Ag macht keine Gefährdungsbeurteilung

Hallo zusammen!

Folgendes Problem: Ich arbeite seit Anfang des Monats in der Warenverräumung. Vor ca. 10 Tagen verkündete ich meinem Vorgesetzten die Schwangerschaft und reichte eine Krankmeldung von 2 Wochen ein da ich mit Schwangerschaftsübelkeit zu kämpfen hatte/habe.
Da es bei meiner Arbeit fast ausschließlich um die Warenverräumung geht, muss ich dementsprechend oft Sachen heben die weit über 5 kg wiegen und ständig muss ich mich bücken und Strecken, sowie auch auf den Elefantenfuß um die oberen Regale zu erreichen. Der Arbeitgeber macht aber keine Gefährdungsbeurteilung, bzw. sagt seit 10 Tagen das er das so schnell wie möglich macht. Seit 10 Tagen!
Meine krankmeldung läuft ab und ich habe wirklich Angst das ich dann bei der Arbeit bin und durch die Arbeit mein Baby gefährden könnte... Gerade auch wegen dem ständigen Heben. Nun zu meiner Frage. Was kann ich machen? An wen kann ich mich nun richten?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

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Huhu...also entweder gehst du zur arbeit und wenn er dich wirklich weiterhin schwere sachen heben lässt etc. dann würde ich das verweigern (meine persönlich Einstellung) und ihn nochmal auf deinen jetzigen Zustand aufmerksam machen und am besten "beweisen" dass er sonst gegen das Mutterschutzgesetz verstößt.
§11 besagt
"(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen
Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in
einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung
darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen
1.   sie ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilogramm Gewicht oder gelegentlich
Lasten von mehr als 10 Kilogramm Gewicht von Hand heben, halten, bewegen oder befördern muss,
2.   sie mit mechanischen Hilfsmitteln Lasten von Hand heben, halten, bewegen oder befördern muss und dabei
ihre körperliche Beanspruchung der von Arbeiten nach Nummer 1 entspricht,
3.   sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss
und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,
4.   sie sich häufig erheblich strecken, beugen, dauernd hocken, sich gebückt halten oder sonstige
Zwangshaltungen einnehmen muss,
5.   sie auf Beförderungsmitteln eingesetzt wird, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare
Gefährdung darstellt,
6.   Unfälle, insbesondere durch Ausgleiten, Fallen oder Stürzen, oder Tätlichkeiten zu befürchten sind, die für
sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen,
7.   sie eine Schutzausrüstung tragen muss und das Tragen eine Belastung darstellt oder
8.   eine Erhöhung des Drucks im Bauchraum zu befürchten ist, insbesondere bei Tätigkeiten mit besonderer
Fußbeanspruchung"

Falls er sich dennoch nicht daran hält, geh ei Fach zu deinem gyn und sprech mit ihm...mein gyn hat mir zb ein Bv gegeben, aber viele machen das nicht und dafür musst du dann zun Betriebsarzt und der beurteilt dann auch ob ein Bv in deinen Fall angemessen ist.

Lg und alles Gute 🍀

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Meine Kollegin war damals die erste bei uns im Betrieb die schwanger wurde, dementsprechend gab es auch noch keine gefährdungsbeurteilung. Ich weiß dass sie damals bezahlt freigestellt werden musste vom Arbeitgeber bis die Gefährdungsbeurteilung erstellt war und klar war was sie noch machen darf.

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Ich würde mich weiterhin krankschreiben lassen. Er MUSS das sogar umgehend machen! Und wenn er dwine Arbeitssituation nicht so ändern kann das es zu einer Schwangeren passt, MUSS er dich ins BV schicken.
Krankmeldung bedeutet für Ihn hörere Kosten wie das BV😊... lass ihm also die Wahl wie er sich entscheidet😉.
AG haben oft viel um die Ohren und ich kann verstehen wenn so manches etwas länger dauert.....ABER für sowas hab ich kein Verständnis.
Lg

