Während Mutterschutz in eigenem Nebengewerbe „arbeiten“

Hallo zusammen,

ich bin Vollzeit beschäftigt bei einem großen Unternehmen. Nebenbei habe ich ein Kleingewerbe (keine Mitarbeiter), ich verbringe etwa 3-4h die Woche mit nähen und meinem Onlineshop. Mein Mutterschutz beginnt Ende Januar und der ET ist Mitte März. In dieser Zeit arbeite ich bei meinem Hauptarbeitgeber ja nicht mehr. Kann ich, sofern es mir gut geht, meinen Onlineshop selbst weiterführen und genähtes verkaufen während des Mutterschutzes? Oder ist jegliche Tätigkeit innerhalb dieser Schutzfrist untersagt?

Danke!

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Das interessiert niemanden, ob du in deinem Nebengewerbe arbeitest oder nicht. Du kannst auch im Mutterschutz bei deinem Hauptarbeitgeber arbeiten, wenn du das willst. Ich war in einer Schwangerschaft selbstständig und habe bis einen Tag vor ET gearbeitet.

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Ist das in DE so?

In AT herrscht absolutes Beschäftigungsverbot 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Selbst wenn man wollen würde, dürfte man bei uns nicht. Zumindest wär mir nichts anderes bekannt. Voraussetzung: unselbstständig erwerbstätig.

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Das gilt nur für den MuSchu vor Geburt. Die 8 Wochen nach Geburt müssen (auch in D!) zwingend eingehalten werden.

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huhu,
soweit ich weiß ist es gesetzlich festgelegt, dass du während des Mutterschutzes vor der Entbindung weiterhin arbeiten darfst, aber in dem nach ET nicht. Wie das dann aber in deinem Fall aussieht, müsste man wahrscheinlich individuell anfragen und bewerten lassen.

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Bist du DE oder AT?

Für AT kann ich dir sagen, dass es egal wäre, wenn du im Mutterschutz und darüber weiter Einkünfte erzielst. Kann dann aber im blödsten Fall das Wochengeld negativ beeinflussen. Hab mich damals bei der AK erkundigt und deren Tipp war, nach Möglichkeit keine Einkünfte erzielen. Ich habe mein Gewerbe dann für unbestimmte Zeit still gelegt.

Liebe Grüße!