Stillen und Nachtdienst?

Hallo!

Weiß jemand von euch, ob der Arbeitgeber einen zwingen kann Nachtdienst zu machen, obwohl man noch stillt?

Wenn ich wieder arbeiten muss, ist mein Sohn 14 Monate alt. Er hat eine Kuhmilch-und Hühnereiallergie, weswegen ich ihn noch weiterhin stillen möchte, da er die Spezialnahrung absolut nicht trinkt.
Es gibt ja das Recht für Stillende, 1 Stunde pro Tag abzupumpen oder zu stillen. Bis zu welchem Alter des Kindes gilt diese Regelung?
Hätte ich gewusst, dass ich sofort nach meinem Einstieg wieder Nachtdienst machen muss, hätte ich 2 Jahre Elternzeit genommen, aber dafür ist es jetzt zu spät.

Danke für eure Antworten.

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Hi Du :)

Also meines wissens ist das mit dem Stillrecht nicht auf einen Zeitraum beschränkt. Ansonsten, was spricht den gegen das abpumpen? Oder ist dann viel mehr los in der Nachtschicht? Würde den Arbeitgeber (oder direkten Vorgesetzten) einfach mal ansprechen.

Bestimmt lässt da sich was regeln :)

bye Rowan

2

Ja, es ist nachts mehr los, da ich alleine auf der Station bin. Da kann ich ja nicht mal eben ne halbe Stunde weggehen und abpumpen. Ausserdem kennt mein Sohn nicht die Flasche. Habe aber gestern noch mal gegoogelt, und im MuSchuG steht, dass Stillende Beschäftigungsverbot im Nachtdienst haben.

3

Es steht die 1 Stunde pro Tag bei einer Vollzeitstelle zu!

Ich denke schon, dass du bei einem 3 Schichtsystem auch in den Nachtdienst eingeteilt werden kannst - wie oft musst du denn nachts noch stillen und wie machst du´s dann am Tage?

LG

Gabi

4

Hallo,

du hast ja schon nach dem Mutterschutzgesetz gegoogelt, das gilt natürlich weiterhin für dich.
Eine Altersbeschränkung im Passus "Stillende Mütter" gibt es nicht, der Arbeitgeber könnte einen Nachweis verlangen, dass du noch stillst (stellt dir dein Frauenarzt aus).
Diese eine Stunde, die du ansprichst, ist eine "Mindest"-Zeit §7 Abs.1 MuSchuG. Wenn du länger zum Pumpen bzw. Stillen brauchst, muß mehr Zeit gewährt werden (bezahlte Arbeitszeit).
Und nein, Nachtdienst darfst du auch nicht machen:
§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Lg Cathy

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Wenn Frau es aber freiwillig macht, was dann?

Ich arbeite auch im Sozial- und Gesundheitswesen, 3 Schichten, wobei regelmäßig nur Früh- und Spätdienst, Nächte sind Ausnahmen.
Spätdienste gehen mitunter bis 22 Uhr, Frühdienste beginnen um 5.30 Uhr, Wochenenden und Feiertage sind logischerweise Standard.

Mir macht es nichts aus, das Stillen klappt trotzdem hervorragend, auch wenn ich bereits seit 11 Monaten wieder arbeite. Gepumpt habe ich nie...

Was mir wichtig ist, gibt es mögliche negative Konsequenzen für den AG, wenn er wissentlich eine stillende Mutter zu den oben von Dir angeführten Zeiten beschäftigt? Die Frau, in dem Fall ich, aber damit einverstanden ist...


LG

6

Hallo,

es könnte Konsequenzen für den Arbeitgeber haben, denn er handelt gesetzeswidrig, wenn er dich beschäftigt. Auch wenn du damit einverstanden bist... Sonst könnte ja jeder Arbeitgeber seine Arbeitnehmerin unter Druck setzen und sie quasi gefügig machen. Gesetz ist Gesetz.
Aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Sofern keine Kontrolle vom Aufsichtsamt kommt bzw. keiner deine Arbeit meldet, passiert natürlich nichts.
Die Konsequenzen wären sicher Geldbußen, damit kenn ich mich aber nicht so aus.

lg cathy

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