Erben von Oma Wer kennt sich aus

Hallo,

meine Oma ist letzte Woche gestorben. Sie hat ein Haus mit großem Grundstück.
Kurz die Familie erklärt: Meine Oma hatte drei Kinder: Meinen Vater, meine Tante und meinen Onkel.
Der Mann meiner Oma, mein Vater und mein Onkel sind schon vor einigen Jahren gestorben. Also gibt es als Kind nur noch meine Tante.
Mein Onkel hat zwei Kinder und mein Vater hatte mich und meine geistigbehinderte Schwester.( meine Mutter ist die Betreuerin und meine Schwester bezieht Grundsicherung und ein kleines Gehalt aus der Werkstatt für Behinderte)

Meine Tante hat die letzten Jahre meine Oma gepflegt. Die Familie ist seit dem Tod der Söhne zerstritten und hat nur das nötigtse kommuniziert.
Jetzt habe ich erfahren, dass meine Oma gestorben ist. Laut meiner Tante soll das Haus so schnell wie möglich verkauft werden.

Nun habe ich ein paar Fragen? Durch das Haus entstehen im Moment ja auch Kosten, wie z.B.: Grundsteuer und Wohngebäudeversicherung. Wer kommt jetzt dafür auf? Meine Tante hat schon bei meiner Cousine angerufen und ihr gesagt, sie soll sich an den Kosten beteiligen. Aber bis jetzt hat ja noch keiner von uns das Erbe angenommen. Müssen wir uns jetzt auch an den Kosten für die Beerdigung beteiligen. Wie gesagt wir haben seit fast 20 Jahren fast keinen Kontakt gehabt, obwohl wir alle nah beieinander wohnen. Welche Konsequenzen hat das für meine Schwester die Grundsicherung bezieht und für meine Cousine die Alg2 bezieht? Grundsätzlich wollen wir das Erbe annehmen und sind auch einverstanden das das Haus und Grundstück verkauft wird. Wir sind ja dann eine Erbengemeinschaft Aber ich denke durch die vielen Streitigkeiten wird das nicht einfach sein. Außerdem möchte ich noch erwähnen, dass meine Tante uns die letzten Jahre immer wieder gebeten hat das Erbe schon vor den Tod der Oma auszuschlagen. Mit der Begründung die finanzielle Belastung wäre doch zu hoch für uns.....#kratz

Ich hoffe ihr konntet meinen Schilderungen folgen.

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Mein herzliches Beileid!

1. Gibt es ein Testament?
2. Falls nicht, gibt es eine Erbengemeinschaft:
a) Erbteil Tante 1/3
b) Erbteil Onkel 1/3, da er verstorben ist, erben seine Kinder zu gleichen Teilen, also 1/6 je Kind
C) Dein Vater 1/3, da er leider verstorben ist, ernst Du und Deine Schwester jeweils 1/6.
3. Erbmasse: Vermögen und Schulden. Also Sichtung aller möglichen Verbindlichkeiten, Grundbuchauszug

Du hast 6 Wochen Zeit nach Kenntnisnahme des Todes, das Erbe auszuschlagen.

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Hallo,

Erstmal herzliches Beileid.

Grundsätzlich wäre mal wichtig für euch zu wissen ob auf dem Haus und Grundstück Schulden sind. Du könntest mal auf dem Grundbuchamt nachfragen welche Eintragungen dort vorliegen. Denn dann würdet ihr bei Annahme vom Erbe auch die Schulden Erben. Oder gibt es eventuell ein Testament? Für die Beerdigung weiß ich jetzt gar nicht...Aber allein der Oma zuliebe würde ich was dazu geben. Natürlich wenn du nie Streit mit ihr hattest. Ich finde so die letzte Ehre erweisen das gehört sich einfach. Ihr werdet ja wahrscheinlich Post bekommen bezüglich des Erbes und da wirst sicherlich auch einige Infos bekommen. Bei Grundsicherung u Harz 4 kann es sein das es angerechnet wird das Erbe. Ich bin nur aber nicht sicher.

Alles Gute euch und viel Kraft

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Zuallererst: Mein Beileid.

Zweitens: Ich hoffe, dass das Thema nicht für Streit in der Familie sorgt.
Eine Beerdigung ist leider keine billige Angelegenheit und ich kann verstehen, dass eure Tante das nur ungerne alleine tragen möchte.

