Kindergeld/Elternzeit

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt welche im Juni diesen Jahres enden. Ich möchte nun gerne auf drei Jahre verlängern, da wir an Kind 2 basteln und ich mein erstes Kind noch nicht in die Kita geben möchte.
Meine Fragen nun:

Kann man einfach auf 3 Jahre verlängern? Ich habe einmal gelesen dass es einfach geht, spätestens 7 Wochen vor Ende der Elternzeit und der AG muss das akzeptieren und einmal habe ich gelesen dass der AG zustimmen muss und es doch nicht so einfach geht. Was stimmt denn nun?

Das Elterngeld endet ja dann demnächst. Wie viel Elterngeld bekommt man denn, wenn das zweite Kind kommt? Gleich viel wie vorher? Oder von was wird das abhängig gemacht?

Hat da jemand Erfahrungen?

Vielen Dank im Voraus.

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Da du zwei Jahre angemeldet hattest, kannst du problemlos auf 3 verlängern, dass musst du auch nicht beantragen, sondern einfach schriftlich anmelden. Die Frist hast du ja schon richtig.

Elterngeld wird deutlich weniger sein, es sei denn, du gehst arbeiten in der Elternzeit. Wahrscheinlich nur die 300 Euro Mindestsatz, da Max. 14 Monate ausgeklammert werden können und alles andere mit 0 Euro berechnet wird. Für den Geschwisterbonus kann es dann auch schon zu spät sein, den gibt es nur, wenn das andere Kind noch unter 3 ist.

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Vielen Dank, dass hilft mir schon weiter.
Dass heißt, das zweite Kind sollte auf die Welt kommen bevor das erste Kind drei ist um den Bonus zu erhalten richtig?

Wenn ich kein eltenrgeld mehr bekomme, darf ich in der Elternzeit arbeiten ohne spätere Abzüge?

Dann könnte ich ja meinem AG vorschlagen, ich verlängere auf drei Jahre und arbeite aber im Home Office wenn er das möchte für ein paar Stunden die Woche.

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Natürlich kannst du während deiner Elternzeit arbeiten, du bekommst ja kein Geld mehr vom Staat, also kann man nichts anrechnen 😉

Du bekommst den Geschwisterbonus nur bis zum 3. Geburtstag von deinem 1. Kind, also nicht so lange....

Lg

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Guten Abend,

die falschen Begriffe machen mich etwas nervös.

Für ein 3. Jahr Elternzeit musst du deinen Antrag bei Arbeitgeber 7 Wochen vor Ende einreichen. Gesonderte Zustimmung ist nicht notwendig.

Du musst deine aktuelle Elternzeit vorzeit beenden, sobald du in Mutterschutz mit deinem zweiten Kind gehst. In der Regel raten dir gute Personalabteilungen dazu. Das hat für dich den Vorteil, dass du den kompletten Zuschuss im Mutterschutz erhältst und die Elternzeit vom ersten Kind dir aufsparst und ggf. hinten dran hängen kannst.

Liebe Grüße

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Vielen Dank nochmal für deine ausführliche Erklärung.
Wünsche dir einen schönen Sonntag