Nachweis Arbeitszeit an Dritte

Hallo,
ich arbeite in einem Betreuten Wohnen im Büro. Das Büro ist 20 Stunden die Woche besetzt, die Stelle teile ich mir mit einer Kollegin. Anwesend vor Ort ist in der Regel immer nur einer von uns beiden. Angestellt sind wir bei einem Pflegedienst, der uns über die Betreuungspauschale die die Bewohner an ihn zahlen finanziert.

Nun zweifelt einer der Bewohner unsere Anwesenheitszeiten vor Ort an und hat unsere Chefin aufgefordert Dinge wie angefallene Überstunden aufzulisten und ihm vorzulegen. Es war dieses Jahr einmal der Fall dass das Büro aufgrund von Überstundenabbau einen Tag geschlossen war.

Ist das rechtens? Also dass er von unserem Chef eine Liste erhält auf welcher steht an Tag x sind y Überstunden geleistet worden?

Wir haben keine Zeiterfassung. Wir schreiben in unserer Monatsabrechnung auf wann wir kommen und wann wir gehen.

LG
masinik

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Also wenn auf mich ein Klient zu käme mit dieser Frage, würde ich den Bezugsbetreuuer des Klienten fragen, ob da gerade alles okay ist.
Dann ggf mit den Mitarbeitern reden, was da wohl los sein kann.

... Direkt dem Wunsch des Klienten nachzukommen fände ich meinen Mitarbeitern gegenüber unfair

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Danke für deine Antwort.

Es ist ein Betreutes Wohnen für Senioren. Also jeder hat seine eigene Wohnung und ist sein eigener "Herr", das Büro ist für alle Bewohner da. Bezugsbetreuer gibt es daher nicht.
Mir geht es darum ob es rechtens ist dass ein einziger Bewohner die Offenlegung der genauen Arbeitszeiten zu verlangen. (Ein Querkopf der uns an Bein p.....will)

LG

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Nicht zu verlangen sondern verlangen kann ;))

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Wenn ihr eine reine Weste habt, was hindert euch, das auch offenzulegen?
Wenn nicht, dann sollte es bei der Gelegenheit eben auffliegen, dass ihr den Servicenehmer beschummelt habt. Zurecht.

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Wir haben eine reine Weste. Auch ist Mehrarbeit immer begründet.
LG

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Na also. Dann erbringt doch die Nachweise. Sie zurückzuhalten wirft kein gutes Licht auf euch.

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Hallo,
wenn ihr in eurer Monatsabrechnung aufschreibt, wann ihr kommt und geht, ist das eine Zeiterfassung.
Wo ist das Problem? Der Pflegebedürftige bezahlt für eine Leistung, dann wird er ja wohl das Recht haben, den Nachweis zu fordern, dass diese Leistung auch erbracht wurde. Offenbar hat derjenige das Gefühl, dass er einige Male im Büro war und niemand war da. Ich würde also vorbeugend gleich mit erwähnen, dass ihr ggf. auch Pausen habt. Grundlos wird diese Aufforderung nicht kommen. Ernst würde ich es jedenfalls nehmen. Und so respektlos würde ich nicht von älteren Menschen, die noch dazu meine Kunden darstellen, sprechen.

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Hallo, da es ein zahlender Kunde ist hat er ein Anrecht auf Auskunft. Aber eure Chefin muss den Datenschutz beachten. Sie darf nur auflisten dass jemand im Büro war.

Gruß Sol