallo meine Liebe,
Also bei uns war das damals, als ich noch Hartz4 bekommen habe so:
In der Schwangerschaft habe ich den Mehr bedarf bekommen.
Nach der Schwangerschaft habe ich Unterhalt für meine Tochter und mich bekommen.
Der Unterhalt für den Elterteil wo sich das Kind aufhält, nennt sich Betreuungsunterhalt. Den gibt es bis zum 3. Geburtstag des Kindes vom Nichtbetreuenden Elterteil.
Das Gilt auch für unverheiratete Paare bzw. Alleinerziehende.
Google das einfach mal.
Hier noch ein Link dazu: https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html
Lg kleine.flamme
dankeschön, habe es gerade mal überflogen.
Und das JC leitet das dann alles in die wege?
Du musst beim Amt deine kompletten Einkünfte offenlegen. Zwingen kann dich keiner das du mit dem Vater deines Kindes zusammen ziehst. Aber, er muss eurem Kind dann Unterhalt zahlen...das Kindergeld und Elterngeld steht dir zu, da du ja alleinerziehend bist. Elterngeld wirst du aber nur den Sockelbetrag von 300€ pro Monat bekommen, da du ja ohne Arbeit bist und Hartz IV bekommst... lass dich am besten bei pro Familia oder der Caritas beraten...alles gute für dich
Gott sei dank wird Eg bei ALG II Bezug angerechnet, heißt, sie hat es nicht obendrauf sondern es wird abgezogen beim ALG II.
Ja gott sei dank! Das wär es ja noch..da hätten einige stets arbeitenden Mütter weniger Geld im Monat zur Verfügung, als solche die Hartz 4 plus 300 Euro Elterngeld bekommen.
Also zum zusammenziehen kannst du nicht gezwungen werden. Der Kindesvater ist natürlich gegenüber dem Kind unterhaltsverpflichtet. Auch könnte geprüft werden, ob er dir auch auf irgendeine Art und Weise unter die Arme greift. Z.Bdir Einkäufe bezahlt etc. Das ist natürlich dann Betrug wenn ihr nicht strikt alles getrennt habt.
Lg
Hallo
Darf ich fragen, warum du nicht arbeitest?
Danke, das frage ich mich auch schon die ganze Zeit beim Lesen.
Und es ist ja auch fraglich, wie oft und lange die TE bei ihrem Partner ist, ob das nicht eben doch schon eine Gemeinschaft ist, dann könnte man ihr das Geld streichen.
Fängt ja bei der Zahnbürste an, die sie bei ihm hat, gemeinsame Einkäufe etc.
Das frag ich mich auch! Wenn ich das hier lese, hab ich das Gefühl ihr gehts nur darum soviel Kohle wie möglich zu bekommen...
Du möchtest Dich lieber weiter vom Staat finanzieren lassen, anstatt mit dem Vater des Kindes zusammen zu ziehen und eine Familie zu sein? Für mich klingt das nach Betrug
Mit 1300 Euro kann man keine vierköpfige Familie durchbringen. Sie hat nicht gearbeitet weil sie krank war und sie dadurch ihre Arbeit verloren hat. Schließlich ist Hartz IV immer gerade ein Jahr entfernt.
Ansonsten scheint das Haus alt (was ja grundsätzlich nicht schlimm ist) und stark renovierungsbedürftig zu sein, dessen Heizung nicht funktioniert. Also nicht bewohnbar mit Kinder. Er zahlt das Domizil von seinem spärlichen Einkommen noch ab. Keiner kann sie zwingen da mit ihm einzuziehen.
Ich hoffe ich hab nichts vergessen?
Nein, das nicht. Aber trotz allem muss er Unterhalt zahlen! Ob er das Haus dann wietr abzahlen kann, wage ich zu bezweifeln.
Dass er für euch beide finanziell einspringen muss wurde dir ja schon mehrfach mitgeteilt.
Auch würde ich mich an deiner Stelle bereits jetzt um einen Kita-Platz bemühen, damit du schnellstmöglich wieder einer Arbeit nachgehen kannst.
LG