Wie lange muss zwischen 2 Krankemeldungen liegen....

... damit diese nicht als durchgehend gelten?

Kann mir jemand diese Frage beantworten?
Ich bin heute seit 5 Wochen krank geschrieben. Gerne würde ich es noch mal versuchen arbeiten zu gehen, aber ob ich es noch mal fast 9 Wochen durchhalte kann ich im Moment beim besten Willen nicht abschätzen.
Ich könnte mir eine BV geben lassen, dann darf ich aber gar nicht mehr arbeiten gehen. Eigentlich will ich das aber nicht. Ich kann es mir als Alleinverdiener aber auch nicht leisten ins Krankengelt zu fallen.

Weiß jemand Rat?

Danke & Gruß
Rita & #ei 24+4

1

es reicht ein tag dazwischen
lg
jenny

3

Nein das ist falsch!

Wer im laufenden Kalenderjahr länger als 6 Wochen aufgrund der gleichen Erkrankung bzw. Diagnose krank geschrieben ist, der erhölt keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld.

Das heist du versuchst wieder zu Arbeiten.

Wenn das nicht geht, dann muss er dir entweder eine andere Diagnose drauf schreiben. (ich weiß nicht was er da für möglichkeiten hat) oder aber er gibt dir dann ein BV.

Grüße

Cunababy

2

Huhu,

das ist in einer Schwangerschaft etwas doof :-(
Mir wurde gesagt, dass alle AU's wegen schwangerschaftsbedingten Beschwerden zusammengerechnet werden. D.h. es ist egal, wie viel Zeit dazwischen liegt.
Wenn du dir ganz sicher sein willst, ruf am besten mal bei deiner Krankenkasse an.

Liebe Grüße und gute Besserung,

cess + #babyboy

4

Hallo Rita,

leider reicht da nicht einfach nur ein Tag. Geregelt ist das Ganze in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes:

§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

1.er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder

2.seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

(2) ... uninteressant ...

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ich hoffe, dies hilft dir ein wenig? Du solltest dich also auf jeden Fall aus einem anderen Grund arbeitsunfähig schreiben oder ein Beschäftigungsverbot erteilen lassen.

Viele Grüße

ordure

7

hmm hat sich das geändert? bei meiner großen war ixh wegen ein und dem selben au und ich hatte ein tag dazwischen und bin ni ht ins kg gefallen

5

Also damit Du nicht ins Krankengeld fällst, reicht nicht dazwischen ein Tag!!!

Soweit ich weiß wird innerhalb einen Kalenderjahres geschaut ob Du insgesamt 6 Wochen wegen der selben Erkrankung krankgeschrieben warst. (ZB Schwangerschaftsbeschwerden) und die werden zusammengezählt und schwups rutscht Du ins Krankengeld. Egal ob da ne Grippe dazwischen war, oder 1 tag Arbeit.

Müsstest halt drauf achten nicht wegen dem selben wieder krankgeschrieben zu werden.

Oder lass Dir ein BV geben mit Stundenreduzierung, je nachdem wieviel Du schaffst. Zb 4 Stunden am Tag. Da sgibts auch!

LG

6

das geht nur, wenn es dann auch einen anderen Grund für die Krankmeldung gibt - sonst gilt es als eins

8

Also zur AU hast du ja jetzt Antworten erhalten.
Du kannst aber auch ein Teil-BV erhalten, bei dem du je nach dem nur 4-6 oder weniger arbeiten musst.
Grüsse
Chi

9

Es ist falsch zu glauben, dass wenn man einen oder mehrere Tage zwischen zwei Krankmeldungen arbeiten geht, die 6 Wochen von vorne anfangen zu laufen! Wenn du wegen der gleichen Sache innerhalb von 6 Monaten 6Wochen krank geschrieben bist, fällst du ins Krankengeld! Auch wenn du nur jeweils 6x 1Woche krank warst!
Haben uns damals, aus anderem Grund,bei der Krankenkasse erkundigt!

Lass dir ein BV geben und geniess deine SS!

Lg, cedric

10

Hallo Rita,

es ist grundsätzlich so das alle Krankmeldungen die eine Sache betreffen immer zusammen gezogen werden, eine weitere Krankmeldung würde also Krankengeld bedeuten.

Wenn du es willst dann probier das arbeiten halt, sprich vorher mit dem Arzt ab das du es austesten möchtest und wenn es nicht geht lass dir ein BV erteilen damit du dein volles Geld bekommst. Wird deinem Chef sicher auch besser gefallen, so bekommt er das Geld ja auch zurück.

VG forfour