Schwanger in Elternzeit - Wann AG informieren - EZ nach Geburt

Hallo!

Meine zweites Kind wird in der Elternzeit des ersten Kindes geboren.
Ich weiß, dass man die Elternzeit vorzeitig beenden muss/kann, um Mutterschaftsgeld zu erhalten.

Wann muss ich dem AG denn bescheid geben? Im Internet hab ich dazu unterschiedliches gelesen, von sofort mit bekanntwerden der SS bis 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes.

Wie formuliere ich das mit der Elternzeit? Dass die "Elternzeit von Kind 1" beendet wird und ich danach 20 Monate "Elternzeit von Kind 2" nehmen werde?

Vielen Dank für eure Antworten!

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Ich glaube eine genau Frist gibt es da nicht.
Ich hab's relativ spät mitgeteilt.

Und dann auch direkt dazu gesagt, dass die Anmeldung auf erneute Elternzeit nach der Geburt kommt.

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Ich würde es schon mind. einen Monat vor Beginn des neuen MuSchu bekannt geben wollen. Einfach um sicher zu sein, dass sie es auf jeden Fall bekommen werden bevor es anfängt und ich dafür eine Bestätigung bekomme, dass das angekommen ist.

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Vielen Dank für eure Antworten!