Frage zu erneuter Schwangerschaft in Elternzeit!

Hallo ihr lieben!
Ich bin seit 2013 bei Edeka als Packer beschäftigt und stelle Salate her auf 90 Std.im monat,mein Mann arbeitet Vollzeit! Ich habe 2016 das 4 Mäuschen bekommen (das erste mit meinem neuen Mann),habe 2015 ein BV bekommen und Geld für sie Zeit weiter bis Mutterschutz! Bin nun in Elternezeit bis 2018! Wollte 1 Jahr verlängern,da die kleine erst mit 3 in die kita kommen kann! Un bin ich erneut schwanger (wunsch)! Bin bei 8+2 (9ssw)und mein Vertrag ist unbefristet! Et wieder Februar! Wir läuft das denn da nun!? Ich habe da keinen Plan :-( bitte um hilfe und Rat!

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Bin in einer ähnlichen Situation wie du. Noch bis Juni 2019 in Elternzeit wegen meinem Sohn und bin in der 6. Ssw. Soweit ich weiß, hast du bis Beginn Mutterschutz erstmal noch Elternzeit vom letzten Kind. Dann ab Mutterschutz bzw. nach Mutterschutz Beginn Elternzeit des neuen Kindes. Die andere Elternzeit unterbrichst du und kannst sie nach Ende der Elternzeit fürs neue Kind dranhängen.

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Ahhh o.k.!? Das ist ja cool! Wielange wäre denn dann die elterzeit vom vorherigen zwerg mit dranhängen!? Und wann muss ich dem arbeitgeber bescheid sagen!?

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Hey, ich bin aktuell auch in Elternzeit und wieder schwanger. Da gibt es keine Probleme, wenn du deine aktuelle Elternzeit ein Tag vor neuem Mutterschutz kündigst, ist dein Arbeitgeber sogar verpflichtet dein Gehalt zum Mutterschaftsgeld zusätzlich zu dem zur Krankenkasse aufzustocken :-) Für ihn entsteht dabei kein Schaden, er kann sich das Geld von der Krankenkasse per Umlageverfahren zurücknehmen.

LG

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Das heisst ich kündige einen Tag vor Mutterschutz die Elternzeit wo!? Boah voll durch # rofl ! Sowas hatte ich noch nie #rofl !

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Ja, wie weit im Voraus du die Kündigung der Elternzeit abgeben musst kann ich dir nicht sagen. Wenn es an der Zeit ist bekommt man vom FA ja so einen Zettel welchen man bei der Krankenkasse abgeben muss um das Mutterschaftsgeld zu beantragen, dieser muss dann auch zum AG. Am besten sprichst du deinen AG bei Gelegenheit darauf an, weiß ja nicht ob du schon etwas gesagt hast :-)

Hier ist das Gerichtsurteil dazu

https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitgeberzuschuss-zum-mutterschaftsgeld-auch-bei-zweitem-kind-waehrend-der-elternzeit_055795.html

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Hallo, ich war in einer ähnlichen Situation. Am Ende der ersten Elternzeit bin ich schwanger geworden. Da ich nicht arbeiten darf, würde ich gleich in ein BV geschickt und habe meinen vollen Lohn erhalten, woraus dann das Elterngeld berechnet wurde.

An deiner Stelle würde ich mich informieren wegen dem Elterngeld. Wenn du sagst, du gehst jetzt schon stundenweise arbeiten, dann wird das ja mit in die Berechnung fließen. Ich gehe davon aus, dass du vor der Schwangerschaft mehr verdient hast und hast dementsprechend Elterngeld bekommen.

Die Zeit, die du in Elternzeit bist, wird bei der Berechnung von Elterngeld nicht berücksichtigt, wenn du stundenweise arbeitest aber schon.

Beispiel:
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1. 12 Monate Teilzeitarbeit
2. 2 Jahre Elternzeit
3. schwanger

4. Elternzeit zu Ende
5. wieder BV = volles Gehalt

6. bedeutet Gleiches Elterngeld wie beim ersten mal

2.

5. Hier wird Nr 5 ausgetauscht mit stundenweise arbeiten.
6. Bedeutet weniger Elterngeld, da die letzten 12 Monate mit Verdienst berücksichtigt werden

Ich hoffe ich konnte das verständlich erklären und weiterhelfen.

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Ohgott istbdas kompliziert!? :-( aber ich bin ja nicht arbeiten! :-(

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Aber meine Elternzeit würde ja noch bis Beginn Mutterschutz gehen. Kann die ja nicht schon vorher einfach so kündigen oder?

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