Beschäftigungsverbot/ Vertrag läuft vor dem Mutterschutz aus.

Hallo ihr Lieben :)

Ich habe eine Frage und zwar bin ich im Beschäftigungsverbot wegen permanentem Rauch am Arbeitsplatz und den Arbeitszeiten. Mein befristeter Vertrag läuft zum 01.08.15 aus und mein ET ist am 01.10.15 . Kann mir vielleicht jmd. weiter helfen und mir sagen wie es dann ab dem August weiter geht mit dem Geld da ich zu diesen Zeitraum noch nicht im Mutterschutz bin und wie es nach der Geburt weiter geht. Ich bin gerade dabei mit meinem Freund eine Wohnung zu suchen, er arbeitet momentan über eine Zeitarbeitfirma. Über Erfahrungen würde ich mich freuen :) Das stöbern im Internet hat mich bis jetzt nicht viel schlauer gemacht :/ ein zweiter Termin beim Amt wird gemacht sobald mein Freund sich frei nehmen kann. Danke im voraus :)

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Hallo.

also bei mir ist es etwas ähnlich. mein ET ist am 09.12. und mein Vertrag läuft zum 31.12. aus.

Bei dir wäre es dann so. Dass du 6 Wochen vor ET Mutterschutzgeld bekommst. was sich auf Grundlage der letzten 3 Monate berechnet. und danach , je nachdem ob du lange genug gearbeitet hast, ALG1 oder ALG2 und elterngeld ...

wie lange warst du in der Beschäftigung jetzt ?

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ALG 1 nach der Geburt bekäme sie nur wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und ALG 2 gibts auch nicht einfach so, nur weil man keinen Rbeitsvertrag mehr hat.

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Da bist du aber selber leider überhaupt nicht ausreichend informiert.

Du erhältst bis zum 31.12. Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss nach den letzten 3 Monaten, danach erhältst du dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes bis zum Ende des Mutterschutzes oder wenn es höher ist, noch zusätzlich Elterngeld.

ALGI kannst du nicht erhalten in der Zeit!

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Hallo,
also ich hätte mich am 01.05 bei der Agentur für Arbeit, arbeitslos gemeldet dann ALG 1 bezogen bis zum Mutterschutz und dann das Mutterschutzgeld zusammen mit dem Aufhebungsbescheid bei der Krankenkasse beantragt.

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Hallo,

ich schließe mich Steffchens Meinung an... meld dich am besten gleich morgen arbeitssuchend... Ist leider schon ein paar Tage zu spät und du könntest mit einer Sperre rechnen.

Mach klar, dass du trotz SS vollzeit arbeitsfähig bist, wenn auch nicht in deinem jetzigen Beruf.

Den Aufhebungsbescheid mit der Mutterschutzbescheinigung vom Arzt gleich zur Krankenkasse. Das MuSchuGe erhälst du in Höhe des Alg1 in der kompletten MuSchu Zeit, danach Elterngeld.

LG Tina#winke

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Als wichtigstes: meld dich heute noch online arbeitssuchend ab 1.8.

Und: dein BV darf nur bis Vertragsende gehen, sonst könnte es Probleme mit dem ALG 1 geben.

Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG und nach der Geburt ganz normal Elterngeld.

lg, verena

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Uih das geht mittlerweile auch online #pro wieder was dazu gelernt.;-)

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Das geht es schon seit mindestens 6 Jahren!

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Hallo :-)
Ich stecke in genau der selben Situation und habe alles abgeklappert was es gibt.
Damit dir das erspart bleibt:
Bei der Argentur für Arbeit brauchst du dich nicht arbeitslos/Arbeitssuchend melden, denn da du im beschäftigungsvebot steckst, bist du für die nicht vermittelbar/unbrauchbar und hast somit keinen Anspruch.
(Das verstehe Ich bis heute nicht.. Aber was soll man machen..#augen)
Als erstes solltest du zum Jobcenter gehen.
Die geben dir alle Formulare mit.
Für Arbeitslosengeld 2, sprich Hartz 4.
Dann musst du zur krankenkassen gehen.
Schilder den dein Fall und dann bekommst du alle nötigen Unterlagen mit und Anträge, denn ab 6 Wochen vor der Geburt sind die für dich zuständig #klatsch
Und lass dir nichts andrehen das du dich über jemand anders versichern lässt und nicht mehr selbst versichert bist, dann hast du nämlich kein Anspruch mehr auf Mutterschutz Geld von denen.
Die denken auch die wäre schlaue Füchse #rofl

Ich weeeeis, seeeeehr kompliziert, seeeehr viel Papierkram, aber da müssen wir nun durch #schmoll

Falls du noch fragen hast, Kannst du mir auch gerne privat schreiben.
LG #winke

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Sie ist hoffentlich nicht in der Situation und ihr BV endet mit dem Ende des Arbeitsvertrages, denn bei ihr ist die Arbeitsstelle ja der Grund für das BV.

