Unterlassungserklärung

Guten Morgen!

Kurzes Update zu unserem Desaster bezüglich des Umgangs zwischen Vater und unserer gemeinsamen Tochter (4):

- Unregelmäßige Kontakte, da er nur spontan/sporadisch Kontakte wollte (mit Unterbrechungen von bis zu 4 Monaten)

- Umgangsregelung mit JA gescheitert

-Umgangsregelung über Anwalt gescheitert

- Im Mai Gerichtstermin, Richter beschloss das begleiteter Umgang angebracht sei, von denen mein Exmann KEINEN Termin wahrnahm.

- Habe ihm (bitte nicht erschlagen) dann außerhalb begleiteter Termine Umgang angeboten. Wollte er nicht.

Nun teilte das JA dies dem Gericht mit und schrieb ihn nochmal an. Ich bin zu Gesprächen, Kompromissen etc. durchaus immer bereit gewesen, wollte nur geregelten Umgang.

Nun kam heute ein Schreiben seines Anwaltes (in Kopie, durch meinen RA weitergeleitet) mit einer Unterlassungserklärung, die ich unterschreiben soll.

Mein Exmann ist nicht bereit, regelmäßigen Kontakt zur Tochter zu pflegen und ich soll mich nun dazu verpflichten, ihn mit weiteren "Schikanen" zu belästigen, ihn in keinster Weise kontaktieren usw.

Ähm... aber wir haben gemeinsames SR... ich MUSS ihn ja zumindest kontaktieren wenn es mal um Schule oder sonstwas geht. Und überhaupt... mir war es immer wichtig, trotz aller Differenzen, dass er weiß wie es dem Kind geht.

Termin beim RA habe ich erst nächste Woche, mag aber jetzt gut vorbereitet sein. Wie verhalte ich mich denn nun?

Ich kenne Unterlassungserklärungen nur von Stalkingfällen oder Medienrechtlichen Angelegenheiten. Weder das eine noch das andere liegt hier vor.

Kann mir jemand weiter helfen?

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Dein Anwalt soll zurück schreiben:

Meine Mandantin unterschreibt die Unterlassungserklärung, wenn ihr Mandant im Gegenzug dazu auf das Sorgerecht verzichtet. Ansonsten ist es ihr nicht möglich, ihren Mandanten nicht zu "belästigen"

Was für ein Ekel.

Viel Glück!

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#pro

seh ich auch so

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eben

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Na, dann soll er das Sorgerecht abgeben. Sehe ich auch so.
Aber dir ist eigentlich daran gelegen, dass er Kontakt zu seinem Kind hat, oder? Es sieht aber so aus (ich kenne deinen Fall allerdings nicht näher), als wolle er schlichtweg nicht.
Was natürlich für ein Kind ein herber Schlag sein kann, wenn es selbst den Papa denn sehen will.

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Bitte doch deinen ex das er auf sein Sorgerecht verzichtet, dann hat er Ruhe und du brauchst ihn wegen nix mehr fragen.
Dann sind doch alle happy....schade das er keinen Kontakt zum Kind will, aber das kann man nicht erzwingen .

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Was war denn eigentlich der Grund für den begleitenden Umgang?

"Habe ihm (bitte nicht erschlagen) dann außerhalb begleiteter Termine Umgang angeboten."

Wenn er z.B. Euer Kind prügelt oder psychisch "kaputtmacht", dann wäre dafür nämlich schon Kritik angebracht. Dann lässt man ihn doch nicht mit Kind allein.

Habe ich es richtig verstanden:

Er hatte sporadisch Umgang, den Du regeln wolltest. Mit welchem Ziel? Mehr Umgang, weniger Umgang, geregelten Umgang oder begleiteter Umgang?

Resultat war jedenfalls begleiteter Umgang. Den Du ja anscheinden gar nicht wolltest, wenn Du gerade auf diesen verzichten wolltest?

So ganz klar ist mir der Hergang also nicht.

Und jetzt will er gar keinen Umgang mehr? Wollte er nie oder fand dieser nur auf Dein Drängen statt?

