Elterngeld 🤔

Hey ihr lieben 😊

Irgendwie kapier ich garnichts mehr 🤣

Mein Mann möchte gern nach der Geburt 4 Wochen Zuhause bleiben von der Elternzeit her ja kein Thema ( jetzt haben wir aber erfahren das er mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen muss um überhaupt Elterngeld zu beziehen )

Bekommt er dann auch Elterngeld wenn ich die ersten 8 Wochen noch Mutterschafts Geld bekomme?
Soweit ich weiß kann man die 8 Wochen splitten und zum Beispiel nach der Geburt 4 Wochen das Geld beziehen und dann ein halbes Jahr später oder so nochmal 4 Wochen
Bekommen dann beide Elterngeld? weil ich bleibe aufjedenfall 3 Jahre Zuhause und werde dann Eltergeldplus für 24 Monate beantragen

Oder muss ich dann in den 4 Wochen wo er dann zb. wieder die 4 wochen ( das es ja insgesamt 8 Wochen sind) zuhause bleibt arbeiten gehen?

Und wie lang dauert es bis der Antrag durch geht ?

Oh man ich hoff es war verständlich 🙈

Vielen Dank
& ein wunderschönen Tag 🍁🍂

Lg Linda 37. Ssw 💞🎀

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Ihr beantragt Elterngeld unabhängig voneinander, er kann im ersten Lebensmonat elterngeld bekommen und du Mutterschaftsgeld. 14 Monate stehen euch insgesamt zu, 2 davon sind partnermonate und müssen wie du sagst mindestens genommen werden, sonst gehen nur 12. Allerdings kann dein mann die auch aufteilen, wenn euch das besser passt. Am besten machst du mal einen Beratungstermin aus. Bei uns machen das die Caritas und profamilia.

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Ok vielen Dank jetzt kapier ich es langsam 💡

Da muss man erstmal durchblicken 🤣

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Noch eine Anmerkung. Wenn du die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehst dann gelten diese als 2 basismonate elterngeld. Du kannst danach also nur noch 20 Monate elterngeld plus beantragen. Insgesamt also 22 Monate Geld bekommen.

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Aber doch nur, wenn sie in den ersten beiden Monaten elterngeld beantragt, oder? Mir wurde es letztens so erklärt, dass man das elterngeld erst später beantragen sollte, also nach den ersten beiden Lebensmonaten, damit es eben nicht mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Sicher bin ich mir da nicht, weil ich selber sowieso keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe.

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Nein. Das wäre ein Träumchen. Das Mutterschaftsgeld wird immer mit dem Elterngeld verrechnet.

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Ihr könnt parallel Elterngeld oder auch Mutterschaftsgeld und Elterngeld beziehen ohne das der jeweils andere arbeiten gehen muss. Daher nutzen diese Zeit ja auch viele für eine große Reise (so wie wir 😜)

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Ah ok super das war mir nicht klar 😁👍🏼
Danne

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Ihr könnt parallel EG beziehen und auch parallel in EZ gehen. Er kann also völlig unabhängig von dir jeweils einen Monat (1 Lebensmonat des Kindes, nicht 4 Wochen) EG beziehen. Du kannst parallel EG oder Mutterschaftsgeld bekommen und musst nicht arbeiten gehen.

Denkt daran, dass dein Mann dann 7 Wochen vor errechnetem Termin die Elternzeit bei seinem AG anmelden muss und zwar bereits für beide Zeiträume.

Wie lange der EG-Antrag dauert ist stark abhängig von der Kommune und pauschal nicht zu beantworten. Bei uns ging es schnell und es kam das Geld dann auch zum richtigen Zeitpunkt und wurde nicht verspätet ausgezahlt.

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Ok das mit den 7 Wochen ist jetzt schon vorbei aber ich hoff das es trotzdem kein Problem gibt

Es ist ein Familien Betrieb und mündlich hat er es schon gesagt ..jetzt fehlt halt noch das schriftliche

Vielen Dank für deine Anwort

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Puh, dann aber schnellstens nachholen.

Die 7 Wochen gelten dann auch für dich. Sprich: Du musst am besten direkt nach der Geburt deine Elternzeit bei deinem AG anmelden, spätestens eine Woche nach der Geburt.

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Bitte unbedingt 2x 1 Monat Elterngeld beantragen und nicht 2x 4 Wochen!

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Ok ich meinte ja die Lebensmonate
Also zusammen 2 Lebensmonate