Elterngeld Ehemann Selbstständig

Guten Morgen,

ich / wir beschäftigen uns gerade mal wieder intensiv mit dem Thema Elterngeld. Ich denke, ich habe soweit das Meiste ganz gut verstanden, bin aber noch etwas unsicher was das Thema EG bei meinem Mann angeht.
Ich würde euch gerne mal schreiben, wie ich es verstanden habe. Vielleicht kann mir dann jemand sagen, ob das so passt, oder ein Fehler drin ist.

Also, der voraussichtlich Entbindungstermin ist am 3.12.
Ich gehe 14 Monate in Elternzeit, bin normale Angestellte.
Mein Elterngeld:
Monat 1 + 2: Basiselterngeld wegen Mutterschaftsgeld
Monat 3 - 10: Basiselterngeld
Monat 11 - 14: Elterngeld Plus

Mein Mann nimmt 2 Patnermonate, Monat 1 + 13 (also jeweils den Dezember, da dann sowieso wenig "los" ist).
Er ist Selbstsändig im Ein-Mann-Betrieb.

Jetzt zu den Haupt-Punkten bei ihm:
1: EG wird aufgrund des Geschäftsjahres 2017 berechnet
2: Er bekommt nur EG, wenn er gar nicht, oder max. 30 Stunden pro Woche arbeitet
3: Er kann seinen Gewinn in den beiden EG-Monaten gut "steuern", da das Zuflussprinzip gilt. D.h. es wird nur der Gewinn angerechnet, der tatsächlich im Dezember fließt, unabhängig vom Rechnungsdatum
4: Solange er unter 30 Stunden arbeitet (es wird deutlich weniger sein, eher 10 Stunden pro Woche) bekommt er EG. Die Höhe des EG bleibt unverändert auf der Grundlage von 2017, solange der Gewinn niedriger als der "Verlust" ist. Wichtig ist hier eine tägliche Auflistung aller Einnahmen / Ausgaben.
5: Am Ende des EG-Bezuges wird nachgerechnet, ob es passt, oder ausgeglichen werden muss.


Meine Haupt-"Unsicherheit" ist die Frage, ob es unterhalb der 30 Stunden quasi egal ist wie viel er arbeitet (5, oder 29 Stunden), so lange der Gewinn niedriger als der Verlust bleibt.
Oder wird das EG doch auf die vorher im Antrag festgelegten Stunden umgerechnet?

Vielen Dank schon mal für evlt. Antworten!
:-)

1

Ach ja, ich hab sicher die genauen Begrifflichkeiten mal wieder durcheinander gebracht. Also bitte habt Nachsicht. ;-)
Er darf ja eigenlich keinen "Gewinn" im Dezember machen. Denn dieser würde ja auf das AG angerechnet werden, nach EG-Bezug.
Die "Einnahmen" müssen geringer aus die "Ausgaben" sein. Das meinte ich. Danach wird ja dann letztlich der Gewinn berechnet.

2

Ich stecke in einer ähnlichen Situation und mich würde interessieren wie ihr die einkommens Verlust Rechnung der Behörde darstellen müsst wir viel Gewinn/Verlust er gemacht hat. Reicht es hinzuschreiben Summe x - x = xx oder müssen Kontoauszug, Rechnungen etc vorgelegt werden?

3

Das kann ich dir noch nicht sagen. Der Bemessungszeitraum ist ja der Steuerbescheid aus 2017. Da müssen wir ja nichts weiter angeben. Für den Bezugszeitraum wird die taggenaue EÜR pro Lebensmonate wohl angefordert. Das werden wir wohl einfach als excel Tabelle einreichen. Aber das brauchen die ja dann erst nach Ende des gesamte Bezugzeitraumes.