Kein ET vom Frauenarzt bekommen

Hallo ihr lieben, ich hätte da Mal eine Frage.

Aufgrund eines Überweisungsschein zur Ausschabung durch gestörte Frühschwangerschaft, wo ich mir definitiv noch eine zweite Meinung einholen werde, bin ich momentan sowieso sehr durcheinander.

Das neue Problem ist jetzt allerdings, dass meine Frauenärztin mir zu Beginn der Untersuchungen ein Attest für meinen Arbeitgeber ausstellte. Aus Gründen durfte ich auf der Stelle nicht mehr arbeiten und bekam nun auch vor etwa einer Woche mein Beschäftigungsverbot zugeschickt. Dort stand auch drin, dass mir mein Gehalt weiter gezahlt wird.

Nun wollte meine Chefin den ET noch haben, der mir gar nicht ausgestellt wurde.
Ich denke Mal, weil meine FÄ selber noch kein genaues Datum festlegen konnte, bekam ich auch noch keinen.

Jetzt sagt meiner Chefin mir allerdings, dass sie für die Abrechnung den ET allerdings bräuchte, weil sonst nichts von der Firma berechnet werden kann und ich derzeit keinen Cent bezahlt bekomme. Trotz Attest und Beschäftigungsverbot. Ansonsten bräuchte ich eine Krankmeldung... Ich steige da jetzt nicht wirklich durch und weiß auch nicht was ich jetzt machen soll.

Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte..

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Kann ich mir den ET überhaupt noch einholen? Habe morgen in der Klinik sein Vorgespräch und nochmals eine komplette Untersuchung, weil sich viele selber unsicher sind ob es wirklich eine gestörte Frühschwangerschaft ist, oder mein Eisprung einfach enorm später war.

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Kannst du dir dass nicht einfach ausrechnen? Nenne ihr doch einen Termin, der passen könnte. Oder brauchts sie as vom FA und schriftlich?

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Was sagt der Frauenarzt?

Bei mir hieß es damals:
bei regelmäßigem Zyklus wird es mathematisch berechnet.
Entweder war es 1. Tag der letzten Periode + 40 Wochen
oder 1. Tag der letzten Periode + 9 Monate + 1 Woche

Auf jeden Fall rechnerisch.

Umdatieren müsste man nur, wenn
- der Zyklus sehr unregelmäßig sei
- mehrere Perioden waren bis zur Feststellung der Schwangerschaft
- das Kind (Embryo Fetus, was was bis wann ist kann ich mir nur selten merken) deutlich weiter oder deutlich zurück wäre, als der berechneten Schwangerschaftswoche entsprechend.

Der ET sei ja vor allem für das organisatorische, formelle etc. wichtig. Für das Medizinische würde ohnehin genauer hingesehen und da eben bei Bedarf der ET angepasst.


So hatte er es mir damals erklärt.

Daher würde ich den Frauenarzt fragen. Das rechnerische Datum könnte auch so ausgerechnet werden. Du kannst ja begründen, dass du es aus organisatorisch-finanziellen Gründen brauchst.

Dass es in manchen Systemen eingegeben werden muss, kann ich mir schon vorstellen. Da mal nachfragen, ob ein rechnerisches Datum ausreicht oder ob du die Bescheinigung vom Arzt brauchst.

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Also soeben teilte mir meine Chefin mit, dass sie es nochmal schriftlich bräuchte.
Hatte die Praxis heute angerufen und wartete nun auf einen Rückruf, allerdings kam dieser nicht, sodass ich ihn gerade selbst ausrechnete mit meinem letzten Wissen über die bisherige Ssw.

Aber ich werde das so wie es aussieht echt schriftlich einholen müssen und ich hoffe, dass ich das auch bekomme..