Evtl. Privatinsolvenz des KV. Kennt sich jemand aus?

Hallo,

unsere Tochter ist 2 1/2. Der KV zahlt für sie von Anfang an Unterhalt, 300€. Wir hatten uns ohne Anwalt oder Jugendamt geeinigt. Das hat aber auch bisher geklappt. Betreuunungsunterhalt für mich, war und ist für mich kein Thema, wollte und will ich nicht. Dafür gehe ich arbeiten.

Seit März geht sie in die KITA. Seit Sommer den ganzen Tag. sind immerhin noch mal 260€ für mich zu zahlen. Da gab er an er könne nichts dazu zahlen, bzw. er meine Handyrechnung (habe bis Januar noch einen Vertrag über ihn) übernimmt. Das macht er jetzt seit Sommer. Immerhin.

Da wir uns vorher einigen konnte, wollte ich wenigstens sehen was er hat an Geld. Das hat er abgelehnt mir etwas zu zeigen. Kommentar: geht mich nichts an.

Momentan ist er noch als selbständiger als Journalist beschäftigt. Ab November wird er angestellt. Er meinte selbst, er müsste nach der Düsseldorfertabelle dann ca. 30€ mehr für Lia zahlen , allerdings wird er dann nicht mehr für die KITA zahlen (also diese 50€ Handyrechnung). Somit 20€ weniger für mich.

Er wird sobald er festangestellt ist in die Privatinsolvenz gehen.

Egal wie das verläuft will er (versuchen) diese 300 oder 330 € für Lia weiter zahlen. Kosten für KITA aber nicht mehr.

Jetzt ist meine Frage wie das allgemein ist mit Privatinsolvenz,

Haben diese Unterhaltskosten, bzw. Betreuungskosten für Lia vorrang? oder muss er dafür wirklich nicht mehr zahlen?

Ich wollte nie den Weg gehen, beim Jugendamt oder per Anwalt das ausrechnen zu lassen, aber müsste ich das jetzt machen? Noch bevor er Insolvenz anmeldet?

Ich hoffe ich habe nicht so wirr warr geschrieben und ihr blickt durch.

Ich bin wirklich nicht darauf aus ihn zu ruinieren oder mich zu berreichern.

Mir ging es immer darum wenigstens ein bisschen was zu den Betreuungskosten für die KITA zu bekommen, da es für mich nicht gerade wenig ist und habe es im Guten versucht das zu regeln. Er blockt ab und verweigert jegliche Auskünfte, außer er kann und wird nichts mehr dazu zahlen.

lg

Christina

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Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nur noch eine kurze Frage: sollte oder ist es wichtig unsere Unterhaltsregelung jetzt schriftlich festlegen zu lassen?

lg

Christina

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hallo,

wenn dein ex-mann fest angestellt ist und ein anderes gehalt bekommt (?) so wird der zu zahlende unterhalt danach berechnet. also musst du von ausgehen das es auch weniger sein wird/ kann.

kindesunterhalt kommt vor allen anderen gläubigern, erst wenn unterm strich etwas über bleibt, holen sie sich noch geld von ihm wegen der inso.

der betreuungsanteil den er bisher übernommen hat (zur zeit in form deiner handyrechnung) ist zwischen euch beiden gerade eine kulanzsache gewesen.

wenn er zahlfähig ist, musst du diesen betrag einklagen und es wird geschaut in wie weit er sich daran beteiligen kann. ansonsten ist das mit unterhalt zu verrechnen, genau wie viele andere ausgaben eben auch.

an was er sich beteiligen muss sind größere sachen die nicht umgänglich bzw. unvorhersehbar sind wie: orthopädische schuheinlagen, zahnspangen oder brillen.

du kannst beim zuständigen jugendamt aber auch einen antrag stellen auf übernahme der kitakosten, diese werden in manchen bundesländern anteilmäßig gezahlt (bei uns ist das zum beispiel nicht der fall - hier zahlst du alles alleine).


lasse dich doch mal bei einer anwältin beraten oder geht beide zusammen zu einem beratungsgespräch - bei einem guten mutter/ vater - kontakt ist dies vll. sogar möglich.


vg

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Wenn er in die Privatinsolvenz geht, gehst Du zum Jugendamt oder zum Anwalt. Ganz einfach ;-)

Denn der Kindesunterhalt geht vor. Den muss er in jedem Fall weiter zahlen und zwar in der gesetzlichen Höhe. Danach kommen die Forderungen der Gläubiger an die Reihe. Und ihm wird verdammt wenig bleiben in der PI.

Hat er denn so viele Schulden?

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Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde den Weg zum Anwalt/Jugendamt gehen. Auch wenn es nicht immer schön ist aber wohl nötig.

Danke.

lg

Christina

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Hallo Christina

mein Ex-Mann ist auch in Insolvenz gegangen. Wir haben den Unterhalt vor Gericht festlegen lassen. Der Unterhalt geht immer vor allem anderen. UND ich habe auch die Hälfte der Betreuungskosten ins Urteil mit aufnehmen lassen. Die Richterin hat das auch sofort zugesprochen, da ich, wie du auch, auf meinen Unterhalt verzichtet habe. Dafür geh ich arbeiten.
Die Betreuungskosten wurden festgesetzt bis sie 6 Jahre alt ist und danach sehen wir weiter.

Du kannst also auch die Hälfte der KiTa-Kosten einklagen und wirst sie auch bekommen.

LG

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Hallo,

oh..vielen Dank. Wenn wir eine Einigung finden würden und das beim Notar schriftlich machen, ist das genauso fest oder geht das nur übers Gericht?

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Nur ein Gerichtsbeschluß hat Gültigkeit gegenüber den Gläubigern.

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