Beschäftigungsverbot nicht vom AG akzeptiert!!!

Ich bin verzweifelt. Ich habe vom Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen, doch mein Arbeitgeber lässt mich trotzdem antanzen!

Er akzeptiert das Verbot nicht und sieht es nicht ein, auf mich als Arbeitskraft zu verzichten. Ansonsten werde ich nach der Geburt sofort gekündigt #schmoll

Ich bin aber auf meine Arbeit angewiesen und nun vollkommen hilflos.

Was kann ich denn nur tun #schmoll

Hatte jemand das selbe Problem?

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Hallo,

also ich würde mir mal rechtliche Unterstützung suchen! Ich würde auch nicht bei der Arbeit erscheinen.
Dein Ag muss das BV akzeptieren und Du bist ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis Ende der Elternzeit UNKÜNDBAR!
Also ab zum Anwalt!

Liebe Grüße
Hetti

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Hallo du,

das klingt ja übel, aber kündigen darf er dich nicht, du bist bereits im Mutterschutz. Wenn er dich trotz BV arbeiten lässt macht er sich strafbar, was ich ihm so auch sagen würde. Er hat ja keine Nachteile durch das BV, wahrscheinlich weiß er das nur nicht.

Würde mir auf jedenfall rechtlichen Rat bei einem Anwalt suchen bzw vorher nochmal das Gespräch mit deinem Chef. Wenn das nix nützt wirklich Anwalt!

Wünsch dir alles gute :-(

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Also wenn du die Kraft dazu hast, würde ich zum Anwalt gehen.

Kündigung sofort nach der Geburt geht meines Wissens gar nicht wegen MuSchu.
Und dann müsste er dir auch erstmal begründen weshalb er dir kündigt.
Da wird ein Anwalt sicherlich gute Ratschläge haben, wie du dich verhalten kannst.
Alles andere wäre vermutlich noch viel anstrengender, wenn du lange viel Unsicherheit mit dir rumschleppen müsstest.

Wünsch dir ganz viel Kraft. :-)

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Das ist wirklich hart.

Ich würde an deiner Stelle sofort zum Anwalt gehen! Denn du hast seit Bekanntgabe der Schwangerschaft Kündigungsschutz und das bis zum Ende der Elternzeit. Und mit dem BV kann dein Arbeitgeber dich nicht arbeiten lassen, damit macht er sich strafbar, wie eine Vorrednerin schon erwähnte.

Alles Gute #klee

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Bist du nicht bis maximal drei Jahre nach Geburt unkündbar? Warum hast du denn ein bv? Wenn es dem Kind schadet würde ich auf keinen Fall arbeiten gehen.

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Bei uns in Österreich gibt es etwas das sich Arbeiterkammer nennt. Das ist quasi der Anwalt aller Arbeitnehmer in Ö. Soetwas wird es in D doch sicher auch geben oder? Dein AG MUSS sich an das Verbot halten ansonsten macht er sich STRAFBAR!

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War das nicht so, das ein individuelles BV heißt...du kannst arbeiten nur nicht mehr die vollen Stunden. Oft bekommen Schwangere eins und dürfen dann halt nur noch 4 statt 8h arbeiten.#kratz

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http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/beschaeftigungsverbote/individuelle_beschaeftigungsverbote/index.php

Muss eindeutig geregelt sein.

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Nein!!!

Das individuelle BV wird vom Arzt ausgestellt und das generelle BV vom Arbeitgeber!

Das erste bezieht sich auf den Gesundheitszustand und das andere auf den Arbeitsplatz

Gründe können vielfältig sein, die Stundenreduktion KANN eins davon sein!

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Ich glaube nicht, dass er das so ablehnen kann.Er könnte es anfechten und müßte dazu quasi einen weiteren Arzt bzw ein weiteres Gutachten hinzuziehen.
Was heult denn dein AG so rum?Er bekommt das Geld voll von der KK erstattet und kann jemand für dich einstellen.Schließlich wirst du ihm ja nach der Geburt auch nicht direkt zur Verfügung stehen, sondern sicherlich erstmal in Elternzeit gehen...ich habe für so ein Verhalten kein Verständnis.
Dein Arzt wird das BV ja auch nicht ohne Grund ausgesprochen haben.
So ganz einfach kann er dich doch auch gar nicht kündigen, oder?

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Hahahahaha dein Chef ist ja ein Witzbold #rofl
Aber man kann es natürlich mal versuchen, eine Schwangere unter Druck zu setzen. Leider funktioniert es langsam.

Ich verstehe nicht warum die deswegen so einen Stress machen. Die können sich doch das Gehalt für dich zurück holen und dafür jemanden einstellen, der dann auch zuverlässig ist. Schwangere fallen halt hier und da mal aus! Aber das ist doch alles heut zu Tage so unproblematisch!

1. DU DARFST JETZT NICHT MEHR ZUR ARBEIT! Basta! Bleib einfach weg - rechtliche Konsequenzen brauchst du nicht zu fürchten!!

2. Du bist erstmal bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt UNKÜNDBAR! Wenn du danach Elternzeit nimmst, dann auch noch für die Zeit der Elternzeit.

Nur wenn dein Chef dringende betriebliche Gründe findet, geht das mit Absprache der Gewerbeaufsicht (dafür muss aber meistens ein Betrieb zu machen damit das klappt).

3. Willst du wirklich in einen Betrieb arbeiten wo man dich bedroht und dich nötigt auf Risiko des ungeborenen Kindes und deiner Gesundheit weiter zu machen???? Denk mal bitte drüber nach!

4. Ich würde mich als erstes an die Gewerbeaufsicht wenden und deinem AG ein Schreiben aufsetzen wo du ihm erklärst, dass du auf Grund eines Gesetzes und mit diesem BV nicht mehr arbeiten darfst. Und ich würde ihn darauf aufmerksam machen, dass Bedrohung/Nötigung ein Straftatbestand ist.

Wenn dein Chef echt so drauf ist, solltest du dir auch schonmal einen Anwalt suchen. Denn meistens lassen die Chefs nicht locker und es wird erstmal noch schlimmer bevor es besser wird!

Kneif die Popo-Backen ganz fest zusammen und kämpf um Dein Recht!!! Ich wünsch Dir viel Kraft #winke

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"2. Du bist erstmal bis zum Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt UNKÜNDBAR!"
Nein, sie ist ohne Elternzeit vier Monate nach der Geburt nicht kündbar, nicht nur im Mutterschutz!

"(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig,"