Kann der Vater nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen werden ?

Hallo,

der Vater meines Sohnes hat die Vaterschaft anerkannt - allerdings erst 4 Monate nach der Geburt. Wir waren beim Jugendamt, haben beide das Sorgerecht.

Kann der Vater sich nachträglich (ohne mein Wissen/meine Zustimmung) in die Geburtsurkunde eintragen lassen bzw. eine „neue“ Urkunde beim Standesamt anfordern ?

Danke vorab und liebe Grüße

sg.

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Nein, er alleine nicht. Aber du kannst ihn eintragen lassen. Und das solltest du auch!

Oder spricht etwas dagegen in deinen Augen??

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Hallo und Danke für deine Antwort.

Er hat mich sozusagen von heute auf morgen sitzen lassen als unser Sohn 6 Monate war.

Vor einem Jahr hat er ihn kurz gesehen und sich jetzt seit Monaten gar nicht mehr gemeldet.

LG

sg.

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Sorry,
aber so ist das Blödsinn.

Das Bestehen eines gemeinsamen Sorgerechtes setzt zwingend die Existent eines rechtlichen Vaters voraus.
Die Eintragung in die Geburtsurkunde ist nur noch ein rein formeller Akt der schon von Rechtswegen erfolgen muss.

Wurde also die Vaterschaft rechtsverbindlich festgestellt - und das muss der Fall gewesen sein wenn gemeinsames Sorgerecht besteht - kann natürlich auch der KV alleine das Standesamt auf diesen Umstand hinweisen. Dort wird die Eintragung dann schon von Amtswegen vorgenommen.

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Du bist gut. Jede Änderung wird dem Standesamt der Geburt von Amts wegen sofort mitgeteilt und dort in den ORIGINALUNTERLAGEN (!) im Panzerschrank in Papierform geführt. Du solltest dir das mal vor Ort anschauen. Das Ganze gibt es natürlich auch nocheinmal digital.

Der Vater kann und braucht da nichts zu tun. Genausowenig wie man eine Hochzeit, Scheidung, Namensänderung, ... melden muss und kann, geht es auch hier nicht. Das funktioniert immer automatisch, jedoch nicht immer fehlerfrei. Bei mir wurde mal der Vorname komplett geändert - Fehler vom Amt - das war schon etwas komisch mit 35 Jahren dort zu stehen und der Dame begreiflich zu machen, dass der Name falsch ist.

Eine neue Urkunde können immer alle Personen anfordern, die namentlich auf einer Geburtsurkunde genannt sind - als Vater ist er dort genannt, also ja - er kann es anfordern.

Die Geburtsurkunde, die du zu Hause liegen hast, ist nur ein Auszug aus dem Register zum Zeitpunkt der Geburt und damit jetzt veraltet.

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Hallo,

und erstmal Danke für eure Antworten.

Dann ist es also möglich, dass der Vater (wenn er denn eine Geburtsurkunde beim Amt beantragt) eine andere Geburtsurkunde hat als ich - wenn ich euch jetzt richtig verstanden habe.

Liebe Grüße

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Das ist richtig.
Urkunden "verfallen" nicht, nur Deine ist nicht mehr aktuell.
Warum sollte er denn nicht über eine Geburtsurkunde seines Kindes verfügen? Was hast Du davon?

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Im übrigen wird von den meisten Behörden eine aktuelle Geburtsurkunde oder ein aktueller Registerauszug gefordert. Gibst Du hier wissentlich die ab, in welche der Vater nicht vermerkt ist, ist das nicht so prall.

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