Darf AG mich ins Minus bringen wegen der aktuellen Situation

Hallo Ihr Lieben,

mal eine frage hoffe einer kann mir weiter helfen und zwar bin ich im moment in der 11ssw und mein Arbeitgeber hat auch schon die Schwangerschaftsbestätigung bekommen momentan bin ich aber leider Krankgeschrieben wegen Übelkeit und erbrechen jetzt habe ich von einer Mitarbeiterin gehört dass sich jetzt wegen der aktuellen Situation Korhonen einiges auf der Arbeit geändert hätte das halt nicht zu viele gleichzeitig im Büro sind würden sie die Mitarbeiter 1-2 die woche daheim lassen die wo Überstunden haben wirds halt von den Überstunden abgezogen und die wo kein Überstunden haben kommen dann halt ins Minus jetzt meine Frage darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken wegen der aktuellen Situation auch wenn ich keine Überstunden habe so das ich ins Minus komme.

Bitte hoffe einer kann mir helfen.

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Hallo, bei mir ist das genauso. Das Büro arbeitet in zwei Hälften in 2-Tages-Schichten. Man hat somit automatisch jede Woche 2-3 Minustage. Allerdings arbeite ich in einer Branche die jetzt nicht einknickt, also keine Kurzarbeit anstehen wird. Es ist eine reine Schutzmaßnahme um den weiteren Betrieb gewährleisten zu können. Mein AG möchte am Ende dieser Maßnahme prüfen wie viele Minusstunden zusammen gekommen sind und eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Ich gehe daher davon aus, dass einige Minusstunden erlassen werden. Dennoch muss ich muss zum Mutterschutz versuchen die Stunden wieder rein zu arbeiten. Ob das machbar ist wird man sehen.

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Ok super danke für die information ☺️

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Naja machbar wird das nicht sein wenn man schwanger ist darf man maximal 8,5 stunden am Tag arbeiten, da ist nichts groß mit Überstunden machen. Ich vermute er wird dir die minus Stunden erlassen.

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Sowas ist für den AG immer ein zweischneidiges Eisen, denn wenn du deine Arbeitsleistung anbietest, er sie aber nicht annimmt, hat er keinen Anspruch darauf, dass die Minusstunden nachgearbeitet werden müssen. Gleichwohl kann ich seine Argumentation natürlich verstehen.
Anders sieht es natürlich aus, wenn du bspw jeden Tag eine Stunde früher gehst und dadurch in die Minusstunden rutschst, aber das ist hier ja nicht der Fall!
Im Zweifel kommt es hier auch auf vertragliche und betriebliche Regelungen insbesondere im Hinblick auf die Zeitkonten an.

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Danke für die Information 😊

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Hallo,

rein formaljuristisch darf der AG das nicht. Der korrekte Weg wäre es Kurzarbeit einzuführen.
Letzeres natürlich mit allen finanziellen Konsequenzen für die AN ....

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Danke für die info ☺️

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Nein darf er nicht.

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Ok super danke 😊

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Das ist so pauschal nicht korrekt.

Ohne die Vereinbarung bzgl. des Arbeitszeitkontos gesehen zu haben, kann das nicht beantwortet werden.

Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitszeitkontovereinbarung zu einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung berechtigt ist, muss das Arbeitszeitkonto nur zum Ende des Ausgleichszeitraums ausgeglichen sein.

Also: Möglicherweise darf der Arbeitgeber hier so vorgehen.