Dass Du keine Unterlassungserklärung unterzeichen kannst (zumindest derzeit) ist klar. Dann muss er ja tatsächlich auf das Sorgerecht verzichten.

So ganz klar ist mir auch nicht, dass überhaupt eine Unterlassungserklärung gefordert wird.
Arten Deine "Kontaktaufnahmeversuche" schon in "Penetranz" aus?

Ist denn überhaupt eine Strafe in der Ungzerlassungsreklärung festgelegt?

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Guten Morgen Parzifal,

hier kommen die Antworten:

Was war denn eigentlich der Grund für den begleitenden Umgang?

- Der Richter war der Ansicht, dass Vater und Tochter zunächst einmal eine Bindung zueinander aufbauen müssten. Dies sollte durch geregelte Termine begleitet stattfinden.

"Habe ihm (bitte nicht erschlagen) dann außerhalb begleiteter Termine Umgang angeboten."

Wenn er z.B. Euer Kind prügelt oder psychisch "kaputtmacht", dann wäre dafür nämlich schon Kritik angebracht. Dann lässt man ihn doch nicht mit Kind allein.

- Nein. Das hat er nie getan. Er wollte lediglich keinerlei Kontakt zum Jugendamt. Das sind seiner Ansicht nach alles Idioten, die durch nichts tun Geld verdienen.

Er hatte sporadisch Umgang, den Du regeln wolltest. Mit welchem Ziel? Mehr Umgang, weniger Umgang, geregelten Umgang oder begleiteter Umgang?

- Mehr Umgang zu geregelten Terminen.

Resultat war jedenfalls begleiteter Umgang. Den Du ja anscheinden gar nicht wolltest, wenn Du gerade auf diesen verzichten wolltest?

- Ich war damit einverstanden. Mit meinem Vorschlag wollte ich im lediglich eine Brücke bauen.

Und jetzt will er gar keinen Umgang mehr? Wollte er nie oder fand dieser nur auf Dein Drängen statt?

- Er will keinen Umgang. Schon gar keinen geregelten. Umgang fand zunächst, wenn überhaupt, auf meine Anfrage hin statt. Er meint, ich wolle das Kind zu ihm abschieben um Zeit für mich zu haben.

Arten Deine "Kontaktaufnahmeversuche" schon in "Penetranz" aus?

-Nein. Ich habe mich seit dem Gerichtstermin im Mai gar nicht mehr gemeldet. Vorher schrieb ich Anfang jeden Monats eine SMS um zu erfragen, wann und ob er unsere Tochter sehen möchte.

Ist denn überhaupt eine Strafe in der Ungzerlassungsreklärung festgelegt?

-Nein. Mir wird lediglich mit einer Klage gedroht, falls ich weitere Versuche "Umgang zu erzwingen" nicht unterlasse.

Ich wollte ihm lediglich die Chance geben, Vater zu sein. Und ich habe mir für unsere Tochter gewünscht, dass sie ihn regelmäßig sehen kann. Zugegeben, ich bin sehr enttäuscht von ihm, da er die Kinder seiner Freundin als seine eigenen annimmt und dort wirklich "Vater" ist.

Unsere Ehe ist aus verschiedenen Gründen leider gescheitert. Aber wir "hinterlassen" ein gemeinsames Kind. Mein Wunsch war es, dass sie ihre Wurzeln kennt und bei uns beiden ein gleichermaßen vertrauensvolles und liebevolles Zuhause hat.

Davon kann ich mich nun wohl verabschieden.

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Ich würde vorschlagen, dass er notariell auf sein Sorgerecht verzichtet und im Gegenzug belästigst du ihn nicht mehr sofern er den Unterhalt pünktlich und regelmäßig.zahlt.

Gruß

Manavgat

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Bei Dir hätte ich aber schon gedacht, dass Du weißt dass man rein rechtlich überhaupt nicht "notariell auf sein Sorgerecht" verzichten kann.

Über Sorgerecht entscheidet einzig und alleine das Familiengericht.

Dieses spricht zu, oder erkennt ab. Alles andere ist nicht rechtskräftig!

Gruß K.

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das weiß ich schon, aber mit diesem Papier in der Hand lohnt es sich eher es zu beantragen.

Gruß

Manavgat

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