Könnt ihr mir nochmal helfen? Unterhalt...Beistandschaft auflösen?

Hi

Folgendes: der KV zahlte im Januar erstmalig Unterhalt, das waren 68€. Dieser Betrag wurde vom Jugendamt ausgerechnet. Im Februar folgte nochmal eine Zahlung.

Seit März nix mehr. Er wechselte den Arbeitgeber, war nur ca. 2 Wochen arbeitslos.

Die Beistandschaft schrieb ihn natürlich mehrfach an, er sollte Lohnzettel einreichen damit der Unterhalt neu berechnet werden kann. Es wurde noch im März mit Lohnpfändung bzw. Kontopfändung "gedroht".

Ich sollte mich nun nochmal bei der BS melden, dies habe ich getan mit dem gleichzeitigen Hinweis das sich das mit dem Unterhalt schon zig Jahre hin zieht, immer nur "gedroht" und gemahnt aber nichts getan wird und sie doch bitte mal einen Schritt weiter gehen sollen sonst sehe ich mich gezwungen die Beistandschaft aufzulösen und mich an einen Anwalt zu wenden.

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Folglich kam heute dies:

Herr XY wurde durch uns regelmäßig in Verzug gesetzt und zur Beurkundung aufgefordert, ein Unterhaltstitel besteht bisher nicht.

Aus diesem Grunde wäre jetzt die Klageerhebung nötig, erst dann kann gepfändet werden.

Herr XY hat in der Vergangenheit ein Nettoeinkommen von ca. 1.100,00 € gehabt, ich gehe davon aus, dass das Einkommen auch jetzt nicht wesentlich höher ist. Der Selbstbehalt ist auf 1.000,00 € gestiegen. Es bestehen zwei Unterhaltsverpflichtungen, so dass höchstwahrscheinlich der Mindestunterhalt nicht erreicht werden wird.

Da Sie Leistungen vom KJC beziehen ist für den gesamten zurückliegenden Zeitraum der Anspruch hinsichtlich der Rückstände auf das KJC übergegangen. Auch der zukünftige Unterhalt wäre, da gering, voll auf die Leistung des KJC zur Anrechnung zu bringen, so dass aufgrund der nach § 33 SGB II übergegangenen Ansprüche Anspruchsinhaber das KJC ist und damit auch klagen müsste.

Zur Beschleunigung der Bearbeitung könnten Sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen, dann müssten Sie sich aber bitte zur Rückübertragung dieser Ansprüche mit dem KJC in Verbindung setzen.

Bitte teilen Sie mit, ob die Beistandschaft aufgelöst werden soll oder ob Unterlagen benötigt werden,

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Ich verstehe nicht warum sie ihm Dinge androhen die sie eh nicht umsetzen können!

2 Unterhaltsverpflichtungen bestehen weil er noch ein 2. Kind hat. Meine Süße ist 7, die andere kleine Maus ist 3.

Der Mindestunterhalt wurde auch vorher nicht erreicht. Kind Nr.1 bekam 68€, Kind Nr.2 bekam 57€.

Kann mir jemand sagen wie ich weiter vorgehen soll oder ist es (psychisch/nervlich) einfach besser alles auf sich beruhen zu lassen? Macht das JC irgendwann etwas von alleine?

Nur noch nebenbei -> das JC ist bisher nicht in "Ersatz" für die 68€ gegangen, dh. momentan fehlt uns dieser Betrag Monat für Monat. Gleichzeitig entstehen auch mir Kosten weil ich monatlich alles offen legen muss um nachzuweisen keinen Unterhalt bekommen zu haben.

Grüße

1

Warum sollte sich das Jobcenter um den Unterhalt für dein Kind kümmern? Sie zahlen höchstens das,was euch fehlt.
Aktiv werden mußt du schon selbst und dazu bist du auch verpflichtet.
Ich würde allerdings zum Anwalt wechseln.Die lahme Arbeitsweise des JA kenne ich zur genüge.

2

Hallo, bekommst du Unterhaltsvorschuss oder Sozialgeld (ALG II) für deine Tochter? Falls ja, ist das mit dem Ersatz schon richtig, das Geld gehört dem Jugend- oder Arbeitsamt und die können selber entscheiden, ob sie klagen oder nicht.

Das Jugendamt klagt wahrscheinlich nicht auf einen Titel, weil es sich nicht lohnt. Wenn der Vater so wenig über dem Selbstbehalt verdient und 2 Kinder hat, dazu noch ständig wieder arbeitslos ist, wird man da auch vor Gericht nichts erreichen.

Einem Anwalt würde es auch nicht anders gehen.

Ich würde an deiner Stelle aufhören, mich drüber aufzuregen und das Geld abschreiben. Du kannst nichts machen.

3

Ich würde die Beistandschaft weiter bestehen lassen , aber nichts weiter tun. Wenn das Jobcenter der Meinung ist, es wäre was von Deinem Ex zu holen, dann kümmern die sich schon darum.

Das Probem ist, wenn Du die Beistandschaft beim JA kündigst und einen Anwalt beauftragst Du hierfür keine PKH genehmigt bekommen wirst, da Dir ja bekannt ist das der KV Zahlungsunfähig ist, die Klage also erfolglos sein wird.

Lass den KU titulieren, das gilt dann für die nächsten 30 Jahre.

Pina

4

Nachtrag:
Das JC zahlt den fehlenden KU sobald Du den Nachweis erbringst, das der Unterhalt ausgeblieben ist. Also z. B. Kontoauszüge einreichen.

Pina

5

" Wenn das Jobcenter der Meinung ist, es wäre was von Deinem Ex zu holen, dann kümmern die sich schon darum."

Es weiß ja momentan nicht mal jemand was er überhaupt verdient. Bei seinem vorherigen Job waren es 1100€. Er hat auch beim JA, trotz Aufforderung vor 6 Wochen noch keine Lohnzettel eingereicht.

" da Dir ja bekannt ist das der KV Zahlungsunfähig ist"

Er ist nicht Zahlungsunfähig.

Gruß

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Hallo!

Du musst dir zunächst vor Augen führen was die oberste Prämisst der wohl meisten Beistandschaften ist: ARBEITSVERMEIDUNG.

Das sie dies so offen und dreist kund tun ist allerdings auch mir neu.

Das Problem ist: Alles was über das versenden der vorgefertigten Schreiben hinaus geht ist ARBEIT, und somit unbedingt zu vermeiden. Eine Klage geht mal gar nicht, denn das ist auch noch VIEL ARBEITt - entsprechend teilt man dir durch die Blume mit du sollest dich um deinen Kram doch selber - mit Hilfe eines Anwalts - kümmern und nicht die Beistandschaft belästigen.

Was du daraus machst bleibt jetzt dir überlassen.