Unterhalt. Ständiges Hin & Her. Alleiniges Sorgerecht ? SORRY Lang

Hallo

Und zwar ist es so, dass ich seit März alleinerziehend bin. Im März wurde kein Unterhalt vom Kindsvater gezahlt. Für Unterhaltsvorschuss war ich schon zu spät dran also hab ich nichts bekommen. Hab dann Unterhaltsvorschuss für die nächsten Monate beantragt.

Im April hab ich dann Unterhalt vom Kindsvater in Bar bekommen. Somit hab ich dem Jugendamt bescheid gegeben, dass sich der Unterhaltsvorschuss erledigt hat.

So jetzt im Mai hab ich wieder keinen Unterhalt bekommen. Habe dem Kindsvater eine SMS geschrieben, mit der Frage, was denn mit dem Unterhalt ist. Darauf kam nur zurück: Jugendamt weiß bescheid Anwalt wurde eingeschaltet. Das war der einzige Kontakt innerhalb von 5 Wochen. Auf Anrufe/SMS von mir Antwortet er nicht. Das Jugendamt weiß von nichts.

So also hab ich dann gestern beim Jugendamt angerufen. Meine Sachbearbeiterin ist im Urlaub & die Vertretung hat keine Ahnung. Jetzt soll ich am Montag zum Jugendamt kommen & wieder Unterhaltsvorschuss beantragen. Den bekomm ich dann aber erst im Juli ausgezahlt weil die Zahlungen für Juni schon draußen sind. Das heißt mir fehlen jetzt dann im Mai & im Juni Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss.

Das ist die ganze Zeit ein Hin & Her. Ich muss ständig zum Jugendamt fahren nur weil mein Ex es nicht auf die Reihe bringt für SEIN kind zu zahlen. Ich hatte allein im März 20 € nur an Fahrtkosten zum Jugendamt (muss mit dem Zug fahren. Ist im nächsten Ort).

So dann das nächste: Sorgerecht. In der Kita konnte ich meinen kleinen nicht anmelden, weil es meinem Ex egal war. Ohne seine Unterschrift = kein Kitaplatz. So also hab ich jetzt das Pech & die einzige Kita hier im Ort ist voll. Und das für die nächsten 2 Jahre. Gut. Dann muss mein kleiner eben mit 3 in den Kindergarten. Ja alles schön & gut. Da kann ich ihn aber nicht anmelden weil ich meinen Ex ja nicht erreichen kann. Jugendamt sagt da muss ich mich selbst drum kümmern. Der Kerl kümmert sich um nichts. Sein Sohn ist ihm scheißegal. Er hat ihn jetzt seit über 5 Wochen nicht mehr gesehen. Aber das allein reicht soch nicht fürs alleinige Sorgerecht oder ? Also wenn das die nächsten 17 Jahre so weitergeht, dass ich keine Unterschrift von ihm bekomm. Ich ihn nicht erreichen kann, usw... na da hab ich ja dann Spaß. .

Das Jobcenter will eine Bescheinigung vom Kindsvater über die Höhe des gezahlten Unterhalts im April. Ich hab gesagt, dass ich ihn NICHT erreichen kann! Eine Adresse hab ich nicht! Liegt die Bescheinigung innerhalb von 2 Wochen nicht vor, bekomm ich ne Sperre (Jobcenter zahlt meine Wohnung).

Ich kann langsam nicht mehr. Kann mir jemand von euch helfen ? Kennt sich jemand aus ?

Lg

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Such dir einen Anwalt der alles in einem klärt.

Klag auf Unterhalt, auf Unterschrift für Kitaplatz usw. Da wird dir das JA nicht weiterhelfen und dieses Hin und Her bringt dir ja auch nichts.

Lg

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Ne das Hin & Her macht mich auch total fertig. Das ist totaler Streß ich brauch das Geld ja schließlich.

Weißt du ob ich weger dem Anwalt finanziell irgendwie Hilfe bekomme ? Weil so kann ich mir das nicht leisten :(

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Ja es gibt Prozesskostenhilfe und auch einen Beratungsschein, frag mich aber nicht an wen du dich da wenden musst. Ruf einfach mal bei einem Anwalt für Familienrecht an, die Anwaltsgehilfen können das eigentlich meistens einem sagen, wo man was her bekommt, wenn man nicht so viel Geld hat

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1. Unterhalt:
Warum machst du dieses Hin und Her mit? Wenn du nicht so viel Geld hast, dann richte doch eine Beistandschaft beim Jugendamt ein. Die sind zwar nicht die Schnellsten, aber du bekommst so wenigstens Unterhaltsvorschuß und dann kümmern sie sich schon. Halte dich und dein Kind doch da raus und laß das das JA regeln mit dem Vater. Soll er sich doch mit denen rumschlagen.