Und nein, die KK wäre dann auch nicht zuständig, denn ohne Anspruch auf ALGI und Arbeitsplatz kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld!

Da wirst du, wenn du davon ausgegangen bist leider gehörig noch auf die Nase fallen. Mutterschaftsgeld gibt es nur mit ALGI oder Arbeitsstelle, hast du ja beides nicht, also hast du auch keinen Mutterschutz, weil du kein AN bist, sondern aktuell "nur" Hausfrau und die bekommt kein Geld mehr!

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Schön das du Anscheind so "super" informiert bist.
Allerdings habe ich das alles schon geregelt ;-)
Ich habe alle Anträge zuhause.
Bitte informierte dich, bevor du hier meinen Beitrag als nicht glaubhaft abstempelst.
Habe auch keine Lust hier mich groß zu erklären und deren Worte der KK, des Rathauses, des jobcenters, des Anwalts + diese vom Arbeitsamt wieder zu geben, jedenfalls ist es so wie ich es geschrieben habe.

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Du hättest dich ganz normal spätestens am 1.5. bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden müssen und dann würdest du ab dem 1.8. vermutliche ALGI bekommen (wenn du Anspruch darauf hast). Hast du dich nicht gemeldet, dann gibt es erst einmal gar kein Geld und das erst nach deiner Sperre.

Hast du darauf keinen Anspruch, dann ist der Vater des Kindes für dich verantwortlich ab dem Mutterschutz und du wirst vorher ALGII beantragen können/müssen.

Ab dem Mutterschutz gibt es also dann entweder Unterhalt vom Vater oder aber wenn es vorher ALGI gab Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI.

Das gibt es nach der Geburt auch und dann eben nach dem Mutterschutz ganz normal Elterngeld.

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Also mein Beschäftigungsverbot geht bis zum ET also bis zum 01.10 nicht nur bis Vertragsende zum 01.08.

Am besten ich ruf morgen gleich nochmal beim Amt an und mach einen Termin aus und nehme meinen Vetrag mit und meine ganzen Unterlagen. Danke für eure Hilfe :)

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Wer hat dir denn warum das BV ausgestellt?

Wenn du sagst es ist wegen des Rauches in der Arbeitsstätte, dann darf es ja nur solange gehen, wie du da auch beschäftigt bist, wobei dein Arzt es dir eh nicht hätte ausstellen dürfen.

Das "Amt" wie du es nennst ist dann überhaupt nicht für dich zuständig.

Du musst dann schleunigst vom ausstellenden FA das BV ändern lassen, denn sonst bekommst du gar keine Geld, weder vor dem Mutterschutz, noch im Mutterschutz! Erst ab der Geburt Elterngeld.

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Hallo,

Da du im beschäftigungsverbot bist, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Du musst ab August oder September je nach dem wann dein letztes Gehalt zufließt Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) beantragen. Wenn du und dein Freund bis dahin schon zusammen wohnt, dann muss er auch mit einen Antrag stellen.

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Diese Frage hat mich auch beschäftigt. Deshalb war ich bei meiner Krankenkasse. Mein Vertrag endet am 31.7. und in Mutterschutz gehe ich ab 13.8. Eigentlich müsste man sich arbeitslos melden. ABER: Das wird oft abgelehnt, da man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. Laut Krankenkasse hätte man dann aber keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. :-( Mir wurde gesagt eine Krankschreibung noch während der Arbeitszeit bis zum Mutterschutz wäre die einzige Möglichkeit Mutterschaftsgeld zu bekommen. Da muss man nur noch einen Arzt finden der das macht.

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DAs ist Unsinn, was die KK dir erzählt hat, hast du dich arbeitssuchend gemeldet, dann kannst du dich ab dem 1.8. arbeitslos melden und das wird auch problemlos genommen, Probleme macht die Agentur für Arbeit nur, wenn du im Mutterschutz dich arbeitslos melden willst, das geht aber auch. Weil du ja Anspruch darauf hast, auf den Mutterschutz vor der Geburt zu Verzichten.
Also wichtig für dich ist jetzt, dass du dich schnellstmöglich arbeitssuchend meldest, weil du sonst eine Sperre bekommst (wenn du die nicht eh schon bekommst).

Dann erhältst du ALGI und wenn du ALGI erhältst, dann bekommst du auch Mutterschaftsgeld!

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Beim Arbeitsamt erzählte man mir genau das gleiche wie bei der Krankenkasse. Also Vorsicht mit das ist Blödsinn!!!

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