Mutterschutz trotz auslaufendem Arbeitsvertrag?

Ihr Lieben,

Mein Vertrag läuft am 31.07.2023 aus. Das Baby soll am 23.6. zur Welt kommen. Falls es jetzt später kommt, wäre ich ja nur noch 4 Wochen bei meinem Arbeitgeber. Kriege ich dennoch die vollen 8 Wochen Mutterschutz gezahlt oder hab ich dann einen Monat Leerlauf?
Es istverwirrend, in der ersten SS war ich Studentin und hab nur die 300€ Elterngeld gekriegt für 12 Monate und fertig. Das läuft ja dieses mal alles anders.

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Wenn dein Arbeitsvertrag endet, dann endet auch dein Mutterschutz so viel ich weiß.
Du würdest ja auch kein Gehalt bekommen, da du dann quasi arbeitslos bist, korrekt?

Bearbeitet von EatSleepRepeat
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Ja, dadurch dass ich ja schwanger bin, werde ich ja nicht verlängert oder entfristet. Startet dann automatisch meine Elternzeit?

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Kein bestehendes Arbeitsverhältnis, keine Elternzeit. So wurde es mir damals gesagt. Aufgrund dessen habe ich um eine Verschiebung der Vertragsaufhebung meines alten Arbeitsverhältnisses um ein Jahr gebeten.
Kann sein das es heute anders ist.

Bist du denn verheiratet? Wenn nicht informiere dich auf jeden Fall, da du im schlimmsten Fall nicht krankenversichert wärst, wenn du dich nicht kümmerst bzw beim Amt meldest.

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Du müsstest während des Mutterschutzes eine Ersatzleistung in gleicher Höhe von deiner Krankenkasse erhalten.

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Auf welcher Grundlage denn in gleicher Höhe?
Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt doch 13 Euro/ Tag. Die Differenz zum Nettolohn stockt der Arbeitgeber auf. Gibt es keinen Arbeitgeber, gibt es auch kein Geld!?

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So ist es. 13 Euro pro Tag von der KK. Ab Ende des Arbeitsverhältnisses fällt die Aufstockung vom AG weg.

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Bekommst du nicht, wenn du keine Mutterschutzleistungen bekommst einfach
Basiselterngeld stattdessen? Die werden doch sonst darauf angerechnet...

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Genau. Und Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro/ Tag von der Krankenkasse.

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Aber ich bin ja bis zur Geburt in einem Arbeitsverhältnis, das wird doch für meine Elterngeld Berechnung genommen.
Ich muss dann halt nur schauen, wie das für den einen Monat ist, wenn ich nicht mehr angestellt bin und noch zeitlich der Mutterschutz greifen würde.
Dann ruf ich mal morgen bei der KK an.

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Wenn der Mutterschutz über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus geht, fällt der Arbeitgeberzuschuss weg, das heißt, nur noch 13 Euro von der Krankenkasse. Falls dein Elterngeld aufgrund der Berechnung der 12 Monate davor höher ist, bekommst du diese Differenz ausgezahlt.

An der Berechnung des elterngeldes ändert das Ende des Arbeitsverhältnisses auch nichts, du kriegst es ganz normal ausgezahlt. Streng genommen hast du dann allerdings keine Elternzeit, die hat man nur gegenüber seinem Arbeitgeber. Aber ist eigentlich egal, denn es ändert nichts. Offiziell bist du dann quasi Privatier, der Elterngeld bekommt. Ich hatte das beim ersten Kind, konnte auch während ich noch Elterngeld bezogen habe, in der Kk bleiben. Zumindest bei meiner hat das funktioniert

Falls du nach dem elterngeldbezug noch weiter in "Elternzeit" bist (also, weder arbeitest noch dich offiziell arbeitssuchend meldest), musst du dich allerdings entweder selbst freiwillig versichern oder über deinen Mann, falls du verheiratet bist (ging bei uns nicht, da mein Mann privat versichert ist).

Ich hab (schon zweimal) in Bewerbungen nach der "Elternzeit" einfach geschrieben, dass ich in Elternzeit war, obwohl es eigentlich formal nicht so war. Hat nie jemand beanstandet und würde ja auch niemand verstehen.

Edit: Man bekommt dann doch mehr von der Krankenkasse, vergleichbar insgesamt von der Höhe mit Alg1/Krankengeld. Genaue Berechnung weiß ich aber nicht.

Bearbeitet von Trampolin
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Da ich bis jetzt noch hier nicht die richtig, vollständige Antwort gefunden habe. Ich bin in der gleichen Situation wie du und es läuft folgendermaßen:

Die Krankenkasse wird dir nach dem Auslaufen deines Vertrages das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes auszahlen für die Zeit des Mutterschutzes. Das sind z.B. bei meiner Krankenkasse 70% des vorherigen Lohnes. Dafür muss der Vertrag während des Mutterschutzes auslaufen, was bei dir der Fall ist.

Elterngeld bekommst du ganz normal auf Basis deines vorherigen Lohnes, auch ohne Anstellung.

In Elternzeit befindest du dich offiziell nicht, da man dafür in einem Anstellungsverhältnis sein musst. Du bist einfach quasi eine arbeitslose Frau, die Elterngeld bekommst.

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Ich danke dir! Naja, studierend bin ich ja auch nebenbei, aber das ändert ja am Röterngeld und Muschu für die Berechnung nicht, es ändert den Beitrag, den ich dann ab august an die KK zahlen muss.

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Normalerweise musst du keinen Beitrag bezahlen sondern bist beitragsfrei versichert.
Ruf am besten bei deiner Krankenkasse an. Du kannst das jetzt schon alles klären und musst dann später nur noch die Geburtsurkunde schicken.
Erspart viel Stress wenn das Baby da ist.

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Also, meine KK sagt, sie zahlen dann die restliche Zeit des Mutterschutzes, die der Arbeitgeber nicht mehr zahlen muss ab 31.07. mit 70% des durchschnittlichen Gehaltes so ähnlich wie Krankengeld.