BV- Unterlagen nochmal einreichen

Hallo,
habe ein wenig Ärger mit meiner Chefin.
Habe ein BV von meinem FA bekommen und nun ist Sie total anders.
Mein BV geht bis 10.05. und dann muss ich wieder zum FA.
Nun sucht Sie eine Neue, obwohl Sie nicht weiß, wie lange ich nach der Geburt zu Hause bleibe und ich ja bis jetzt am 11.05. wieder komme. Nun habe ich das Gefühl, dass Sie mich kündigt.
Dann rief Sie letzte Woche beim FA und wollte nochmal die Schwangerschaftsbescheinigung und die BV, weil Sie sie angeblich nicht kopieren kann. Bin ich verpflichtet diese auf meine Kosten zu holen?
Man das macht mich fertig. Hatte eigentlich ein gutes Verhältnis bis zum BV zu Ihr.
LG Niki

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Nein , wenn sie eine Schwangerschaftsbestätigung will muss sie es zahlen.

Die BV hat sie doch oder nicht?
Ich hatte meine BV bescheinigung direkt bei meinem Chef damals abgegeben.

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Hallo Niki,

in der Schwangerschaft kann und darf Sie Dir nicht kündigen, da kann ich dich beruhigen - das steht im Mutterschutzgesetz.

Wie das mit den Unterlagen ist, kann ich Dir nicht sagen, aber warum solltest Du das bezahlen, wenn Deine Chefin nicht kopieren kann ist es doch Ihr Problem.

Wünsche Dir eine schöne Schwangerschaft -

LG Johanna

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Huhu,
ja sie hat die Unterlagen. Sie schrieb mir, dass Sie mir großzügig die ersten 8€ bezahlt hat. Da habe ich die Schwangerschaftsbescheinigung von mir aus geholt und sie wollte mir das Geld geben.
Ich habe Angst wegen einer Kündigung, Ihr Mann ist Anwalt und Notar und kennt eventuell Wege.
LG Niki

5

Nein in der Schwangerschaft kannst du nicht gekündigt werden.

Sprech nochmal mit deinem FA , lass dir ein komplettes BV bis zum schluss geben dann hast du ruhe!!

Ich hatte auch so ein Nettes Exemplar von Cheff.....

Kopf hoch!

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Hallo,
erstmal #liebdrueck, mach dich nicht verrückt würde mal mit deinem FA darüber sprechen und selbst wenn du im Mai wieder arbeiten gehen solltest kann sie dich nicht kündigen!!!
Ich denke oder bzw. kenne es so wenn der Arbeitgeber Bescheinigungen verlangt die du schon abgegeben hast muss er die Kosten tragen...!!!
Klar gibt es eineige die es versuchen auf andere abzugeben,hatte meine Freundin...:-[
Mein AG wollte auch ne extra bestätigung, die hat er bekommen aber ich hab auch das Geld wieder bekommen:-)

Alles gute mine

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Hi,

das kann dir alles eigentlich ziemlich egal sein, was deine Chefin da plant.

1. muss SIE alle kostenpflichtigen Bescheinigungen zahlen die sie gern hätte
2. bist du schwanger und bis zum Ende der Elternzeit nicht kündbar, solange deine Firma nicht pleite geht oder du dir irgendetwas zu Schulden kommen lässt.

Wenn du am 11.05. wieder in die Arbeit kommst und dein Arbeitsplatz neu besetzt wurde, muss sie dir eben nen anderen geben oder für nichts bezahlen.

LG

Judith

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Ist nicht ganz richtig - sie ist bis zum Ende des Mutterschutzes nicht kündbar. Nach dem Mutterschutz kann sie ganz normal gekündigt werden.

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An den Mutterschutz grenzt die Elternzeit die noch zur Firmenzugehörigkeit zählt (wenn auch nicht bezahlt)! Im Anschluss MUSS sie auch erstmal wieder übernommen werden sofern die Anmeldung der Elternzeit fristgerecht erfolgt ist und kann dann erst gekündigt werden!!

Nach dem Mutterschutz kann somit nicht einfach gekündigt werden!!!!!