Schwanger im 1sten Ausbildungsjahr

Hallo,

wie ihr in der Überschrift schon sehen könnt bin ich im 1sten Ausbildungsjahr Schwanger geworden wäre in einem Monat im 2ten „gewesen“. Wollte nach der Geburt in Elternzeit gehen und habe erhofft das von der Chefin mehr Verständnis kommt , jedoch meinte sie das ich meinen Schlüssel, Arbeitsklamotten, usw. abgeben sollte, da der Vertrag nächstes Jahr abläuft und sie es nicht verlängern „möchte“.
Hab im Internet viel gelesen, wollte aber hier nochmal sichergehen ob der Vertrag dann genau da endet oder mit der Elternzeit automatisch verlängert wird 🧐

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Soweit ich weiß, muss dein AG dich bis 4 Monate nach der Geburt noch "beschäftigen" bzw bezahlen!

Wieso sollte deine Ausbildung denn b
Nächstes Jahr "auslaufen"?
Ist es nur eine 2 jährige Ausbildung?
Selbst dann müsste dir wie gesagt noch 4 Monate lang eine Beschäftigung zustehen.

Kannst Sie ja mal drauf anhauen, oder dich direkt an den Betriebsrat wenden.

Herzlichen Glückwunsch übrigens und alles Liebe 💘

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Das mit den 4 Monaten gilt bei einer Kündigung, aber wenn der Vertrag ganz regulär ausläuft, dann nicht.

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Bis wann wäre dein Ausbildungsvertrag denn regulär befristet gewesen?

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Also ich bin kurz vor Abschluss Schwanger geworden,
Bei mir wars so dass ich allgemein 5 jahre zeit habe die Ausbildung zu beenden (also noch zwei jahre). Ich habe aber in der Krankenpflege meine Ausbildung gemacht ich weis nicht wie es bei anderen Ausbildungen ist.

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Seit wann gibt es Ausbildungsverträge, die nur ein Jahr laufen?
Du bist im Mutterschutz und somit im Kündigungsverbot, das reicht bis in die Elternzeit hinein.
Wüsste nicht, warum dich dein AG kündigen dürfte. Lass dir da nichts auf die Nase binden!

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Es gibt Beratungsstellen, an die Du Dich wenden kannst. Entweder Betriebsrat oder JAV (Jugendauszubildendenvertretung).
Oder gleich zur Gewerkschaft.
Oder zu einer sozialen Einrichtung (Diakonie, AWO...) wie zum Beispiel Familienberatung. Oder eine Anlaufstelle für Frauen (Gleichstellungsstelle). Das heißt in jeder Stadt anders.
Wichtig ist, dass Du in der Arbeit keine Kündigung, keinen Aufhebungsvertrag einfach so unterschreibst. Du hast in der Schwangerschaft bestimmte Schutzrechte und die gelten auch in der Ausbildung. Viele Arbeitgeber kennen die nicht oder tun so, als würden sie die nicht kennen!
Alles Gute!

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Befristete Verträge enden auch während der Elternzeit. Aber man kann dir nicht früher kündigen als bereits vertraglich besprochen.