Unterhalt für den Ex-Partner

Hallo zusammen,

Ich fange im Oktober meine Ausbildung zur Altenpflege an, werde diese in TZ machen. Natürlich werde ich voraussichtlich früher oder später dann VZ nachgehen wenn meine Kinder älter sind.
Mein Ex-Mann ist aktuell Arbeitssuchend gemeldet und wird demnächst in ALG 2 rutschen.
Weiß jemand ab welchem Einkommen ich ihm gegenüber Unterhaltspflichtigt bin? Im Internet hab ich nur den anderen Fall gelesen wenn ich als Mutter arbeitssuchend bin und die Kinder bei mir leben, aber in unserem Fall arbeite ich und die Kinder leben ebenfalls bei mir.
Bin ich ihm dann überhaupt Unterhaltspflichtig?

LG,
Aying

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Die vorherige Antwort finde ich nicht zutreffend.

Seid ihr geschieden (Exmann)? Wenn ja, wärst du dem Grunde nach nur zu Ehegattenunterhalt verpflichtet, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit bereits in der Ehe angelegt war, also zB Arbeitslosigkeit vor Trennung. Wenn er erst nach der Scheidung den Job verliert, löst das keine Verpflichtung aus.
Egal ist auch, ob er dir vorher Unterhalt gezahlt hat. Das hat damit überhaupt nichts zu tun.

Der Anspruch der Kinder auf Unterhalt von ihm darf mit einem eventuellen Anspruch auf Unterhalt von ihm gegenüber dir nicht vermischt werden. Schuldner und Gläubiger wären da unterschiedliche Personen, da kann man nichts aufrechnen.

Mal angenommen, es bestünde dem Grunde nach eine Unterhaltspflicht, dann müsste nach vorrangigen Unterhaltspflichten (Kinder) noch ein bereinigtes Netto von über 1200 Euro vorliegen.

LG

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Hi, da du ja erst mal Teilzeit arbeitest und der kindesunterhalt immer an erster Stelle steht musst du keinen Unterhalt an ihn zahlen (er schuldet ja eigentlich dir unterhalt! Dann kommt noch evtl. trennungsunterhalt für dich und an 3.stelle steht Unterhalt von dir an ihn- erst müssen aber 1 und 2 erfüllt sein bevor du zahlen musst- so hat es mir meine scheidungsanwältin erklärt, bin gerade mittendrin und verdiene einiges mehr wie mein nochmann) - es sei den du hast ein Mega Gehalt .. und dann wird bei einem geschiedenen Partner sowieso nur dann wegen Unterhalt der ex geschaut wenn du jemals Unterhalt von ihm für DICH bekommen hast! Nicht der kindesunterhalt sondern für dich! Meine Freundin hat das in der Familie und da wurde tatsächlich bei der ex angefragt (ging aber um pflegeunterhalt) - da sie jedoch nie für sich Unterhalt bekommen hat, kann sie auch nicht belangt werden! Bei dir kommen ja noch eure Kinder und dein ausbildungsgehalt hinzu!! Versuch dir nicht zu viele Gedanken zu machen

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Das ist unerheblich, ob die jemals Unterhalt für sich bekommen hat. Der, der bedürftig ist, hat Anspruch.
In einer Ehe wirtschaftet man normalerweise zusammen.

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Und Elternunterhalt ist da nochmal ein ganz anderes Thema!

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Hallo

Da musst du schon sehr gut verdienen, um an ihn zahlen zu müssen.
Erstmal kommen deine beiden Kinder dran, wenn du dann noch über 1200 Euro über hast, könnte es sein,das du was zahlen musst.

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Vielen dank für eure Antworten.
Er war schon gekündigt gewesen wären der Trennungsphase, bezog allerdings Krankengeld.
Im 1. Lehrjahr werde ich ca. 800€ verdienen + Unterhalt + Kindergeld hab ich dann schon mehr zur Verfügung.
Unterhalt für die Kinder und Kindergeld wird aber nicht angerechnet zu meinem Einkommen wenn ich mich richtig entsinne oder?

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Nein, Unterhalt und Kindergeld zählen nicht dazu. Mit 800 Euro bist du nicht leistungsfähig.

LG

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Vielen Dank für deine Antwort. Ich hoffe mal das er irgendwann mal wieder arbeiten gehen wird

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Eine Scheidung scheidet im Grunde alles. Also , alles was nach dem rechtsgültigen Urteil passiert, interessiert den Ex nicht mehr. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, die hauptsächlich mit den Kindern bzw. mit deren Betreuung zusammenhängen oder wenn ein Partner noch während der Ehe aus akzeptablen Gründen ein geringes oder kein Einkommen hatte. Bei dir war es jedoch anders herum. Die Scheidung wurde ausgesprochen und dein Mann hatte ein Einkommen. Jetzt seid ihr getrennt und er fällt ins ALG2 - sein Problem, nicht deins. Unterhaltsvorschuss hast du beantragt?

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Noch zahlt er bis Mai, aber des Antrag läuft schon. Mit der UVG stelle ist es geklärt, das sie dann einspringen sobald der Beistand Bescheid gibt das nicht gezahlt wurden ist.