wann BV von Arbeitgeber und wann BV von Arzt?

Hallo.

es interessiert mich aus Neugier.
was sind Indikationen für ein BV dass vom Arbeitgeber ausgesprochen wird und welche für ein BV dass der FA ausspricht?

mein AG sagt, wenn ich körperlich nicht mehr kann (habe Rückenschmerzen, Schwindel und hatte auch schon mal ne Blutung) soll ich mir das vom FA holen. mein FA sagt, das muss der AG ausstellen..

was stimmt denn nun?!?

ach ja, ich arbeite in der Pflege und bin 14.SSW..

Ich liebe meinen Job, aber komme im Moment ganz schön an meine Grenzen. :-(

lg

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Hallo,

arbeite auch in der Pflege.
Bin Kinderkrankenschwester in einer Kinderklinik.
Komme morgen in die 11 Woche.
Habe seit letzer Woche Montag ein BV,ausgestellt von unserer Personalärztin in der Klinik.
Ist meine dritte Schwangerschaft und auch mein drittes BV.
Erstes wegen Blutungen in der 14 SSW erhalten.
Das zweite wegen unserer Vorgeschichte in der 18 SSW (hatte vorher noch Mutterschutz und U)
Jetziges bekommen wegen arbeiten auf Kinderstation und wegen unserer Vorgeschichte.
War zehn Minuten bei Ihr und das wars.
Ist bei uns generell so das wenn man eine Schwangerschaft in der Klinik bekannt gibt muss man zum Personalarzt und der entscheidet dann.

Dir alles liebe

LG Lebenstraum mit einem Engel im #herzlich,einen Geschenk des Himmels an der Hand und unserem#ei im Bauch

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Ein BV was vom Arbeitgeber ausgeht muss immer dann ausgesprochen werden, wenn er dir keinen Arbeitsplatz bereitstellen kann, der den Mutterschutzrichtlinien entspricht. Wenn du also immer mit Erregern in Kontakt kommen würdest (zB als Krankenschwester) müsste der AG dafür sorgen, dass du für die Zeit der Schwangerschaft in einen anderen Aufgabenbereich versetzt wirst (zB ins Büro). Kann er das aber nicht, muss er dir ein BV aussprechen.

Das hat für den Arbeitgeber jedoch einen erheblichen Nachteil: Er muss dir deinen Lohn weiterhin zahlen und bekommt ihn nicht von der Krankenkasse zurückerstattet. Auch eine eventuelle Vertretungskraft muss er in einem solchen Fall aus eigener Tasche bezahlen- deshalb sprechen Arbeitgeber ein BV äußerst selten aus.

Eine Zwischenlösung ist es, wenn ein Betriebsarzt das BV ausspricht- dieser ist über die Zustände am Arbeitsplatz informiert und schaut vor allem darauf, ob es für die Schwangere gesundheitliche Risiken gibt. Ist die Mutter aus gesundheitlicher Sicht nicht genug geschützt (zB wenn sie nicht gegen Ringelröteln immun ist und im Kindergarten arebeitet), spricht der Betriebsarzt das BV aus. Der AG erhält in diesem Fall das Geld für das Gehalt für die Schwangere von der Krankenkasse zurück und kann für dich eine Vertretungskraft einstellen (= keine doppelten Kosten).

Der Arzt/Frauenarzt kann ein BV aussprechen, wenn es akute gesundheitliche Schwierigkeiten bei der Schwangeren gibt. Starke, ständig wiederkehrende Blutungen, Vorzeitige Wehen oder schlechte Herztöne des Kindes wären hier Indikatoren für ein BV vom Frauenarzt. Aber auch starke psychische Belastung der Mutter (zB durch Mobbing) können zu einem BV von der Frauenärztin führen.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

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super, vielen Dank euch!

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Das stimmt so nicht ganz. Der AG bekommt das Gehalt von der KK trotzdem wieder. Der Betriebsarzt schickt dich nämlich nicht ins BV. Der gibt dem AG lediglich eine Empfehlung ob BV oder nicht, aber letzendlich liegt die Entscheidung beim AG.

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BV vom Arzt kommt dann, wenn Gefahr für dich und das Baby besteht, BV vom AG wenn er dir keinen alternativen Arbeitsplatz anbieten kann, der den Mutterschutzrichtlinien entspricht. So ist das bspw bei mir. Es gibt keinen alternativen Arbeitsplatz für mich, somit hat mich mein AG ins BV geschickt. Was für mich bedeutet, dass ich mit BV und Elternzeit 2 Jahre zu Hause bin. Elternzeit ist ja super, da ist ja das Kind da, aber im BV ist es wirklich extrem langweilig^^

Lg

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Ich war heute beim FA, da ich auch in der Pflege bzw in der assistenz bin und immer nur alleine im Dienst, keine Möglichkeit pause zu machen und keine Hilfe beim heben etc habe. Mein Arzt hat mich heute erstmal krank geschrieben (bin 5+6) und in 2 Wochen schreibt er das BV aus.

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Eigentlich muss auch bei dir das BV vom AG kommen, denn es liegt ja am Arbeitsplatz und nicht an Arbeit an sich.

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Der Arzt hat es angeboten und mein AG befürwortet das

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