Berechnung Jahresarbeitsentgeltgrenze - freiwillige KV

Hallo zusammen,

ich bin leider freiwillig krankenversichert und habe nun erfahren, dass ich somit während meiner Elternzeit die Beiträge zur Krankenversicherung von ca. 200 EUR monatlich, selber zahlen muss...
Die Berechnung, dass ich freiwillig krankenversichert bin liegt ja an der Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche ich mit Gehalt und Firmenwagen nur knapp (140 EUR pro Jahr) überschreite.

Nun muss ich ja meinen Firmenwagen im Juni abgeben und bekomme ja auch vorher Mutterschutzgeld und danach Elterngeld. Deswegen stellt sich mir die Frage, muss nicht das Jahresarbeitsentgelt ab Juni ohne den Firmenwagen berechnet werden?
Ich verstehe das Prinzip nicht, dass Leistungen die ich nicht habe, trotzdem angerechnet werden. Auch war meine Personalabteilung sich gar nicht sicher.

Vielleicht hat ja jemand das Gleiche Problem und/oder weiß wie man das Jahresarbeitsentgelt mit Mutterschutz/ Elterngeld berechnet? Oder wo man Beratung dazu erhalten kann?

Lieben Dank im Voraus!

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Bist du dir da ganz sicher?

Ich bin auch freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann ist pflichtversichert. Da ich bei ihm auch mit familienversichert sein könnte, bin ich jetzt während der Elternzeit beitragsfrei weiterhin normal (alleine auf mich) versichert. Das klären die KKs wohl irgendwie untereinander.

Oder ist dein Mann privat versichert oder seid ihr nicht verheiratet?! Bei ersterem stellt sich dann auch gleichzeitig die Frage nach der Versicherung für das Kind.

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Das mit dem Firmenwagen in der Berechnung ist ne gute Frage.

Ich hatte meinen noch im Mutterschutz (steht einem ja zu) und hab ihn dann zur EZ abgegeben. Der Elterngeldstelle musste ich einen Wisch von meinem AG vorlegen in dem er bestätigt, dass ich während des Elterngeldbezuges keinen Firmenwagen (geldwerten Vorteil) habe. Sonst würde sich das ja auch auf die EG-Berechnung auswirken.

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Bist du verheiratet? Wenn ja, wie ist dein Partner versichert?

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Hallo,

seid ihr verheiratet und Dein Mann ist in der gesetzlichen Krankenversicherung? Dann kannst Du über ihn kostenlos familienversichert werden.

LG Nenea

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Wir sind nicht verheiratet somit kann ich nicht in die gesetzliche Versicherung wechseln...

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Du meinst wohl, nicht in die Familienversicherung, denn in der gesetzlichen Versicherung bist du ja.

Aber nein, dann geht das nicht und ja, dann ist bei einer bisherigen freiwilligen Versicherung der Beitrag in der Elternzeit (dann vermutlich der Mindestbeitrag von ca. 180 Euro) selber zu bezahlen.

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Ich denke das ist egal, weil du vor der Elternzeit nich pflichtversichert bist. Daher ist das ok, dass du die zahlen musst.