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Wende dich an die diensthabende Aufsichtsbehörde. In HH ist das z.B. das Gesundheitsamt. Die unterstützen im Sinne der Schwangeren und stechen mit ihrer Ansicht ggf. den Arbeitgeber. Wenn der AG für die Beurteilung noch Zeit braucht, dann muss er dich bis zur Fertigstellung ins BV schicken. Das kann aber auch die Aufsichtsbehörde tun. Die sitzen am lä geren Hebel ;)

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Mach Dir einen Termin beim Gewerbeaufsichtsamt. Die haben mir sehr gut geholfen. Mein Arbeitgeber musste auf Anforderung von der Behörde eine Beurteilung ausfüllen. Anschließend habe ich mir für eine Woche ein Beschäftigungsverbot vom Arzt geholt und das Gewerbeaufsichtsamt hat es bis zur Geburt verlängert.

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Ich kommen auch aus dem Einzelhandel.
Also momentan bist du ja krankgeschrieben, da brauchst du keine Beurteilung dafür.
Wenn du wieder zur Arbeit kommst ,sprichst du ihn drauf an oder aber er kommt von alleine auf dich zu .
Ihr werdet ja sicherlich einen Betriebsrat haben ,zur Not dann an ihn wenden.
Ich meine, ganz schlimm ist das packen während der Schwangerschaft ja nicht. Klopapier kann man z.B packen ( solltet ihr welches noch geliefert bekommen 😂😂 )genauso wie Kaffee/Tee die leichten Sachen halt. Wo du nicht ankommst,lässt du stehen oder holst dir Hilfe. Ich habe bis zur 29ssw normal gearbeitet mit Packen auch Obst und Gemüse,Tiefkühl ( was du allerdings nicht mehr alleine Packen darfst und auch Mopro nicht mehr alleine )
Wenn du fragen hast darfst du mir auch gerne Privat schreiben .
Liebe Grüße

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Danke für deine Antwort.

Das Problem ist, mein Vorgesetzter ist nie da. Und auch reagiert er auch nicht mehr auf Nachrichten.
Er ist auch gleichzeitig der einzige Kontakt den ich zur Firma habe, was alles nur noch schwieriger macht.
Ich habe ja grundsätzlich kein Problem zu arbeiten, aber von 15-20 Rollis die dann kommen könnte ich dann höchstens 1-2 Stück machen weil die anderen eben schwere Konserven sind, Drogerieware oder eben Alkohol.
Würde ich Mopro machen oder Obst hätte ich auch gar keine Angst das es dem Kind schaden könnte, allerdings macht meine Firma ausschließlich Trockenware. Ich denke ich werde mich am Montag mit der Aufsichtsbehörde in Kontakt setzen. Wollte ich zwar nicht unbedingt machen, aber ich sehe gerade keinen anderen Ausweg...

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Bei welcher Firma arbeitest du denn ??
Ihr habt doch sicherlich einen Marktleiter ?? Oder verkaufsleiter ??
Du bist jetzt momentan ja sowieso krank geschrieben da brauchst du ja noch keine Beurteilung .
Warte doch erstmal ab ,bis du wieder auf der Arbeit bist.

Ich hatte es auch bekannt gegeben ,bin dann 2 Wochen in Urlaub gegangen und als ich wieder kam ,wurde die Beurteilung mit mir gemacht mit meinem Vèrkaufsleiter.

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Geh zur Arbeit, mach leichte Arbeiten und die Arbeiten, die nicht den Richtlinien des Mutterschutzgesetzes entsprechen verweigerst du! Ganz einfach!

Parallel dazu wendest du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde und schilderst dein Problem.

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Ach ja, wende dich an den Chef, nicht an deinen Vorgesetzten!

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Wo ist das Problem? Du bist doch aktuell krank geschrieben.
Bei uns wird die Beurteilung immer zusammen mit der entsprechenden MAin gemacht, was auch sinnvoll ist.
(Gut eigentlich muss dein AG schon eine allgemeine haben). Und unterschreiben musst du die ja auch.

Sobald du also wieder arbeiten gehst, gehst du gleich zu deinem Chef und sagst, dass ihr dann jetzt wohl die Gefährdungsbeurteilung machen müsst.