Immunstatus Förderschullehrerin Hessen

Hallo,

hier haben doch sicherlich einige aufgrund ihrer beruflichen Exposition einen Immunstatus machen lassen.

Meine FÄ meinte letzte Woche, ich soll beim Amtsarzt (da verbeamtete Lehrerin an Förderschule für geistig behinderte Kinder) einen Immunstatus machen lassen, weil ich wickeln, füttern und Toilettengänge begleiten muss und auch Schüler habe, die kratzen, beißen, spucken usw.

Ich sprach heute mit meinem Schulleiter, wer das wie veranlasst und er sagte mir, ich soll beim Gesundheitsamt anrufen und einen Termin vereinbaren. Dort bekam ich die Auskunft, sie sind dafür nicht zuständig, sondern mein Hausarzt oder Gyn. Hausarzt meint es sei alles Privatleistung und ich soll die Beihilfe anrufen wegen Kostenbeteiligung. Die Beihilfestelle möchte aber einen Kostenvoranschlag und die Begründung der med. Notwendigkeit von meiner Gyn haben. Diese wiederum meint, das sei alles Quatsch und das Gesundheitsamt müsse das machen.

Ich fühle mich gerade dezent veräppelt.

Wie soll ich denn nun vorgehen? Weiß das jemand? In meinen bisherigen Schwangerschaften hat das noch nie jemanden interessiert, was ich beruflich mache.

LG
Daniela

1

Hallo Daniela,

wie es in Hessen aussieht, weiß ich leider nicht. Ich bin in Sachsen Lehrerin an einer Schule für geistig Behinderte und auch nur angestellt und nicht verbeamtet.

Bei uns ist es so, dass es einen arbeitsmedizinischen Dienst gibt, zu dem man muss, wenn man schwanger ist. Die machen dann eine Gefährdungsbeurteilung und entscheiden aufgrund des Impfstandes, ob du an deinem Arbeitsplatz eben gefährdet bist oder nicht. Ich hab zum Bsp. für die meisten Infektionskrankheiten Antikörper, nur nicht gegen Zytomegalie. Ich darf seit Anfang an nicht wickeln, füttern und heben. Ein paar andere Einschränkungen wie keinen Sport unterrichten, keinen Kontakt mir aggressiven Kindern etc.

Bei uns macht ein Institut für Arbeitsmedizin diese Untersuchung und die kostet auch nix. Im Gegenteil, die ist Voraussetzung um weiterzuarbeiten oder eben eine BV zu bekommen.

Könnte mir vorstellen, dass es das auch in Hessen gibt.

Liebe Grüße

trisona

6

Danke für deine Antwort.
Ich habe jetzt eine E-Mail an unser Schulamt geschrieben und hoffe, das die wissen, wie es weiter geht. Das scheint wirklich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt zu sein.

2

Also, ich bin Sonderschullehrerin an einer privaten Schule in Ba-Wü.

Grundsätzlich führt hier der Amtsarzt die Tests durch. Da der Betriebsarzt unseres Trägers aber 250 km entfernt liegt, habe ich das Blut beim Hausarzt abnehmen lassen, der hat die Ergebnisse zum Betriebsarzt geschickt und dieser hat sie dann bewertet und mich dann angerufen und mir gesagt was ich jetzt in der Schule tun darf bzw. lassen muss.

Bei mir war das in 5 Tagen erledigt, in denen ich übrigens auch nicht arbeiten durfte!

Mein Hausarzt hätte keine Bewertung abgegeben, er meinte, er kenne meine Arbeitsplatzsituation ja gar nicht und könnte mir deshalb auch nicht sagen, was ich machen darf und was nicht. Dafür ist doch ein Amtsarzt / Betriebsarzt da!

Gibt es denn an deiner Schule keine Kolleginnen mit Kindern, die dir sagen können wie es bei ihnen ablief?

5

Es sind gerade zwei Frauen aktuell im Mutterschutz. Da muss ich mal anrufen und fragen, ob bei denen so eine Untersuchung gemacht wurde.

Ich bekomme jetzt mein siebtes Kind und bisher wurde mein Immunstatus (außer Röteln) noch nie gecheckt.

10

Die wurden noch nie gemacht? Weißt du denn, was dir bzw. dem Ungeborenen so alles passieren KÖNNTE, wenn dir entsprechende Immunitäten fehlen???

Lies dir das hier mal durch, das habe ich sofort als ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben habe von meinem Arbeitgeber bekommen, dann hat er mich sofort nach Hause geschickt und ich durfte erst wieder kommen, als ich das ok vom Betriebsarzt hatte...

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/19101/

Bitte bestehe auf diese Tests, nur so kann dein Arbeitgeber sich an das Mutterschutzgsetz halten! Und mach es zügig.

3

Hallo,

dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet die Bestimmungen zum Schutz in der Schwangwerschaft einzuhalten. Dazu ist es notwendig, dass er deinen Immunstatus feststellt, wohl durch den Amtsarzt. Macht es deine FÄ/dein FA werden die Kosten unberechtigter Weise verschoben. Trotzdem lassen es die meisten wohl beim Gyn machen. Außerdem ist es tatsächlich so, dass du eigentlich bis zur Vorlage deines Titers für Windpocken und Röteln im Primarbereich und insbesondere an der Förderschule für Kinder mit geistiger Behinderung nicht in der Schule arbeiten dürftest, wenn deine Schulleitung ihre Fürsorgepflicht ernst nimmt.

Alles Gute
morgenblume

4

Danke, für deine Antwort!

Was mich nur wundert, ist dass bisher noch nie ein Arzt oder mein Schulleiter auf die Idee mit dem Immunstatus gekommen ist. Es ist ja nicht meine erste Schwangerschaft.
In zwei Schwangerschaften habe ich mich irgendwann krank schreiben lassen, weil die Arbeitumstände unzumutbar waren (gewalttätige Kinder/Jugendliche in der Psychiatrie und an einer Schule dann alleine Kinder aufs Bett heben vom Rolli aus, sondieren, wickeln).
Es war jetzt erstmals, dass eine Ärztin sich dafür interessiert.

LG

7

Die strengere Regelung gilt seit Dezember 2009.

Hier der Link. Da stehen auch die genauen Bestimmungen bei fehlendem Schutz.

http://www.schuleundgesundheit.hessen.de/fileadmin/content/Rechtsvorschriften/Erlass_Mutterschutz_endgueltig_091215.pdf

Lg morgenblume

weitere Kommentare laden