Urlaubsabgeltung und Erledigungsklausel

Hallo,

in meinem Aufhebungsvertrag stehen folgende Paragraphen.

#2 Urlaub: Der Beschäftigten wird der ihr noch zustehenden Urlaubstage in Höhe von 23 Tagen abgegolten

und dann weiter hinten

#8 Erledigungsklausel: Mit dem Abschluss und der Erfüllung der vorstehenden Vereinbarung sind alle etwaigen finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten.

So was heißt das nun? Werden die restlichen Urlaubstage ausbezahlt oder nicht?

lg Luna

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Hallo,

Ja da steht doch dass du das Geld für 23tage bekommst.

Nr. 8 heisst dass du dann keine Ansprüche mehr stellen darfst....

Lg

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Wenn die Urlaubstage abgegolten wurden.

Okay danke!

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Scheint mein AG irgendwie doch anders zu sehen. Heute kamen sämtliche Unterlagen u.a die Endabrechnung und da ist nichts ausbezahlt worden

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