Teilzeit in Elternzeit, wann habt Ihr angemeldet und ging es problemlos?

Moin zusammen,

bisher hab ich immer nur 1 Jahr Elternzeit gemacht. Diesmal möchte ich 2 und im 2. Jahr 30 Stunden arbeiten. Vielleicht auch noch ein drittes Jahr nachreichen, wieder mit 30 Stunden.

Dazu meine Fragen:

1. Habt Ihr das zusammen angemeldet, also 2 Jahre Elternzeit und dazu den Teilzeitwunsch? Oder erst die EZ und im ersten Jahr dann irgendwann den TZ-Wunsch?
Bei mir steht es fest, dass ich 30 Stunden möchte. Aber ich habe irgendwo gelesen, dass man die Teilzeit erst gg Ende des 1. Jahrs anmelden kann #kratz

2. Laut Internet kann man auf die gewünschte Stundenanzahl (bei Betrieben größer als 15 MA) bestehen, aber der AG kann auch aus betrieblichen Gründen ablehnen...
Kann ich nicht ganz einordnen. Also ist das dann quasi sicher außer in ganz seltenen speziellen Fällen? Oder ist es gängig, dass ein AG auch mal ablehnt??

Man muss ja irgendwie wissen ob das klappt, wenn man die EZ anmeldet #gruebel Sonst steht man nachher mit 2 Jahren EZ, aber ohne Arbeit im 2. Jahr da?? Bisschen blöd ohne Geld #rofl

3. Das 3. Jahr kann ich ja einfach nachbeantragen. Was ist da mit der Teilzeit - gilt das da auch oder muss der AG wieder zustimmen?

Danke schon mal!

LG, Nele
mit Junge (11) und 3 Mädchen (8, 15 Monate und 15. SSW)

1

mich wundern solche Fragen immer... Dir helfen doch alle Antworten hier nix, wenn das in Deinem Betrieb eben anders ist (tausend Gründe möglich.

--- warum nimmst Du nicht einfach den Höhrer in der Hand, machst einen Termin aus oder klärst am Telefon, wie das bei EUCH IM BETRIEB denn gerade aussieht? (Einsatzort, Stundenanzahl , Möglichkeiten auf Deine Wunsch-Stunden einzugehen usw...).

und wenn du DANN eine Antwort hast, -- dann kannst Du Dir über die ganzen rechtlichen Fragen Gedanken machen, die das dann genau betreffen.... -- was bringt es vorher, tausend Varianten durchzudenken?

9

Ich hatte bereits Austausch mit der PA und allgemeine Infos bekommen, keine Sorge. Wie viele Stunden der AG am besten ab Ende 2020 gebrauchen könnte oder auch nicht, war allerdings nicht Thema #rofl Darum gehts aber hier nicht.

Ich hab allerdings auch wenig Lust, mich wegen meiner Frage zu rechtfertigen - wer eine Antwort hat und Erfahrungen mitteilen will, macht das und wer keine Antwort hat, lässt es.

LG, Nele

2

Hi,

du hast Anspruch auf EZ ab 15 MA, das stimmt. Aber es kann eben sein, dass du nicht die gewünschte Stundenzahl bekommst oder es geht eben gar nicht aus irgendwelchen betrieblichen Gründen. Wenn deine Nachfolgerin z.B. noch da ist und sich keine Lösung findet mit den Gesamtstundenzahlen oder was es nicht alles für Gründe geben kann. Kommt auch immer auf die Größe deines Unternehmens an. Je kleiner, desto schwieriger wird es vermutlich... im Konzern ist sowas vermutlich einfacher. Ich würde dir raten es vor deinem Antrag schon mal anzusprechen, weil du sonst (wie du schon sagtest) eventuell überrascht ohne was da stehst. Auf dem Gesprächsergebnis aufbauend kannst du ja dann schauen, ob du es in deinem Antrag direkt mit reinschreibst.

Das dritte Jahr EZ in TZ kannst du dann einfach nachbeantragen meine ich. Aber lass dich mal genau dazu beraten.😉

4

Die Teilzeit in Elternzeit kann nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“ abgelehnt werden, die er notfalls vor Gericht darlegen muss und eine eingestellte Vertretung gehört nicht dazu!

Genauso kann weder AG noch AN die Stundenverteilung der Teilzeit bestimmen. Es geht um Kompromisse und Einigung!

5

Richtig. Betrieblich bedingt kann halt aber auch sehr umfassend sein. Natürlich muss es begründet sein, aber die wenigsten AN würden sich die Teilzeit einklagen nehme ich an, wenn der Fall eintreten würde... 😉 Da muss es schon ein ziemlich auffällig fadenscheinigen Grund sein. Und wenns weniger als 15 AN sind braucht der AG nicht mal einen Grund, um Nein sagen zu dürfen. Dann hast du nämlich rechtlich gar keinen Anspruch auf TZ in EZ und musst hoffen, dass der AG flexibel und gut gesonnen ist. So oder so würde ich immer vorab schonmal anmerken, dass man sowas vorhat, einfach um mit einem sichereren Gefühl in die Elternzeit zu starten. 🙂 Nicht dass man eben plötzlich da steht und der eigene Plan vollkommen über den Haufen geworfen wird. Sowas wäre halt ärgerlich. Und da es, wie du bereits sagst, eine Kompromisslösung ist, sollte die geplante Stundenanzahl eben vorab schonmal kommuniziert werden. Ist aber nur meine persönliche Meinung - ich stecke eben gerade in so einer Situation und kann nur dazu raten. Macht die Planung später dann einfacher.

weitere Kommentare laden
3

Ich hab das direkt mit in den Elternzeitantrag geschrieben.Hab allerdings auch direkt nach dem Mutterschutz mit der Teilzeit angefangen. War kein Problem.

8

Hallo Nele,

ich arbeite auch momentan Teilzeit in Elternzeit.
Offiziell muss man die Teilzeittätigkeit mindestens 7 Wochen vor Beginn beantragen. Aber ich kann den anderen Usern nur zustimmen, dass es immer hilft, so früh als möglich die eigenen Pläne zu kommunizieren. Ich habe meine Planung auch bereits bei dem Antrag der Elternzeit mit geschrieben und war außerdem kontinuierlich mit meinem Vorgesetzen und dern Personalabteilung im Gespräch. So war allen klar, dass sich an meinen Plänen nichts geändert hat.
Damit konnte auch mein Arbeitgeber planen und war nicht überrascht, als ich plötzlich auf der Matte stand ;-)

Ablehnen kann der Arbeitgeber in der Tat nur bei dringenden betrieblichen Gründen sofern er mehr als 15 MA beschäftigt. Aber wenn man frühzeitig miteinander redet, hat man einfach bessere Chancen, dass es auch ohne den Rechtsweg funktioniert.

LG;
Ella

12

Geredet hab ich schon :-)

Mir kam es seltsam vor, dass ich (so habe ich es gelesen), erst EZ beantragen soll und dann 7 Wochen vor Ablauf des 1. Jahres die Teilzeit beantrage und man dann 4 Wochen Zeit hat sich zu einigen.

Wahrscheinlich ists am besten, den Wunsch nach 30 Stunden gleich mit rein zu schreiben, auch wenn es dann noch nicht genehmigt werden muss.

LG