Trennung mit Baby - Betreuungsunterhalt

Hallo ihr Lieben,

mal eine Frage zum Betreuungsunterhalt, ich höre so viele verschiedene Meinungen dazu....

Situation: wir sind zur Zeit getrennt, Baby 6 Monate, lebt natürlich bei mir, ich bin gerade bei meinen Eltern untergekommen, er ist in der gemeinsamen Wohnung (300 km liegen dazwischen).

Ich lasse mir im Moment das staatliche Kindergeld überweisen, mehr nicht, da er ja die Miete alleine bezahlt, die er sich nicht leisten kann. Ich bekomme auch noch Elterngeld.

Wie ist es nun, wenn wir die Wohnung auflösen und das finanzielle klärenmüssen?

Ich habe verschieden Informationen.
- Zum Einen: er muss mir zzgl. zum Elterngeld Aufstockung zahlen, was sich an meinem letzten Nettoeinkommen orientiert.
- Zum Anderen: unser Haushaltseinkommen wird addiert, ich bekomme 3/7, ihm bleiben 4/7.
- oder: so steht es in Düsseldorfer Tabelle: mind. 880€ Betreuungsunterhalt.

Natürlich alles bis zu seinem Selbstbehalt von 1.200€.

Und wie verhält es sich wenn die EZ vorbei ist und ich Teilzeit arbeite? Oder wenn ich die EZ verlängere und kein eigenes Einkommen hätte?

Vielen Dank für eine info!!

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Hallo,

die 3/7-Methode gilt für Trennungsunterhalt bei Eheleuten.

Dir steht die Differenz zum Nettogehalt zu, allerdings hat der Unterhalt des Kindes (und ggf. weiterer Kinder) Vorrang.

Wenn man sein bereinigtes Netto (Durchschnitt der letzten 12 Monate abzüglich berufsbedingtem Aufwand und priv. Altersversorgung) und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten kennt, kann man rechnen.

LG

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Das hab ich auch gemeint, dass das nach einer Ehe so aussieht. Ok, also muss er mir - unter bewahrung seines Selbstbehalts und Abzug des Kindesunterhalts - Aufstockung zahlen bis ich mein Nettoeinkommen erreiche? Wird da bei mir auch nochmal was abgerechnet? Zzgl. Kindesunterhalt? Das ist schon heftig, da hat man als getrennte Frau am Ende ja mehr als der ehemalige Partner...

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Der Kindesunterhalt ist separat zu betrachten. Der zählt nicht als dein Einkommen, genauso wie das Kindergeld.

Um das Verhältnis der Einkommen zu sichern, muss der Bedarfskontrollbetrag beachtet werden. Wird der unterschritten, kann nach der DDT der Unterhalt runtergestuft werden.

Darüber hinaus muss man ja nicht "alles fordern was einem zusteht". Sofern man keine sozialen Leistungen in Anspruch nimmt, darf man sich auf alles einigen, mit dem beide Seiten leben können, sowohl beim eigenen Unterhalt als auch dem des Kindes. Auch wenn bei Urbia immer einer aus dem Busch hüpft, der darauf aufmerksam macht, man dürfe auf Kindesunterhalt nicht verzichten. Man darf ihn aber durchaus in geringerer Höhe einfordern. Du musst weder das Jugendamt ins Boot holen noch einen Titel einfordern.

Eine gütliche Lösung, die beide Seiten für gut befinden halte ich immer für die bessere Lösung, insbesondere wenn man durch Kinder verbunden bleibt.

LG

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Hallo,
also auf der einen Seite schreibst du, dass er sich die Miete für eure gemeinsame Wohnung nicht allein leisten kann und auf der anderen Seite rechnest du mit großem Betreuungsunterhalt? Ich weiß nicht, aber pauschal würde ich sagen, er wird sich den Kindesunterhalt leisten können...

Ihr könnt es genau ausrechnen lassen, oder ihr einigt euch irgendwie.
Eigentlich müsstest du derzeit die GEMEINSAME Wohnung genauso zur Hälfte zahlen, wie er auch. Nur die Nebenkosten bleiben voll auf seiner Seite.
Kindergeld lässt du dir zwar auszahlen komplett, aber es steht ihm auch zur Hälfte zu und daher wird der Kindesunterhaltsbetrag um eben den halben Kindergeldsatz gemindert.
Nach seinem Verdienst muss er zunächst Kindesunterhalt zahlen. Macht das unbedingt auch und verrechnet das nicht mit irgendwelchen Mietanteilen. Das gibt später nur böses Blut. Das Kind hat ein Recht auf seinen Kindesunterhalt und zwar Monat für Monat. Jeden Monat sollte optimalerweise auf Deinen Konto ein Zahlungseingang erfolgen mit der Bezeichnung "Unterhalt XYZ". Du kannst ihm im Gegenzug die halbe Miete zurücküberweisen.
Falls er jetzt noch Geld übrig hat über seinem Selbstbehalt von 1200€, bekommst du noch etwas ab.

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Huhu,
mein Exfreund zahlt Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Für meinen Unterhalt haben wir uns so geeinigt.. Ich hätte 423€ (Berechnung durchs Jugendamt nach Vorlage aller nötigen Unterlagen) bekommen und das war ihm einfach nicht möglich zu zahlen.. Er zahlt mir so lange Unterhalt, bis ich wieder arbeiten geh. Ich hab trotz Einigung alles mit dem KV beim Jugendamt beurkunden lassen. Was geklärt ist und schriftlich festgehalten wurde ist, ist fix und steht nicht mehr zur Debatte.

Lg Biene mit Elisa (9 Monate)

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Hast du den Betreuungsunterhalt von Jugendamt berechnen lassen? Mir haben sie gesagt dass sie das nicht machen weil es dabei nicht ums Kind geht...

Wie seid ihr auf den Betrag gekommen?

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Der Betrag war die Differenz zu meinem früheren Gehalt und ja, dass wurde im Rahmen eines Beratungsgespräch von nem Jugendamtmitarbeiter berechnet. Haben alle Unterlagen (Gehaltsabrechnung, laufende Finanzierungen, Mietverträge usw) abgeben müssen, ne Woche später hatten wir dann den Termin und die Dame hat genau erklärt und vorgerechnet. Aber wie gesagt. Unterhalt für das Kind geht vor und über meinen Unterhalt haben wir geredet, uns geeinigt und für einen begrenzten Zeitraum beurkunden lassen. Der von unserer Tochter wurde auch beurkundet in Prozent und "ändert" sich so selbständig nach gewisser Zeit. Wenns Kind älter wird, gibt's ja immer wieder mal mehr. Die vom JA meinte, dass etwa alle 2 Jahre überprüft wird, ob sich wesentlich was an den Gehältern oder Einkommen geändert hat und man dann gegebenenfalls anpassen könnte.

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