Unterhaltsfrage: vollj. Kind, eigene Wohnung, in Ausbildung

Hallo!
(Wenn das Thema hier fehl am Platz ist, bitte entsprechend verschieben.)

Zu meiner Frage:
Es geht um die Tochter meines Mannes. Sie ist 20 Jahre alt und beginnt nun eine Ausbildung. Verdienst liegt bei ca. 600€ netto (nach ihren eigenen Angaben). Den Vertrag will sie ihrem Vater noch zusenden.
Sie hat eine eigene Wohnung.

Seit Januar 2016 liegt der Bedarf wohl bei 735€,

Kindergeld 190€, Bedarf für Ausbildung 90€, Fahrtkosten 50€(??). Ist das so richtig?

Hat sie hier überhaupt noch ein Anrecht auf Unterhalt? Inwiefern ihre Mutter berücksichtigt werden könnte, weiß ich nicht.
Habe keinen vernünftigen Rechner im Internet gefunden.

Mein Mann und ich haben nun auch ein gemeinsames Kind von wenigen Monaten - falls dies relevant ist.

Vielen Dank für Hinweise, wie der Unterhalt, wenn denn gerechtfertigt, berechnet wird.

Sie hat nämlich ihrem Vater geschrieben, ob sie "den Unterhalt so klären wollen"....

Viele Grüße und ein schönes Wochenende noch.

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Ihr seid nicht mehr alleine dafür zuständig.
Die Mutter ist auch nun Unterhaltspflichtihg.

Lasst euch besser vom Fachmann beraten und setzt euch dann zusammen.

Aber ehrlich? Ich hätte meine Eltern im Leben nicht um Unterhalt gebeten. Sondern ich hätte geschaut das ich mit dem was ich verdiene mich selbst Unterhalten würde.

Ach ja ist es die 1. Ausbildung? Weil mit 20 erst beginnen ist ungewöhnlich

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Es ist soweit ich weiß die zweite oder ggf schon dritte Ausbildung. Bei der vorherigen weiß ich, dass es eine schulische war, die sie abgebrochen hatte.

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Wenn das so ist dann ist dein Mann zu keinerlei Unterhalt mehr verpflichtet.
Soweit ich weiß nur bei der 1. Ausbildung und beim 1. Studium. Auch bei Abbruch der 1. Ausbildung ist man danach nicht mehr verpflichtet.

Ich rate daher dringend euch hier wirklich rechtlich beraten zu lassen

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Wenn die erste Ausbildung nicht beendet wurde, dann braucht der Vater nun auch nicht mehr für den Unterhalt aufkommen. Er ist damit raus aus der Sache.

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Ja, so war mir auch.

Da es eine schulische Ausbildung war mit Abitur weiß ich nicht ob es dazu zählt. Die Tochter hat nämlich im Nachhinein immer gesagt, es wäre "nur" Abitur gewesen ohne die Ausbildung. Und einen Nachweis hierüber hatte mein Mann nie.

Also nehmen wir mal an, sie macht jetzt ihre erste Ausbildung, wäre das Einkommen meines Mannes nach Düsseldorfer Tabelle relevant?
Immerhin verdient Tochter ja gar nicht sooo schlecht....

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Das ist schlichtweg falsch!

Eine Fehlentscheidung in der Berufswahl gesteht der Gesetzgeber dem Jugendlichen zu!
Davon bleibt der Unterhaltsanspruch unberührt!

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Was zahlt das Kind denn an Miete? Wenn Sie einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe stellt, dann wird genau ausgerechnet, wieviel Vater und/oder Mutter zu zahlen hätten. Mit Kindergeld hat sie 790 Euro. Das könnte, je nachdem, wo sie lebt unter ALG2 sein.

Gruß

Manavgat

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Tochter lebt in Schleswig Holstein. Miete ist meines Wissens etwa 350€ warm.

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Also hoch kann der Anspruch dann nicht sein.

404 regelsatz ALG 2
120 Mehrbedarf aus Arbeit
350 Miete 50 Fahrtkosten

= 924 Euro bedarf

190 + 600 = 790

Differenz 134 Euro zu tragen von Vater und Mutter. Das müsste doch zu machen sein.

Gruß

Manavgat

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Selbst wenn sie noch einen Unterhaltsanspruch haben sollte, ist der Unterhalt für das minderjährige Kind und Dich vorrangig zu berücksichtigen. Dann hat dein Mann noch einen Selbstbedarf von 1300 Euro.

Die 90 Euro Ausbildungspauschale enthalte m. W. bereits die Fahrtkosten.

Und wie bereits gesagt, muss auch die Mutter Unterhalt zahlen.

735 - 190 - 600 + 90 = 35 Euro, die offen sind.

Grüße, Küstenkönigin

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So in etwa sah meine Rechnung auch aus????
Hab meinem Mann vorgeschlagen ihr 25€ "anzubieten". Wir warten aber wohl erstmal ab, wieviel sie genau laut Vertrag bekommt.