Bevor ihr wegen Erbe was entscheidet, solltet ihr unbedingt in Erfahrung bringen, ob ihr damit nicht Schulden erbt und ggf. das Erbe ausschlagen.
Da die ganze Situation bei euch doch recht verzwickt klingt, ist das eventuell eher ein Fall für einen Experten. Ein Anwalt für Erbrecht kann euch mit Rat und Tat zur Seite stehen und bei den einzelnen Entscheidungen in diesem Fall unterstützen. Falls ihr da einen Ansprechpartner sucht, kann ich euch diesen hier nennen: https://www.radrwieland.de/

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Ich wäre da sehr vorsichtig und würde erstmal prüfen was im Grundbuch steht. Wenn da eine Belastung drinsteht die nicht gelöscht wurde oder weiterhin zu tragen ist, kann es sehr teuer werden. #zitter

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Erst mal mein Beileid. Mein opa ist letztes Jahr gestorben. Das erbe betrifft erst mal nur deinen Vater und deiner Tante. Außer es steht was anderes im Testamemt drin. Sollte dein Vater das Erbe annehmen. Muss er mit deiner Tante zusammen vorerst für die weiteren Kosten aufkommen. Außer deine Oma hat noch Geld auf der seite wird es von dem erst mal gezahlt. Erkundigt euch ob Schulden vorhanden sind. An euch Enkelkinder kommt erst mal keiner ran. Keine Angst, also auch nicht an deine Cousine oder deine Schwester.

An uns Enkelkinder ist keiner rangetreten, wir haben nicht mal post hierzu bekommen. Nur mein Vater und meine Tante.

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Es betrifft sehr wohl die TE, da ihr Vater schon verstorben ist.

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Doch, ihr Vater( der Erbe) ist verstorben, somit treten sie und die Schwester in seine Rangfolge beim erben.

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Zu allererst: Herzlcihes Beileid! Macht euch schlau,ob noch Schulden in irgendeiner Form vorhanden sind,nicht nur auf denn Haus..
Alle Erben sind dazu verpflichtet den Verstorbenen beizusetzen und müssen dies auch zahlen. Das ist du sog.Beisetzungspflicht. Selbst wenn jahrelang kein Kontakt bestand oder aber das Erbe ausgeschlagen wird müsst ihr die Beerdigung zahlen. Dies war bei uns auch so. Sollte jemand nicht in der Lage sein finanziell dafür aufzukommen so kann man beim Amt einen Antrag auf Bestattungsbeihilfe stellen. Hier wird allerdings bei jedem Erbe einzeln geschaut,ob er seinen Teil tragen kann oder nicht. In unserem Fall war es so,dass wir (3 Erben) die Bestattung zahlen mussten,obwohl wir 14 Jahre keinen Kontakt hatten und alle das Erbe ausschlugen. Ein Erbe bekam vom Amt seinen Anteil erstattet. Wir anderen 2 Erben mussten unseren Teil zahlen,da unser Teil eine „außerordentliche tragbare Belastung“gewesen ist.

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Selbst "NIchterben" sind für die Bestattung zuständig!

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Inwieweit du, deine Schwester oder deine Mutter erben, hängt vom Testament deines Vaters ab.
Gibt es ein Behindertentestament für deine Schwester? Wurde ein Nacherbe bestimmt? Dann ist sie raus, könnte erben und das Amt kann das Erbe nicht antasten. Wohl aber kann ein Vermögensverwalter ihr die Zinsen aus dem Erbe monatlich auszahlen. Gibt es kein derartiges Testament und sie erbt, dann sollte sie schnellstmöglichst das Erbe ausschlagen. Das Amt wird praktisch alles Vermögen einziehen. Ihr solltet euch bei einem Notar diesbezüglich beraten lassen.
Die Kosten der Beerdigung werden der Erbmasse entnommen, ist da nichts, zahlen die Verwandten. Also alle Kinder - bzw. Ihr anstelle eures Vaters.

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Ich denke, der Vater ist "raus" bei diesem Erbe.
Da er seit einigen Jahren tot ist, sind seine Kinder die Erben.

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Hallo

Du und deine Schwester treten anstelle deines Vaters als Erben ein mit allen Rechten und Pflichten. Die Beerdigung muss erstmal aus dem Erbe bezahlt werden, ist da kein Geld vorhanden, von den Verwanten(Kinder, Enkelkinder, etc) Wenn deine Schwester und die Cousine ALG II beziehen, sind sie raus, sie müssen nichts zahlen. Allerdings haben sie ja auch einen Erbanspruch, woraus dann die Beerdigung zu zahhlen ist-

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Hallo.

Ich würde auf alle Fälle einen Anwalt für Erbrecht zu Rate ziehen.

Denke, man kann auch nicht so einfach beim Grundbuchamt nachfragen, bezüglich Schulden der Oma.
Das würde dann ja jeder so machen und keiner würde mehr irgendwelche Schulden erben. #gruebel

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Jeder kann da nachfragen, der ein berechtigtes Interesse geltend macht. Kaufinteressenten, Erben natürlich...