2. Sorgerecht:
Die Unterschrift kannst du gerichtlich ersetzen lassen. Wenn er wirklich nur "keinen Bock" auf Unterschrift leisten hatte und du das irgendwie nachweisen kannst, kannst du vielleicht vor Gericht erreichen, dass du die alleinige Sorge FÜR DIESEN BEREICH bekommst.

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Hallo

Danke für deine Antwort!

Die Beistandschaft hab ich im März gemacht weil mir schon klar war, dass es da Probleme geben wird! Gebracht hats mir bis jetzt aber noch nichts.

Laut Jugendamt läuft das so ab: Ich beantrage Unterhaltsvorschuss. Wenn mein Ex dann zahlt hat sich das ganze wieder erledigt. Wenn er dann nicht zahlt muss ich wieder neu Unterhaltsvorschuss beantragen usw.

Ich schreib gerade mit einem Kollegen von meinem Ex mit dem ich befreundet bin & der hat mir soeben mitgeteilt, dass mein Ex das alleinige Sorgerecht beantragen will! Ich glaub dem gehts ein wenig zu gut! Der hat sein Kind seit 5 Wochen nicht mehr gesehen. Was will der mit dem Sorgerecht ????

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Naja, das ASR schon mal nicht, aber Chancen auf das GSR hat er definitiv. Dazu muß er sich aber mal mehr Mühe geben und nicht ständig querschießen ;-). Eltern zu sein bedeutet ja nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zu haben...

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"Für Unterhaltsvorschuss war ich schon zu spät dran also hab ich nichts bekommen. Hab dann Unterhaltsvorschuss für die nächsten Monate beantragt."

Wieso warst Du "zu spät dran? wer hat das behauptet?

Im Einzelfall kann man auch rückwirkend für den vorhergehenden Monat Unterhaltsvorschuss verlangen.

§ 4

Beschränkte Rückwirkung
Die Unterhaltsleistung wird rückwirkend längstens für den letzten Monat vor dem Monat gezahlt, in dem
der Antrag hierauf bei der zuständigen Stelle oder bei einer der in § 16 Abs. 2 Satz 1 des Ersten Buches
Sozialgesetzbuch bezeichneten Stellen eingegangen ist; dies gilt nicht, soweit es an zumutbaren Bemühungen
des Berechtigten gefehlt hat, den in § 1 Abs. 1 Nr. 3 bezeichneten Elternteil zu Unterhaltszahlungen zu
veranlassen.

Was für eine Sperre sollst Du bekommen (insbesondere welche Leistung soll gesperrt werden)?

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Hallo

Als das mit dem zu spät dran hat mir das jugendamt so gesagt.

Ich beziehe vom Jobcenter: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Sozialgeld) Also das ist die Regelleistung + Mehrbedarfzuschlag usw. Davon zahlen die mir die Wohnung also überweisen das direkt an den Vermieter. Das wollen sie mir sperren.

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Wann hattest Du denn die Märzleistung beabntragt? Wenn dies spätestens im April war, dann solltest Du nochmal nachhaken warum dies zu spät gewesen sei.

Immerhin könne man ja auch u.U. für den letzten Monat diese Leistung bekommen.

Bezüglich der Sperre ist mir die Logik nicht klar.

Du gibst die Leistung an die Du erhalten hast. Und das soll dir jetzt zum Nachteil gereichen, weil die erhaltene Leistung niocht bestätigt wird?

Die sollen froh sein, dass Du ein Barleistung ordnungsgemäß angibst.

Du solltest nochmal bei dem amt vorsprechen und um Angabe bitten aufgrund welcher Rechtsgrundlage dir die Leistung gesperrt würde, wenn Du Zahlungen die Du erhalten hast angibst der Leistende dir aber eine Bestätigung verweigert.

Fakt seie doch das Du nur die Leistung x bekommen habest.

Wo solle da außerdem Dein Verschulden oder Nichtmitarbeit liegen?

Eine Sperre solltest Du sofort anwaltlich angehen. Es bietet sich auch an einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen und schon jetzt anwaltliche Beratung eines Anwaltes für Sozialrecht einzuholen.

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