Beschäftigungsverbot & Kurzarbeit

Hallo ihr lieben 🌷

ich hoffe es geht euch allen gut ☘️🌷

Ich habe mal ne frage an euch, hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin bis zum 27.08 noch krankgeschrieben, da ich 2 mal hintereinander eine Fehlgeburt hatte. Jetzt wollte ich wieder arbeiten gehen.

Meine Firma hat Kurzarbeit.

Jetzt war ich heute bei meiner Gynäkologin und ich bin schwanger 6+1.
Nächste Woche soll ich nochmal zur Kontrolle.

Bei meinen anderen Schwangerschaften, hat mir mein Arbeitgeber immer sofort ein Beschäftigungsverbot gegeben.

Jetzt meine Frage, wie sieht es den aus wenn der AG Kurzarbeit hat?

Bekommt man dann den normalen Lohn oder auch nur Kurzarbeitergeld ?

Danke euch 🌷

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Das Gehalt im Beschäftigungsverbot wird berechnet als Durchschnitt der Gehälter aus den letzten 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft, Gehaltszulagen und auch -kürzungen werden dabei mit berücksichtigt.

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Das stimmt so nicht ganz..

Tritt während der Kurzarbeit das Beschäftigungsverbot ein, wird der volle Lohn gezahlt.. unabhängig davon, ob die Schwangere vorher KUG bekommen hat oder nicht.

VG

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Danke dir für deine Antwort.

Ich bin seit April krank geschrieben bis zum 27.08. gilt das dann auch ?

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Allerdings hat das Bundesministerium für Gesundheit entschieden, dass auch bei Kurzarbeit die vollen Mutterschaftsleistungen gezahlt werden sollen; du müsstest also eigentlich dein reguläres Gehalt wie vor der Kurzarbeit erhalten.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2020/mutterschaftsleistungen-kurzarbeit.html

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Danke für deine Nachricht.
Da lese ich mal nach 👍

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Bist Du denn ab 29.08. wieder fit und arbeitsfähig?

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Ja... bis auf die extreme Übelkeit und Schwindel jetzt.