Ein Anwalt für Erbrecht kostet ein Vermögen #schock

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Eine einmalige anwaltliche Beratung kostet doch kein Vermögen?!
Das wäre mir die Sache auf alle Fälle wert.

"Jeder kann da nachfragen, ..." Echt? hätte ich nicht gedacht..... #schwitz
Das heißt ja dann, dass jemand Schulden ohne Ende machen kann, wenn er will (und z.b. ein Eigenheim besitzt) und die Kinder/Ehepartner dann einfach das Erbe ausschlagen im Todesfall und somit alle so einfach aus dem Schneider sind???

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Das mit dem Erben ist total verzwickt, haben das auch gerade durch. Wenn man keinen Kontakt zum Verstorbenen hatte und keine Vollmachten für Konten o.ä. und auch keine Unterlagen sichten kann, weil es in Eurem Falle z.B. die Tante nicht zulässt, ist es nahezu unmöglich sich einen Überblick über das Vermögen zu verschaffen.

Zum Thema Grundbuch: Ja, das kannst du einsehen. Ggf. wurde aber nur vergessen die Grundschuld zu löschen, obwohl der Kredit längst abbezahlt ist, gibt es ganz oft. Da nicht laufen die "Restschuld" im Grundbuch angepasst wird, ist es also schwer zu wissen, wie viele Schulden tatsächlich noch vorhanden sind. Vor diese Art von Schulden auf dem Haus hätte ich aber keine Angst, denn die können ja durch den Hausverkauf abgezahlt werden, sonst hätte die Bank das Haus ja nicht als Sicherheit akzeptiert. Viel schwieriger ist es zu erfahren, ob die Oma noch andere Kredite hatte, ggf. bei Privatpersonen, sonstige Zahlungsrückstände, etc.

Auch die Bank muss dir keine Auskunft über den Kontostand o.ä. geben, wenn du keine Vollmacht hast. Sie müssen die Infos erst mit Erbschein preis geben. Und einen Erbschein bekommt man erst, wenn man das Erbe antritt. Dann kann man aber nicht mehr ausschlagen - ein Teufelskreis!

Fakt ist: Die Beerdigung wird erstmal vom Vermögen der Oma bezahlt, das kann man auch mit der Bank klären, dass das Beerdigungsinstitut die Rechnung an die Bank schickt und es dann direkt vom Konto des Verstorbenen beglichen wird. Zudem hat sie ja ggf. ne Unfallversicherung o.ä. wo auch im Todesfall ne kleine Summer (meist 5.000 €) gezahlt werden. Alte Leute haben oft sogar so komische Versicherungen für ihre eigene Bestattung.

Das gleiche mit allen anderen laufenden Kosten, wie z.B. die Versicherungen, die Grundsteuer, etc. Mit dem Tod der Oma enden nicht die vermutlich vorhandenen Einzugsermächtigungen bei der Bank, das geht also alles weiter von ihrem Konto ab. Sie konnte es ja auch vor ihrem Tod zahlen, da wird ja noch ein bisschen Geld da sein. So viel ist das ja nicht an Kosten.

Du solltest nicht voreilig das Erbe ausschlagen (vor ihrem Tod wäre das gar nicht möglich gewesen!), sondern dich z.B. fragen welchen Wert ungefähr das Haus hat und ob deine Oma womöglich wirklich so hohe Schulden haben könnte, das nach einem Verkauf nichts übrig bleibt (Abzüglich Beerdigung, Schulden, Entrümpelungskosten des Hauses, etc.). Wenn du es ausschlägst, dann denk daran es auch für deine Kinder (sofern noch nicht volljährig) auszuschlagen.

Wer ein Testament findet, muss es übrigens veröffentlichen. Andernfalls macht man sich strafbar. Es kann natürlich sein, dass deine Oma deine Tante zur Alleinerbin gemacht hat, dann würdest du eh nur einen Pflichtteil bekommen.

Ein Gespräch mit deiner Tante ist wohl unausweichlich. Ich würde sie mal fragen, ob sie eine Bankvollmacht hat und warum sie jetzt so eilig möchte, dass ihr Euch an irgendwelchen Kosten beteiligt. Ist denn gar kein Barvermögen vorhanden, nichts?
Uns wollte der Bankberater keine Auskunft geben ohne Erbschein und hat sich nur zu einem "Das vorhandene Geld wird wohl für Beerdigung, Miete bis zur Kündigungsfrist und Entrümpelung reichen" durchgerungen. Ob das heißt "reicht grad so" oder "reicht locker, da bleibt noch ein hübsches Sümmchen übrig" war nicht ersichtlich.