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Hi,
also 25 Euro ist ja ein Witz.
Da bekommt ja jeder 13-jährige Jugendliche mehr Taschengeld.
Auch wenn das Kind volljährig ist und ihr jetzt ein Baby habt- aber es ist seine erstgeborene Tochter und da sind doch unabhängig von "müssen" 100 Euro wohl drin.
Grüße und viel Glück.
smarti

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Also die Tochter hat den Unterhalt nicht verwirkt (wie hier einige behaupten).
Grund : Die Ausbildung war nicht abgeschlossen und eine Möglichkeit zur Umorientierung bei einer ggf getroffenen Fehlentscheidung in der Berufswahl gesteht auch der Gesetzgeber dem Jugendlichen zu!

So auch geschehen bei meiner Tochter. 2 mal durfte sie ihre Papiere holen. Als dritten Anlauf startete sie eine Ausbildung zum Sozialassistenten und anschließend noch eine Erzieherausbildung hinterher. Bei allen Ausbildungen und auch bei den gescheiterten , waren die Eltern (in dem Fall der Vater) unterhaltspflichtig.

Bei der Unterhaltsberechnung wurde erstmal der Bedarf ermittelt und davon das "Einkommen" des Jugendlichen abgezogen.
Dann wurde die unterhaltsfähigkeit beider geprüft und so wird anteilig der Bedarf von den Eltern an das Kind bezahlt.

Meine Tochter hatte Glück weder ihr Vater noch seine Frau haben sich so angestellt wie du.
25 Euro als Unterstützung zum Leben in der Ausbildung. #zitter
Hast du eine Ahnung was sie mit dem errechneten Bedarf auch noch finanzieren darf , der nicht mit eingerechnet ist?
Preiserhöhungen in den Wohnnebenkosten, in den Lebensmitteln, den Schulsachen, Schulbüchern ect.... sind bei bei der Festsetzung der Bedarfssätze schon lange nicht berücksichtigt worden.

von 735 Euro im Monat davon Wohnung, Essen, Kleidung, Fahrgeld, Schulsachen, Medikamente, GEZ, Versicherungen, Telefon, gelegentlich mal eine Reparatur in der Wohnung, Reinigungsmittel , Hygieneartikel , 1-2 mal im Jahr ein Friseur, ein paar Blumen und eine Karte kann das Kind ja wenigstens zum Geburtstag seiner Eltern springen lassen.... usw- also das ist echt sportlich was du der jungen Frau zumuten willst.

Also das Kind hat einen Anspruch von 735 Euro, wobei es 600 Euro verdienen wird und das Kindergeld als Einkommen angerechnet werden wird. Vom Einkommen bleiben 90 Euro anrechnungsfrei. so bleibt ein offener Betrag von 40 Euro der anteilig auf beide Eltern gelegt wird, sofern sie unterhaltsfähig sind.

Was ist der Grund warum ihr die Tochter eigentlich nicht mehr unterstützen möchtet?
Wenn deinem Mann wichtig sein sollte sein Kind zu unterstützen , sollte er ihr zumindest anbieten bestimmte Festkosten oder außergewöhnliche Kosten (wie notwenige Reparaturen in der Wohnung, Hausratversicherung, die Monatskarte, halbjährliches Bekleidungsgeld oder oder oderzu übernehmen.

Mein Exmann hat neben dem Unterhalt auch das eine oder andere Kleidungsstück finanziert, Mal eine Jacke, mal 2 Hosen, mal ein paar Schuhe.
Wir haben auch nach Möglichkeit bisschen Geld überwiesen, wenn es mal knapp war.
auch wenn ich nicht unterhaltsfähig war.

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Ich habe nie behauptet, dass die Tochter meines Mannes nicht mehr unterstützt werden soll.
Wir wollten lediglich wissen, mit welchem Betrag ungefährt zu rechnen ist. Da waren aber einige brauchbare Antworten dabei. Danke an diejenigen!

Sie hätte ja auch nicht unbedingt bei ihrer Mütter ausziehen müssen. Miete kostet nun mal, das ist doch überall gleich. allerdings kann ich es selbstverständlich nachvollziehen, dass man mit 20 eine eigene Wohnung möchte. Aber man sollte doch auch schauen, inwiefern schafft man das....
Da ich nun ungefähr im Bilde bin, und die "scherzhaften" 25€ eine Zumutung wären, bin ich mir sicher, dass wir eine gerechte Lösung finden.
Viele Grüße

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Ich habe in einer anderen Antwort hier auch beschrieben, wie wir unsere Tochter untersützt haben. Ich brauchte ja rechtlich nichts zahlen.

Naja und bei der Mutter wären ja auch Kosten auf die Tochter zugekommen, genauso wenn sie bei euch gelebt hätte.

Ich fand unserer Tochter tat es gut erfahren zu dürfen , wie man sich allein organisiert , das geld einteilen muss, günstige Alternativen sucht, Problemlösungen mit dem Vermieter sucht usw. Insgesamt hat diese Entscheidung allen gut getan.
Heute sagt sie es auch und sie ist sehr dankbar, ihrem Vater,ihrer Großmutter(die ihre Wohnung erst ermöglichte) und auch uns, weil sie eben immer wußte, wenn es hart kommt, ist da noch ein Rettungsnetz.

Da die Tochter es ja gern so regeln will, dann kann ja dein Mann mit seiner Tochter sprechen. Vielleicht ist ihr ja so ein "Rettungsnetz" lieber.

Wir haben z.B Medikamente die sie öfter brauchte gesponsort, oder Gutschein für REWE und Co .

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